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Thema: Über die Art des Zitierens

  1. #1
    in memoriam Benutzerbild von Klaus E. Daniel
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    Eie Zitatangabe akademischer Art heißt ungefähr:
    "15 Hasler, K.,Studien zu Wesen und Wert des Geldes in der römischen Kaiserzeit von Augustus bis Severus Alexander, Bochum 1980. passim", wobei die 15 hochgestellt geschrieben wird



    Wo kämen wir in einem Forum hin, wenn akademisch zitiert würde? Wer einen Beitrag in dieser Form ins Netz stellt, wird natürlich zitiert - in welcher Form auch immer.

    Aber bleiben wir bein akademischen Zitat: Herr Dr. Gölitzer, dessen hier erwähnte Dissertation bzw. Zitat mit magna cum laude einstimmig bewertet wurde, hat nicht im Traum daran gedacht, Hasler um Erlaubnis zu fragen. Das ist absolut unüblich.

    Es herrscht der Grundsatz, daß Veröffenlichungen zitiert werden, wobei eine Erlaubnis überhaupt nicht in Frage kommt.


    Was haltet ihr davon?

    KED


    Quelle: aus meinem Fundus
    "Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne."
    (Kategorischer Imperativ)

    Kant

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Delbrück
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    Zunächst wären viele Forumsuser wohl nicht in der Lage eine derartige Zitatangabe anzufertigen und es würde die Diskussionen unnötig langatmig werden lassen.
    Eine Erlaubnis für das Zitieren würde die wissenschaftliche Arbeit erheblich verkomplizieren und die Arbeitszeit verlängern, besonders dann, wenn z.B. bei sehr alten Quellen erst der Rechtsinhaber des Werkes ermittelt werden müsste.
    No sound. No substance. No light. No Dave.

  3. #3
    in memoriam Benutzerbild von Klaus E. Daniel
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    Darum geht es ja nicht, Delbrück, im Forum wird ohnehin viel zitiert. Es geht darum, wenn man verantwortlich handelt, ob man einen abgeprüften Artikel aus dem Netz unter Namensnennung hier hineinstellen kann. Besondere Gesetze für das Internet in solchen Fällen gibt es meines Wissens nicht.

    Oder Sie nennen mir sie - juristisch.

    Gruß

    KED
    "Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne."
    (Kategorischer Imperativ)

    Kant

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Delbrück
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    Ich glaube, ich verstehe sie nicht ganz, KED.
    Geht es darum, eine im Internet veröffentlichte Arbeit, in der auf ihren Autor verwiesen wird, hier im Forum zu zitieren und nicht auf die URL sondern gleich auf den Autor zu verweisen?

    Mir sind keinerlei Rechstvorschriften darüber bekannt.
    No sound. No substance. No light. No Dave.

  5. #5
    food for thought Benutzerbild von houndstooth
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    Original von Klaus E. Daniel
    [...]
    Es geht darum, wenn man verantwortlich handelt, ob man einen abgeprüften Artikel aus dem Netz unter Namensnennung hier hineinstellen kann. Besondere Gesetze für das Internet in solchen Fällen gibt es meines Wissens nicht.

    Oder Sie nennen mir sie - juristisch.

    Gruß

    KED
    Hi Klaus

    Bin mir nicht ganz im Klaren was Du unter

    Original von Klaus E. Daniel
    einen abgeprüften Artikel aus dem Netz unter Namensnennung
    verstehst ; i. e. den Abpruefungsprozess .

    Und wer prueft die Pruefer?
    Letzten Endes beruht ein Data-Wahrheitsgehalt auf eine 0%-100% Wahrscheinlichkeitsscala .
    Quellenangabe ist keine 100% Wahrheitsguarantie.

    Darf ich erklaeren : viele Webseiten die sich mit der gleichen Thematik beschaeftigen , z.B. geschichtliche Vorgaenge , benuetzen die gleiche/n Quelle/n , oft eben auch weil keine Anderen vorhanden sind. So , wenn ich den Datawahrheitsgehalt selber 'abpruefen' will , ende ich u. U. bei der/n gleichen Quelle/n ab - also der Hund rennt seinem eigenen Schwanz im Kreise nach.

    Konkretes Beispiel: Im PF hatte ich ueber den doppelten Nobelpreistraeger Linus Pauling und seine unter Schwur ausgesagten Antworten vor einem Kongr. Untersuchungsausschuss geschrieben. Oft werden diese Informationen im Internet als 'bona fide' wiederholt. Auch ich tat's - 'in gutem Glauben'.

    Linus Pauling wurde , wie ich spaeter erfuhr , von der' National Review ' der Luegerei in speziellen Punkten bezichtigt und konnte sich vor Gericht den Anschuldigungen gegenueber nicht ueberzeugend verteidigen - also er hatte gelogen !

    Nur, Otto Durchschnittsbuerger hat nicht die 'deep pockets' die zur Wahrheitsfindung und Beweisfuehrung erforderlich sind.

    'WYSIWYG' gilt beim Gebrauchtwagenkauf ebenso wie bei Internettexten und auch Buechern = 'What You See Is What You Get.= also alles ohne Gewaerleistung.

    Ein anderes Thema waere was © meint. Hierueber gibt es auch viel Irrtuemer .

    Mit herzlichem Gruss

    Bis dann...Heinz

  6. #6
    in memoriam Benutzerbild von Klaus E. Daniel
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    Heinz,

    erst mal guten Morgen,

    Der Anfang der Argumentationskette erinnert mich verzweift an " Wer bewacht die Wächter". Das war bei Stalin und in der DDR populär und von mir in der Bernauerstr, in Berlin selbst gesehen, Aber lassen wir das, sonst schramme ich haarscharf am Thema vorbei.

    Nein, mit "abgeprüft" meine ich nach wissenschaftlicher Art untersucht und für gut befunden. Nun kann natürlich in der Zeit ein anderer kommen und das Gegenteil behaupten, was dann wieder die berühmten Gelehrtenstreite auslösßt. Pech gehabt,

    Du hast doch selbst in einem anderen Forum Material gerangeschaft, für das ich danmals dankbar war war, weil

    • Du da rankamst,
    • ein sorgfältiger Arbeiter in den historischen Wissenschaften bist,
    • und methodische Schlüsse zogst. was man ohne scharfe Denkweise nicht kann.


    Dabei hast Du auch Quellen genannt, so gut es ging. Das Problem, ob man diesen trauen darf, hast Du stets gemeistert, zumal ich in Deinen Hause eine Menge Bücher vermute.

    Zur Sache zurück. Man findet hier im Netz einen interessanten Artikel, der als Verfassername meinetwegen nur B.C. hergibt, man prüft ihn ab, dank reichlicher Literatur- und dann empört sich derjenige, man habe ihn nicht gefragt. Das ist hirnrissig, denn eine Adresse steht nicht dran. Damit ist das für mich Allgemeingut. außer, daß ich den Verfasserkürzel nennen muß, (genau wie eine Zeitung).

    Wenn ich hier etwas schreibe, kann sich jeder bedienen - ich habe aus dieser Überzeugung nichts dagegen.

    Die Frage nach irgendwelchen Gesetzen bezog sich also darauf.

    Im Text habe ich auch Ihnen, Delbrück, eine Antwort gegeben.

    Grüß Euch

    KED :-:

  7. #7
    food for thought Benutzerbild von houndstooth
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    Hi Klaus ,

    Danke feur Deine netten Worte.

    Mit Deiner Antwort stimme ich in allen Punkten vollauf ueberein.

    Doch so sieht es nicht jeder ; insbesondere hiermit nicht :

    Das ist hirnrissig, denn eine Adresse steht nicht dran. Damit ist das für mich Allgemeingut. außer, daß ich den Verfasserkürzel nennen muß, (genau wie eine Zeitung).
    Mit Bezug auf “ Allgemeingut “ beruehrst Du meiner Ansicht nach das Copyright Gebiet. : . In N/A ist Copyright im US Code festgehalten. Wenn man den betreffenden ‘Code’ durchliest, kann man sehen , dass etliche Probleme bezueglich spaeterer Materialverwendung vorausgesehen und eigentlich durch recht ‘common sense’ Artikels geregelt wurden.

    Doch die dortige und damalige Philosophie passt einigen Parteien nicht. Z.B. weigert sich die Disney Corp. gegen Aufgabe ihrer Copyright Privilegien an deutschen Maerchen ; d. h. natuerlich die kommerzielle Ausnutzung derer. ( Cinderella - Achenputtel , spuelte soweit 3 Milliarden Profit rein ) Die Stiftung ‘Albert Einstein Nachlass’ behauptet gar, dass ein Copyright nicht nur fuer die Lebensdauer des Urheber’s gueltig sei , sondern auch transferable sei und noch 50 Jahre danach fuer Gebraucher des Materials gebuehrenpflichtig sein.

    Das ist natuerlich Quatsch und widerspicht dem US Code.

    Doch der Trend geht unter dem Begriff ‘proptietary right ‘ immer mehr dahin. Wir sehen das an codierten TV Signalen , codierten CDs, und drohenden Verboten unter keinen Umstaenden einen gegebenen Text ganz oder teilweise zu kopieren . ‘Proprietary Right’ wird einseitig und willkuerlich dahin interpretiert ,dass der Rechtsanspruch intellektueller Inhalte eines Mediumproduktes wie Buch, Webseite, CD etc. niemals seinen Kreator verlaesst und fuer immer sein ist ; auch dass ich als Kaeufer nur praktisch und zeitlich beschraenkten Zugang zu meinem gekauften Eigentum habe – fast nur ein Pachtvertrag sei.

    Diese Anschauung trieb irre Blueten : die Werbeindustrie laesst sich ihre Slogans ja unter Warenzeichen gegen Imitation absichern. Doch fuer jeden Slogan gibt es ebenso geschuetzte Sloganpermutationen des Orginals – ‘Slogan Squatters’ , genauso wie ‘Web name squatters’. Nicht lange , und wir wueren alle mundtot gemacht. ( Wie out of control das System ist , bewies eine Firma die fuer dies ein
    Warenzeichenschutz bekam , in Theorie muesste jeder bei dessen Benutzung zahlen.)

    Aehliche Anschauungen in dieser Richtung werden von Universitaeten heute vertreten, die an Tuition nicht nur das verlangen ,was es kostet ,den Studenten mit Wissen zu fuellen, sondern sie verlangen schon heute an seinen zukuenftigen , annehmbar sehr ueppigen Einnahmen teilzunehmen indem sie ihm zukuenftige Einnahmen heute durch irre Tuition abknoepfen = proprietary rights ( gone mad). D.H. an Eliteschulen kann ein Semester in Jura, Medizin bis $ 40.000 kosten . Wenn der junge Mensch akreditiert ist hat er Schulden von fast einer halben Million Dollar. Unmoeglich das aufzuholen . Doch muss hinzugefuegt werden, dass sowohl in Canada als auch in den USA Wartelisten fuer die teuren Plaetze bestehen.

    Eine andere Anmassung durch schlechte Copyright Interpretation war der Versuch der Bio-Industrie das menschliche Erbgut patentieren zu lassen. Das ging zum Glueck auch in die Hose.

    Alles dreht sich nur um’s liebe Geld. Solange ein Konsument von intellektuellem Material dessem Urheber keinen finanziellen Schaden zufuehrt , und der Urheber bei Widersetzung dies nicht ueberzeugend nachweisen kann , hat der Konsument die Freiheit mit seinem Besitz so umzugehen wie es ihm gefaellt.

    Die Alternative waere Verachtung und Frechheit der Industrie dem Konsumer gegenueber ; wie Thomas Paine es ausdruecken wuerde :‘Versklaverei’ der Konsumer.

    Wie immer mit herzlichem Gruss

    Bis dann…Heinz

  8. #8
    in memoriam Benutzerbild von Klaus E. Daniel
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    Hervoragend,

    Heinz

    ich grüße Dich

    Klaus

  9. #9
    Toxisch Benutzerbild von John Donne
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    Original von Klaus E. Daniel
    Wo kämen wir in einem Forum hin, wenn akademisch zitiert würde? Wer einen Beitrag in dieser Form ins Netz stellt, wird natürlich zitiert - in welcher Form auch immer.
    Zu einem anstrengenderen Forum...
    Viele Nutzer dieses Forums lesen sicher schon so genügend wissenschaftliche Literatur und genügend Zitate nach obiger Abfaßart.

    Original von Klaus E. Daniel
    Aber bleiben wir bein akademischen Zitat: Herr Dr. Gölitzer, dessen hier erwähnte Dissertation bzw. Zitat mit magna cum laude einstimmig bewertet wurde, hat nicht im Traum daran gedacht, Hasler um Erlaubnis zu fragen. Das ist absolut unüblich.

    Es herrscht der Grundsatz, daß Veröffenlichungen zitiert werden, wobei eine Erlaubnis überhaupt nicht in Frage kommt.
    Was wissenschaftliche Veröffentlichungen angeht, stimme ich dem uneingebschränkt zu. Viele Autoren auf diesem Gebiet wünschen sich sogar, zitiert zu werden.
    Bei den restlichen "Veröffentlichungen" stellt sich die Frage, was alles unter diesen Begriff fällt. Ich fürchte, das ist juristisch etwas unübersichtlich (Diese Unübersichtlichkeit ist vermutlich im Sinne der Juristen, damit sie überhaupt gebraucht werden.)
    An Herrn Daniels Vorgehensweise im geschilderten Fall kann ich allerdings als Nichtjurist keinen Mangel erkennen. Weder juristisch noch menschlich.

    Grüße
    John

  10. #10
    in memoriam Benutzerbild von Klaus E. Daniel
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    Danke, John.

    Klaus E. Daniel

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