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Thema: Anzeige wegen Versicherungsbetrug

  1. #21
    Antichrist Benutzerbild von Ruepel
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    Standard AW: Anzeige wegen Versicherungsbetrug

    Zitat Zitat von Stadtknecht Beitrag anzeigen
    Und wo ist da der Straftatbestand bzw. die rechtswidrige Handlung?
    Erpressung,Nötigung,Diebstal.
    Möchtest jetzt auch noch eine Begründigung für meine Unterstellung?
    Warum soll ich ehrlich sein,wenn ich von Banditen regiert werde?!

  2. #22
    Antichrist Benutzerbild von Ruepel
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    Standard AW: Anzeige wegen Versicherungsbetrug

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Noch was. Schau dir mal deine Kontoauszüge an. Bei mir haben die den Mehrbetrag schon abgebucht bevor ich das Schreiben aus dem Postfach geholt habe.
    Das hatten die Betrüger auch schon getan,habe das gestolene Geld einfach von der Bank Rückbuchen lassen,bin doch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert.
    Warum soll ich ehrlich sein,wenn ich von Banditen regiert werde?!

  3. #23
    Ur-Deutscher † 06.03.2021 Benutzerbild von latrop
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    Standard AW: Anzeige wegen Versicherungsbetrug

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen

    Ein tatsächlich vorgekommenes Beispiel aus der Gaunerei dieser Abzocker-Hausratversicherungen:
    Eine Waschmaschine wurde defekt und ließ das ganze Stockwerk voll Wasser laufen.
    Ausrede der Versicherung: Nur ein Frischwasserschaden aus der Leitung fällt unter den Versicherungsschutz, aber kein Brauchwasser aus der Maschine!
    Nicht ganz:
    Ein Wasserschaden aus einem defekten Abflussrohr fällt auch unter den Versicherungsschutz, jedoch nicht ein Regenfallrohr - auch wenn es innerhalb des Hauses unter Putz verlegt ist.
    Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
    ohne Migrantenkuschelei und ohne die GRÜNEN!


  4. #24
    Systemkritiker Benutzerbild von Grenzer
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    Standard AW: Anzeige wegen Versicherungsbetrug

    Zitat Zitat von Pillefiz Beitrag anzeigen
    in der unterlassenen Vorankündigung? Damit der Versicherungsnehmer notfalls von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann? Die können doch nicht einfach Beiträge abbuchen, denen man nicht zugestimmt hat, wo leben wir denn
    Du bist ja heute so richtig niedlich,- hättest auch gleich schreiben können :

    Die können doch nicht unsere Steuergelder einfach nach Griechenland verschenken,- wenn wir dem garnicht zugestimmt haben...
    AfD : Alles für Deutschland !
    Gemeinnutz geht vor Eigennutz

  5. #25
    Pillefiz
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    Standard AW: Anzeige wegen Versicherungsbetrug

    Zitat Zitat von Praktiker Beitrag anzeigen
    Du bist ja heute so richtig niedlich,- hättest auch gleich schreiben können :

    Die können doch nicht unsere Steuergelder einfach nach Griechenland verschenken,- wenn wir dem garnicht zugestimmt haben...
    Das Leben ist so einfach, wenn man einfach immer davon aus geht, von Verbrechern übern Tisch gezogen zu werden. Die Mafia ist ein Dreck gegen das, was hier offiziell so alles praktiziert wird

  6. #26
    Mitglied Benutzerbild von Don_Stefano
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    Standard AW: Anzeige wegen Versicherungsbetrug

    Leider zocken die Onlineversicherungen ab wo immer es geht...

    Bei mir lief das so:

    Ich hatte mein Auto bei einer großen Versicherung über einen örtlichen Makler versichert. Viele Jahre lang. Eines Tages habe ich dann mal die Tarife verglichen und ein sehr gutes Angebot einer ebenfalls namhaften Online-Versicherung erhalten, bei dem ich deutlich gespart habe. Ich habe den Vertrag abeschlossen und alles war gut.

    Zwei Monate später erhielt ich ein Schreiben von der neuen Versicherung dass mein Beitrag um 10% erhöht wird weil meine Angaben zum Schadenfreiheitsrabatt nicht gestimmt haben und ich eine niedrige Schadenfreiheitsklasse habe als angegeben. Lt. meiner letzten Rechnung der alten Versicherung hatte ich 35% bei der Haftpflicht. Neu eingestuft wurde ich dann mit 45%.

    Mein Recherchen ergaben folgendes: 2 Jahre vorher hatte ich einen kleinen Schaden (Parkrempler) verursacht den meine alte Versicherung anstandslos reguliert hat (Schaden belief sich auch wenige 100 Euro). Mein Vertrag behinhaltete einen Rabatt-Retter der verhinderte dass ich hochgestuft wurde. Die neue Versicherung behauptete nun, dass der Rabattretter nur im Innenverhältnis meiner bisherigen Versicherung gilt. Extern gilt das nicht und ich muss die Hochstufung wegen des Schadens nun in Kauf nehmen. Damit war die Ersparnis für mich dahin und ich hatte nichts von diesem Versicherungswechsel.

    Mit dem neuen Auto bin ich nun wieder bei meinem alten Versicherungsmakler, habe meine alten Konditionen wieder bekommen und auch wieder Rabattretter. Für mich gilt: Nie wieder eine Online-Versicherung!!

  7. #27
    Antichrist Benutzerbild von Ruepel
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    Standard AW: Anzeige wegen Versicherungsbetrug

    Zitat Zitat von Don_Stefano Beitrag anzeigen
    Leider zocken die Onlineversicherungen ab wo immer es geht...

    Bei mir lief das so:

    Ich hatte mein Auto bei einer großen Versicherung über einen örtlichen Makler versichert. Viele Jahre lang. Eines Tages habe ich dann mal die Tarife verglichen und ein sehr gutes Angebot einer ebenfalls namhaften Online-Versicherung erhalten, bei dem ich deutlich gespart habe. Ich habe den Vertrag abeschlossen und alles war gut.

    Zwei Monate später erhielt ich ein Schreiben von der neuen Versicherung dass mein Beitrag um 10% erhöht wird weil meine Angaben zum Schadenfreiheitsrabatt nicht gestimmt haben und ich eine niedrige Schadenfreiheitsklasse habe als angegeben. Lt. meiner letzten Rechnung der alten Versicherung hatte ich 35% bei der Haftpflicht. Neu eingestuft wurde ich dann mit 45%.

    Mein Recherchen ergaben folgendes: 2 Jahre vorher hatte ich einen kleinen Schaden (Parkrempler) verursacht den meine alte Versicherung anstandslos reguliert hat (Schaden belief sich auch wenige 100 Euro). Mein Vertrag behinhaltete einen Rabatt-Retter der verhinderte dass ich hochgestuft wurde. Die neue Versicherung behauptete nun, dass der Rabattretter nur im Innenverhältnis meiner bisherigen Versicherung gilt. Extern gilt das nicht und ich muss die Hochstufung wegen des Schadens nun in Kauf nehmen. Damit war die Ersparnis für mich dahin und ich hatte nichts von diesem Versicherungswechsel.

    Mit dem neuen Auto bin ich nun wieder bei meinem alten Versicherungsmakler, habe meine alten Konditionen wieder bekommen und auch wieder Rabattretter. Für mich gilt: Nie wieder eine Online-Versicherung!!
    Was hält dich davon ab die Versicherungsbetrüger beim Namen zu nennen?
    Willst du das Andere den gleichen Versicherungsbetrügern zur Beute werden?
    Warum soll ich ehrlich sein,wenn ich von Banditen regiert werde?!

  8. #28
    Antichrist Benutzerbild von Ruepel
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    Standard AW: Anzeige wegen Versicherungsbetrug

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Habe momentan das selbe Problem. Ein mal ein Versuch mit einer Online-Versicherung und schon gehts in die Hose. Ich mach da jetzt gar nicht viel Wind. Auto wird wieder bei einem Makler versichert ... dem ich im Zweifel auf die Füße treten kann.

    Übringes - Hintergrund dieser Einstufung ist meist, dass die alte Versicherung die Rabatte nicht rausrückt. Da muss man massiv nachhaken.
    Wie lautet der Name der Versicherung?
    Andere wollen vor diesen Betrügern auch gewarnt sein.
    Warum soll ich ehrlich sein,wenn ich von Banditen regiert werde?!

  9. #29
    Mitglied Benutzerbild von Karnivore
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    Standard AW: Anzeige wegen Versicherungsbetrug

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Das die Führerscheinregel eine Sondereinstufung ist, mag ja sein. Gerechtfertigt ist sie aber doch, weil ich ja z.B. kein eigenes Fahrzeug besessen haben muss, aber trotzdem über Jahre einen Firmenwagen hatte.

    Wie aber soll dein Beispiel mit den unterschiedlichen SF-Klassen und identischem Fahrzeug funktionieren ? Ein identisches Fahrzeug hat auch immer die gleiche Regional- und Typklasse. Daraus lässt sich für die Versicherung der 100%-Wert für die Haftpflicht oder Kasko errechnen. Wie soll dann jemand mit SF 30, der etwa 25-30% von diesem Wert bezahlt, mehr bei der gleichen Versicherung bezahlen als ein anderer Kunde, der SF15 hat und somit 35-40% des 100%-Wertes bezahlt ?
    natürlich ist es nur gerecht, jemandem, der seit 10 jahren im jahr 100.000 km mit dem firmenwagen abspult andere konditionen einzuräumen, als einem fahranfänger. aber glaub mir, das war nicht die intention.

    es ist eben nicht der "100% wert"! die prozentangaben gibt es nur noch, weil die leute daran gewöhnt sind.

    ich will dir ein beispiel liefern:

    opa o ist seit 35 jahren treuer kunde der pfefferminzia und hat dort auch seit dieser zeit sein auto versichert. jedes jahr im november bekommt er seine beitragsrechnung und da er unfallfrei gefahren ist sinkt auch jedesmal die sf-klasse... sein sinkt auch immer etwas oder erhöht sich nur unwesentlich...

    nebenan zieht der lebemann l ein. ein typ in den besten jahren, fährt ebenso wie opa o einen nagelneuen benz, sogar noch schärfer motorisiert. beim gespräch über den gartenzaun erzählt l, dass er jetzt mit seinem auto von der banania zur pfefferminzia gewechselt sei, da er dort mit seiner sf 15 sage und schreibe nur den betrag von x euro/jahr zahle.

    opa o ist entsetzt, denn er zahlt 5 euro im jahr mehr. wie ist das möglich?

    ganz einfach: jedes jahr beginnt im september die kraftabwerbezeit bei den versicherern und jedes jahr bringt jeder kfz-versicherer einen neu kalkulierten tarif auf den markt, der auf jeden fall günstiger als der vorjahrestarif ist. wer wechselt bekommt den neuen tarif, aber wer seiner kfz-versicherung die treue hält, behält seinen alten tarif, der unter garantie, selbst wenn die prämien sinken, nie unter den preis des neuen tarifes fällt. der treue kunde nimmt jede anpassung des tarifes nach oben mit...

    deshalb jeden herbst nach den aktuellen konditionen deiner kfz-versicherung fragen und durchblicken lassen, dass man bereit ist zu kündigen.... es lohnt sich, denn so bekommt man den preis, den ein neukunde, den die versicherung ja haben will, bekommen würde.

    das kraft-geschäft ist für die versicherer das einstiegsgeschäft. so kommt man an potentielle neukunden für die anderen sparten. man erfährt, ob der neukunde kinder hat (unfall, sparpläne, haftpflicht, zahnzusatz), ob er ein eigenes haus hat (gebäudeversicherung, hausrat, finanzierunge)... etc.pp.

    die meisten versicherer arbeiten ja im kraftgeschäft ohnehin defizitär, d.h. die regulierungszahlungen übersteigen die beitragseinnahmen... außer bei den großen, allianz und ergo, dürfte das für fast alle zutreffen.
    Toleranz ist das Unvermögen, die eigenen Wertvorstellungen anderen zu vermitteln!

  10. #30
    Mitglied Benutzerbild von Karnivore
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    Standard AW: Anzeige wegen Versicherungsbetrug

    Zitat Zitat von Ruepel Beitrag anzeigen
    Erpressung,Nötigung,Diebstal.
    Möchtest jetzt auch noch eine Begründigung für meine Unterstellung?
    erpressung? wo hat denn die versicherung gewalt angewendet oder dir mit einem empfindlichen übel gedroht? die bereicherung war auch nicht rechtswidrig, da du ja eine gegenleistung, nämlich den versicherungsschutz erhalten hast. erpressung und nötigung kannst du vergessen.

    diebstahl? welche fremde bewegliche sache hat dir die versicherung den weg genommen?
    Toleranz ist das Unvermögen, die eigenen Wertvorstellungen anderen zu vermitteln!

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