Gibt es die Möglichkeit eine Haftpflichtversicherung wegen Versicherungsbetrug anzuzeigen und wenn ja,wie wäre
die Vorgehensweise und was ist dabei zu beachten.
Gibt es die Möglichkeit eine Haftpflichtversicherung wegen Versicherungsbetrug anzuzeigen und wenn ja,wie wäre
die Vorgehensweise und was ist dabei zu beachten.
Warum soll ich ehrlich sein,wenn ich von Banditen regiert werde?!
Hmmm, gib mal ein bisschen mehr "Futter", juristische Glaskugelguckerei ist nicht wirklich zielführend.
Was Betrug z.N. einer Versicherung angeht, kann den m.E. nur der Versicherungsnehmer begehen, in dem er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil verschafft.
Auf Ignore: Sprecher, Don, Brotzeit, Geronimo, Xarrion, Quo vadis.
Genau diesen Vermögensvorteil will sich die EUROPA Versicherung durch eine Zurückstufung der Schadensfreiheitsklasse von SF20 in SF2,mit der Begründung, das das Fahrzeug beim Vorversicherer als Zweitwagen versichert war,verschaffen.
Während ich mich frage,seit wann die Schadensfreiheit Jahre an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden sind?
Warum soll ich ehrlich sein,wenn ich von Banditen regiert werde?!
Habe momentan das selbe Problem. Ein mal ein Versuch mit einer Online-Versicherung und schon gehts in die Hose. Ich mach da jetzt gar nicht viel Wind. Auto wird wieder bei einem Makler versichert ... dem ich im Zweifel auf die Füße treten kann.
Übringes - Hintergrund dieser Einstufung ist meist, dass die alte Versicherung die Rabatte nicht rausrückt. Da muss man massiv nachhaken.
Noch was. Schau dir mal deine Kontoauszüge an. Bei mir haben die den Mehrbetrag schon abgebucht bevor ich das Schreiben aus dem Postfach geholt habe.
Und wo ist da der Straftatbestand bzw. die rechtswidrige Handlung?
Auf Ignore: Sprecher, Don, Brotzeit, Geronimo, Xarrion, Quo vadis.
um erstmal deine frage zu beantworten: schon immer, nämlich an dein erstfahrzeug.
du beginnst in der sf-jahre zu sammeln, wenn du das erste mal ein fahrzeug auf dich zulässt und es mindestens ein halbes jahr auf dich zugelassen ist. diesen sog. "sf-rabatt" nimmst du immer weiter auf dein nächstes fahrzeug mit, jedoch nur auf ein fahrzeug.
versicherungsgesellschaften, die entweder nicht so marktstark sind oder bei regulierungen gerne sämtliche Register ziehen, um nicht regulieren zu müssen, arbeiten gerne mit sog. "sondereinstufungen" im zweitwagengeschäft. den zweitwagen mit der selben sf-klasse wie den erstwagen zu versichern, ist so eine sondereinstufung. die rabatte werden beim versicherungswechsel natürlich nicht mit übertragen, weil sie nicht existieren. das steht aber auch in den bedingungen und wird von dir unterschrieben. es ist ein typisches lockmittel für gierige menschen. seriöse gesellschaften stufen deinen zweitwagen i.d.r. mit sf2 ein und übertragen die dann auch.
Toleranz ist das Unvermögen, die eigenen Wertvorstellungen anderen zu vermitteln!
Die SF-Klasse ist immer an die Person, nicht an das Fahrzeug gebunden.Im Falle der Anmeldung eines neuen Autos fängst Du ja auch nicht wieder bei SF1 an.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, willst Du nach einem Versicherungswechsel nun den Zweit- zum Erstwagen machen. Auf diesen Umstand und den, dass Du mit dem bisherigen Erstwagen in SF20 eingestuft warst, würde ich die Versicherung mal hinweisen.
„Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013
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