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Drei Jahre Jugendarrest für den ersten Täter.
Sehr beeindruckend für Mord und Vergewaltigung.
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Indien scheint nun doch endlich zu einem freiheitlich-demokratischen Rechtstaat nach westlichen Vorbild zu werden.
Hierzulande hätte es einen Klaps auf die Finger gegeben. Ist bei (Halb)Negern doch üblich. Die haben einfach "eine andere Kultur". Auf Deutsch: Leben gedanklich noch auf den Bäumen.
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Bei den Amis hat ein 17-jähriger Neger einen Säugling ins Gesicht geschossen, weil die Mutter ihm beim anbetteln kein Geld gegeben hat. Ich weiß jetzt nicht, ob hier ein Strang darüber existiert. Er bekam Lebenslänglich, weil Minderjährige nicht hingerichtet werden dürfen. Urteil: Richtig.
In Deutschland gab es jetzt für einen Mord von zwei "Jugendlichen" zur Tatzeit 18 u. 19 Jahre. Der Prozeß wurde 2 Jahre lang von der Justiz hinausgezögert, und die Zeugen konnten sich über diesen langen Zeitraum nicht mehr an die Tat erinnern und es konnte nicht mehr festgestellt werden, wer der beiden den tötlichen Tritt gegen den Kopf getätigt hat. Urteil: 30 Sozialstunden bzw einen kompletten Freispruch.
Psychiatrie für mordende Sandneger in Deutschland? Wovon träumst du eigendlich?
User, die durch ihr schändliches Verhalten das Recht verloren haben, von mir beachtet zu werden: Praetorianer, Makkabäus, Nettaktivist, Gurkenglas,Xarrion,Trantor,Rolf1973
Den Wahn erkennt natürlich niemals, wer ihn selbst noch teilt. - Sigmund Freud
.. wenn ich mir die Vögel aus meinem Umkreis so anhöre wie die über das was in Indien passiert ist unterhalten ... Ich erinnere mich noch an die Geschichte, wo der Helfer ein Schmerzensgeld von 600,-€ zahlen musste, weil der Angreifer so unglücklich stürzte, dass er sich die Hand brach.
Eins ist sicher, wenn ich sowas mal beobachten sollte rufe ich nur die Polizei. Ich schreite auf gar keinenfall ein!Die Münchner Polizei hatte in den Wochen nach Brunners Tod in zahlreichen Veröffentlichungen die Bürger zu mehr [Links nur für registrierte Nutzer] aufgerufen. Infolgedessen war am 10. November 2009 der Münchner Uwe W. im [Links nur für registrierte Nutzer] helfend eingeschritten, als ein betrunkener Schläger zwei Frauen bedrohte und eine von ihnen mit einer Bierflasche niederstreckte. Nachdem der Helfer eingeschritten war, kam es zu einem Gerangel, in dessen Verlauf der Angreifer unglücklich stürzte und sich dabei die Hand brach. Zuvor hatte der Angreifer auch den Helfer geschlagen, so dass offenkundig [Links nur für registrierte Nutzer] vorlag. Trotzdem beantragte die Staatsanwaltschaft München I gegen den Helfer Uwe W. einen [Links nur für registrierte Nutzer] wegen [Links nur für registrierte Nutzer], aufgrund der gebrochenen Hand des Angreifers. Das [Links nur für registrierte Nutzer] verurteilte ihn daraufhin zu 600 Euro Geldstrafe[Links nur für registrierte Nutzer]. Der Fall löste eine Welle der Empörung in der Bevölkerung aus[Links nur für registrierte Nutzer], weil dadurch der Aufruf zu [Links nur für registrierte Nutzer] von den Strafverfolgungsbehörden in kürzester Zeit selbst [Links nur für registrierte Nutzer] geführt worden war und dieses Vorgehen der [Links nur für registrierte Nutzer] in völligem Widerspruch zu den Zielen der Dominik-Brunner-Stiftung für Zivilcourage stand.
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Was glaubst Du wohl mit welchem Urteil der 17-jährige in Berlin hätte rechnen müssen? Man muss kein Prophet sein um sich auf abzuleistende Sozialstunden zu einigen...mehr hätte ihm in weiten Teilen Deutschlands, wo rot-grüne Parteibuchgänger in den Staatsanwaltschaften sitzen oder Richterroben tragen nicht passiert...bei den Indern hat er immerhin die Höchststrafe, welche nach deren Gesetzen möglich ist, erhalten.
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