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Thema: Staatsfürsorge contra ALG2

  1. #1
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    Standard Staatsfürsorge contra ALG2

    Liebe Forenfreunde,


    Vielleicht kann mir jemand bei einem sehr diffizilen Vorhaben helfen.
    @Moderatoren:
    Bei Schwierigkeiten mich bitte nicht sperren, sondern einfach Thema mit kurzer Begründung an mich löschen.


    Nach Studium des Forums bin ich zu wesentlichen Erkenntnissen gekommen.
    Nun möchte ich mal mein Wissen praktisch ausprobieren.
    Die Schwierigkeiten erahne ich, aber bitte meine Ausdauer nicht unterschätzen.



    Dass Harz4 respektive ALG2 eine Alliiertensauerei rothschildschen Ursprungs ist, dürfte bekannt sein.

    Habe Dies kürzlich in Anspruch genommen, weil ich mein Gewerbe abgemeldet habe.

    Nun zum Thema.
    Gerne möchte ich mein Bundesland in die Pflicht nehmen, für meinen Unterhalt vorübergehend aufzukommen.
    Zwar gibt es so etwas wie ALG2, aber durch das Bundesverfassungsgericht wurde ja mehrfach festgestellt, dass dies ungesetzlich ist.

    Die einzige Möglichkeit auf gesetzlicher Grundlage sehe ich, das Land respektive den Bund in die Pflicht zu nehmen.


    Dazu beabsichtige ich, einen Antrag auf „Sozialhilfe“ an den Ministerpräsidenten des Bundeslandes zu stellen.

    Die meisten Bundesländer haben ja in ihrer jeweiligen Verfassung Völkerrecht und Menschenrechte anerkannt.

    1. Zweck.
    Aufbau eines Musterprozesses möglichst während den Wahlen zur Entlarvung des Systems.

    2. Aufbau:
    Juristisch klare Argumentation.

    3. Wirkungsweise:
    Möglichst massenwirksam und zielgerichtet.

    Dazu brauche ich aber Eure Hilfe, alleine schaffe ich das wohl kaum.


    Hier erst einmal ein paar Grundlagen respektive ein Beispiel von jemandem, der es schon versucht hat.





    (sehr langes Zitat)
    Zitatbeginn



    Da ich nun endlich die Gelegenheit erhalten habe, Auszüge aus meinem unglaublichen Hartz 4 und Co. Abenteuer öffentlich erzählen zu können, hoffe ich auch das es mir wirksam gelingt, damit die ungeteilte Aufmerksamkeit von Euch Lesern dieser Zeilen für einen kleinen Augenblick in Eurem
    Leben zu gewinnen.

    Ich überlebe nun bereits seit dem 01. Juli 2012 ohne meine behördenseitig rechtswidrig
    verweigerte staatlich garantierte und durch einen formlosen Antrag und rechtzeitig im Juni 2012 gestellten Antrag auf die Grundsicherung der Existenz gemäß der bayerischen Verfassung.
    So wie es aussieht, will man mich nun behördenseitig durch Geldentzug quasi sozialverträglich früh ableben lassen (dadurch das ich dann verhungern muss oder die „Sache“ selbst in die Hand nehme), oder als Alternative dazu mich dadurch dazu anzustiften kriminelle Handlungen zu begehen um mein weiteres Überleben sicherstellen zu können, um mich dann elegant ins Gefängnis verbringen zu können, wo man sich dann sicher sehr gut um mich kümmern würde oder ansonsten wenigstens dazu zwingen das ich wieder „freiwillig“ Hartz 4 Leistungen beantrage, womit ich dann wieder ohne Grund- und Menschenrechte wäre, denn das eigentlich nichtige SGB II Gesetzeswerk verstößt gegen jede Menge grundgesetzlich garantierte Grund- und Menschenrechte und auch gegen eins der wichtigsten Grundgesetze, den Artikel 19, das Zitiergebot und durch die Unterschrift unter diesen Bewilligungsantrag auf SGB II Leistungen erkennt man dann bereits dieses Gesetzeswerk sozusagen „freiwillig“ an, ein ziemlich guter und fieser Trick der Regierung könnte man sagen.

    Ich wäre dann also wieder ein moderner und rechtloser Arbeitssklave.
    Alle eingesetztenjuristischen Waffen der Behörden in den letzten 3 Jahren gegen mich sind jedoch bisher wirkungslos geblieben. Sogar Ihre furchtbare Lieblingswaffe „Wir können Dich entmündigen“ hat bei mir versagt. Obwohl hier sogar 3 Angriffe auf mich gestartet wurden, zuerst Herbst 2011 das Jobcenter, dann im Januar 2012 das Landratsamt und nachdem beide gescheitert sind, hat es sich das Amtsgericht nicht nehmen lassen, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und hat in eigenem richterlichem Auftrag eine rechtliche Betreuung für mich angeregt.
    Natürlich braucht jemand, dem es gelingt ohne Anwalt mehr als 15 Sanktionen abzuwehren eine rechtliche Betreuung.
    Nachdem ich mich aber explizit geweigert habe, „freiwillig“ zu dieser Anhörung vor Gericht zu erscheinen, hat man mich dann am xx. Oktober 2012 von der Polizei abholen lassen und dem Richter vorgeführt. Zum Glück hatte ich aber einen Beistand und Zeugen dabei, den Sie aber offenbar sehr gerne losgeworden wären, denn die Polizei hat es auch probiert, indem Sie Ihm eine falsche Gerichtsadresse nannten, bei der die Anhörung stattfinden solle. Da ich Ihn auf dem Weg zum anderen Gericht im gleichen Ort Dachau aber noch anrufen konnte, musste der Richter leider auf Ihn warten. Ich habe dem Richter dann sofort meine Patientenverfügung inkl. Vorsorgevollmacht (übrigens generell sehr empfehlenswert für alle Menschen, man nehme am besten die wo Nina Hagen die Schirmherrin ist, die ist wasserdicht und muss vom Gericht anerkannt werden!) auf den Tisch gelegt, die dieses gerichtliche Prozedere eindeutig untersagt. Er hat sich aber davon nicht stören lassen und hat dennoch anschließend seine Anhörung durchgeführt, bei der auch ein Psychiater anwesend war.
    Nun das Ergebnis war dann folgendes: ich bin nun zwar auf vermutlich rechtswidrige Art und Weise, aber dafür (pseudo)amtlich zertifizierter und durch ein insofern auch vermutlich rechtswidriges psychologisches Gutachten bestätigt, mündiger Bürger und voll geschäftsfähig und das Betreuungsverfahren gegen mich wurde nun endgültig eingestellt.
    In seinem (rechtswidrigen) Beschluss hat der Richter übrigens die Patientenverfügung in der Begründung unter den Tisch fallen lassen und sich nur auf die darin enthaltene Vorsorgevollmacht bezogen!!!…verständlich, wenn man weiß, das er ansonsten ja schriftlich zugegeben hätte, das er hier vermutlich rechtswidrig gehandelt hat. Man liefert sich ja schließlich nicht freiwillig selbst ans Messer. Aber der letzten und furchtbarsten nicht sofort tödlich wirkenden Waffen unserer Regierung gegen aufmüpfige die Demokratie und Grund-und Menschenrechte verteidigenden Bürger ist quasi die stille Atombombe namens „Geldentzug“ und dieser bin ich leider einfach nicht mehr lange gewachsen. Mir ist es nämlich in den letzten 3 Jahren gelungen, das Jobcenter immer wieder zu zwingen, Ihre finanziellen Sanktionen gegen mich aufheben zu müssen.
    Insgesamt waren es über 30 Sanktionen.
    Das hat den Leiter des Jobcenters vermutlich in den Wahnsinn getrieben. Denn sobald ich einen Fall vor dem Sozialgericht gewonnen hatte, kam die nächste „Einladung“ in sein Etablissement , von der er ja wusste das ich Sie nicht wahrnehmen würde, da er ja nicht juristisch berechtigt ist Vorladungen auszustellen.
    Dann kam die Folgevorladung-entschuldigung- Einladung natürlich und dann der Sanktionsbescheid. Bei den ersten 14 Fällen gegen das Jobcenter hatte ich noch einen Rechtsanwalt auf meiner Seite, der dann aber entnervt aufgab, oder vielleicht sogar gezwungen wurde aufzugeben, genaues weiß man hier nicht; so das ich jedenfalls gezwungen war mir selbst das nötige juristische Wissen beizubringen, um gegen das Jobcenter auch allein ohne Rechtsanwalt bestehen zu können. Zumeist musste ich allerdings die Dienste des Sozialgerichts in Anspruch nehmen, denn freiwillig einen Fehler einzusehen kommt für ein gestandenes Jobcenter ja gar nicht in Frage. Denn beim Jobcenter gibt’s mutmaßlich nur 2 Paragraphen denen diese Folge leisten: Paragraph 1 lautet, wir, das Jobcenter, haben recht. Paragraph 2 lautet, sollten wir, das Jobcenter, einmal nicht recht haben, tritt automatisch Paragraph 1 in Kraft. Diesen schlechten alten Witz hat das Jobcenter doch tatsächlich für Ihren juristischen Absichten ganz real als Motto gewählt. Was den Sozialgerichten reichliches Geschäft beschert und den Steuerzahler ein kleines Vermögen kostet, das man sicher viel besser investieren könnte, würde man sich seitens des Jobcenters einfach nur an unsere Gesetze halten. Davon hält das Jobcenter aber nichts und das von Anfang an. Dieses Jahr soll ja die Schallgrenze von 1 Million Sanktionen gegen „arbeitsscheue“ Bürger überschritten werden, da werden die Sektkorken im Bundesministerium für Arbeit und Soziales sicher knallen. Das von diesen rechtswidrigen Sanktionen aber weit über die Hälfte wieder aufgehoben werden, davon erfährt die Öffentlichkeit höchstens im Internet. Ja das Jobcenter erweist sich als die ultimative langersehnte Wunderwaffe der Reichen gegen den Mittelstand und die Unterschicht um diese schön
    gegeneinander auszuspielen und dadurch in Ruhe auch in der heutigen Zeit wieder über die breite Masse herrschen zu können. Mit dieser Waffe Hartz 4 wird die Demokratie und die Grund- und Menschenrechte in unserem Land demontiert und da ich ein anständiger und grundgesetztreuer Bürger bin, verteidige ich diese eben auch ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Rechtsweg, wie es eben auch meine 1. Bürgerpflicht laut GG Artikel 20 Absatz 4 i.V. m. GG Artikel 21 ist.

    Denn seit der Einführung des Hartz Systems durch die SPD und die Grünen in Zusammenarbeit mit Peter Hartz geht es für die normal arbeitenden und auch die erwerbslosen Bürger in unserem Land finanziell und sozial massiv Bergab. Bei den Arbeitenden wurden die Löhne und Gehälter nicht der Inflationsrate und der Euroumstellung angemessen erhöht, zusätzlich die Arbeitszeit wieder erhöht und auch das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben und langfristige Arbeitsverträge haben sich zur Ausnahme entwickelt und der Arbeiter nimmt das hin, weil er Angst hat ins Hartz 4 System zu fallen wenn er den Mund aufmacht und sich wehrt.

    Für den Erwerbslosen Bürger wurde das zu zahlende Existenzminimum eigentlich sogar herabgesetzt (Inflation und Euroumstellung und Kaufkraft) und auch durch die einfach durchzuführenden finanziellen Sanktionen durch unqualifizierte Sachbearbeiter bei den Jobcentern die Möglichkeit geschaffen dieses im Sinne von Grundgesetz Artikel 1 zu niedrig bemessene Existenzminimum bequem und einfach noch weiter herabsetzen zu können, um all den erwerbslosen Bürgern die ein Problem damit haben, das das Jobcenter mit den 2 Obengenannten Paragraphen arbeitet, die nötige Motivation zuschaffen doch den Mund zu halten und brav zu spuren. Man hat sich ja auch selbst durch Beantragen der Grundsicherung nach dem SGB II schließlich „freiwillig zum Freiwild oder Sklaven des Jobcenters gemacht.. Und wer halt dann dem Sachbearbeiter nicht gehorcht und schön brav folgt, bekommt Sie zu spüren, die unsichtbare Peitsche des Hartz 4 Systems den „Geldentzug“. Und wer dann immer noch nicht spurt, wird dann fast zu Tode gepeitscht mit der 100% Sanktion. Moment mal, werdet Ihr jetzt sagen. Wir haben doch Gesetze, allen voran das Grundgesetz und das StGB. Richtig. Aber diese werden durch fiese juristische Tricks seitens der Regierenden außer Kraft gesetzt, durch Eure Unterschrift unter den obengenannten Bewilligungsantrag. Denn die Regierung ist ja auch der Gesetzgeber. Und alle Staatsanwälte sind politisch weisungsgebunden. Denn das SGB II verstößt ja bekanntlich in über 40 Punkten gegen das Grundgesetz, siehe dazu die Klage der Grundrechtepartei gegen das SGB II: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Es verstößt auch gegen den Artikel 19 des Grundgesetzes, das Zitiergebot. Dies war die freiwillige Fessel, die sich der Gesetzgeber selbst angelegt hatte, damit solche Machwerke wie das rechtlich nichtige und trotzdem angewendete SGB II nicht das Licht der Welt erblicken können.

    Damals war noch nicht abzusehen, das Bayern mit seiner Schwarzmalerei recht haben sollte, als des Grundgesetz partout nicht unterschreiben wollte und dies auch nicht tat. Es hat dieses aushöhlbare Grundgesetz nur gezwungener Maßen anerkannt. Näheres sehr interessantes dazu
    können Sie hier Lesen, denn das was Sie dort vorfinden, spielt im späteren Verlauf des Artikels auch noch eine entscheidende Rolle und ist auch sehr nützliches Allgemeinwissen, das bisher vor Ihnen verborgen gehalten wurde und das ein Internetaktivist namens Anonymicus ans Licht gebracht hat, vielen Dank dafür, hier er Link zu diesem spannenden Dokument als PDF:
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Kommen wir aber nun wieder zurück zum Hartz 4 System. Also noch mal, allein bereits durch Ihre Unterschrift unter den Bewilligungsantrag auf SGB II Leistungen haben Sie sich dem SGB II freiwillig unterworfen und ist dann auch für die Person die den Bewilligungsantrag unterschrieben hat, für ein halbes Jahr rechtsgültig und die Rechts Gültigkeit wird dann verlängert wenn Sie Ihre Unterschrift unter den „rechtzeitig“ gestellten Weiterbewilligungsantrag setzen. So habe ich mir, nachdem ich dies endlich selbst durchschaut habe, erlaubt Ende letzten Jahres dann meine Grundsicherung anstatt nach dem SGB II direkt nach dem Grundgesetz beim Jobcenter zu beantragen. Die Idee dazu hatte ich bekommen, als ich einen Beschluss des Landessozialgerichts München las, den ich ein paar Wochen zuvor erhalten hatte und in dem als Anmerkung in der Begründung stand: „Sie müssen ja keine SGB II Leistungen beantragen, als Konsequenz erhalten Sie dann eben auch keine SGB II Leistungen.“

    Diese vom LSG München natürlich ganz anders gemeinte Aussage inspirierte mich allerdings dann dazu dem Rat des LSG München wortwörtlich zu folgen und es doch mal zu probieren direkt
    Leistungen zur Grundsicherung meiner Existenz nach dem Grundgesetz zu beantragen. Tja, aus dieser Idee entwickelte sich dann eine regelrechten Schlacht zwischen mir auf der einen Seite und allen darin involvierten Behörden und Ämtern auf der anderen Seite, die ich aber am 12.01.2012 (scheinbar) gewonnen hatte, der Beschluss dazu hat das Aktenzeichen S 16 AS 3250/11 ER.
    Nachdem das Jobcenter nun gezwungen war mir meine Leistungen nach dem GG zu bezahlen, wendeten Sie einfach Ihre obengenannten Paragraphen an und schickten mir einen Bescheid in dem mir meine hart erkämpften Leistungen nach dem GG einfach wieder als SGB II Leistungen bewilligt wurden. Fast zeitgleich dazu schickte man mir vom Jobcenter einen Bescheid zu, das man mir meine Leistungen um 100% kürzt. Auch hier habe natürlich gleich Widerspruch eingelegt und
    einen Eilrechtsschutz beim Sozialgericht München beantragt, wie ich das schon sehr oft zuvor in den letzten 3 Jahren machen musste. Und natürlich auch wieder gewonnen. Der dazugehörende Beschluss des SG München liegt der Redaktion vor und auch die Beschwerde des Jobcenters dazu, in der diese moniert, das Sie ja dann keine 100% Sanktionen mehr verhängen könne, wenn dieser Beschluss gültig bleibt. Somit habe ich offenbar ganz nebenbei den Jobcentern Ihre 100% Sanktion kaputt gemacht. Hierzu habe ich bei Ver.di München nachgefragt und mir wurde auch von Ver.di bestätigt, das dies stimme. Leider hat Ver.di München nicht wie versprochen, dieses Ergebnis publik
    gemacht…warum auch immer. Den endgültigen und für mich positiven Beschluss des LSG München dazu, können Sie jedenfalls schon mal hier einsehen:
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    auch der Sozialrechtsexperte hat einen Auszug aus diesem Beschluss veröffentlicht:
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Aber im Grunde wurde bei dieser 100% Sanktion bereits der Beschluss des SG München bezüglich Grundsicherung nach dem GG seitens des Jobcenters missachtet. Denn ich hatte von Januar 2012 weder Leistungen nach dem SGB II beantragt, noch eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen, noch gab es Ersatz der Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt gegen mich.

    Kurzum hier wurden schlichtweg die Gesetze gebrochen um mich auch weiterhin sanktioneren/auspeitschen zu können. Kurz nachdem ich auch diesen Angriff auf meine Existenz abwehren konnte, erhielt ich im Juni 2012 eine 50%ige Sanktion des Jobcenters ,weil ich mich in der Zwischenzeit geweigert hatte, einer sogenannten „Einladung“ (sogenannt, weil der Charakter einer Einladung auf Freiwilligkeit beruht, wovon bei einer Einladung des Jobcenters bzw. in diesem Fall der Arbeitsagentur nicht die Rede sein kann, da ja dort die Drohung enthalten ist mit 10% sanktioniert zu werden, wenn man keinen wichtigen Grund für sein Nichterscheinen angibt, das ist klar der Charakter einer Vorladung, auch hier scheint der Tatbestand der arglistigen Täuschung seitens der Jobcenters bzw. der Agentur für Arbeit, seitens der Regierung gegeben zu sein) der Bundesagentur für Arbeit und einem „Jobangebot“ dieser Agentur Folge zu leisten, die auch nur darin bestand, mich an ein Zeitarbeitsunternehmen weiterzureichen, das ein Jobangebot hatte und sogar bevor mir dieses Angebot per Post zugestellt wurde, bereits mehrfach versucht hatte mich anzurufen um mir Angebot am Telefon zu präsentieren. Ist hier nicht der Tatbestand der illegalenWeitergabe von Daten erfüllt, vor allem weil ich dem Jobcenter schon vor einiger Zeit schriftlich mitgeteilt hatte, das ich Ihnen nicht gestatte Daten an Dritte weiterzugeben die mich betreffen?
    Sanktioniert wurde ich dann aber wieder durch das Jobcenter, mit der Begründung das ich nicht zu IHREM Termin erschienen wäre und IHR Arbeitsangebot ausgeschlagen hätte, obwohl dies natürlich nicht stimmt. Als ich das dem SG München telefonisch mitteilte, das damit Ihr Beschluss schon wieder missachtet wurde und ich es höchst merkwürdig finden würde das mich das Jobcenter
    für Taten sanktioniert, die ich Ihm gegenüber gar nicht begangen hätte wurde dies vom SG München einfach ignoriert.
    Hier geht es weiter:

    [Links nur für registrierte Nutzer]


    Mit lieben Grüßen
    Isegrins



    P.S.
    Wen das Thema "Klapse" interessiert, hier ein interessanter Vortrag:

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    Geändert von Isegrins (16.08.2013 um 14:36 Uhr) Grund: Ergänzung

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