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Bei dieser grossen Menge an 1000er-Noten müsse etwas unternommen werden, sagt Kiener Nellen. Deshalb wolle sie in der anstehenden Revision des Geldwäschereigesetzes die Forderung einbringen, die 1000-Franken-Note sei abzuschaffen. Auch für Parteikollegin Susanne Leutenegger Oberholzer haben die grossen Noten ausgedient. Im Zeitalter des elektronischen Geschäfts- und Zahlungsverkehrs seien sie überholt, sagt sie. Deshalb könne man die 1000er-Note schadlos abschaffen. Zudem eigneten sich die Noten im täglichen Verkehr nicht als Zahlungsmittel, da sie häufig gar nicht angenommen würden.
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So nun beginnt es auch bei uns - die ersten Vorstösse für elektronisches Geld und gegen Bargeld! Man bemerke den Kommentar
Man könnte kotzen, dabei steht doch es doch im Gesetz, das einzige rechtswirksame Schuldentilgungsmittel ist Bargeld!
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Während Banknoten und die Sichtguthaben bei der Nationalbank unbeschränkte gesetzliche Zahlungskraft besitzen, d.h. in beliebiger Höhe zur Schuldentilgung benützt werden können bzw. an Zahlung zu nehmen sind, ist die gesetzliche Zahlungskraft bei Scheidemünzen auf 100 Stück beschränkt. Jubiläums- und Gedenkmünzen sind keine gesetzlichen Zahlungsmittel und müssen darum nicht angenommen werden. Auch privat emittierte Zahlungsmittel – wie Checks, Garantie- und Zahlungskarten, Bank- und Postkontoguthaben oder elektronisches Geld – entfalten keine gesetzliche Zahlungskraft. Sie sind deshalb im WZG nicht geregelt. Ihre Ausgabe ist dem Spiel der Marktkräfte überlassen.
Wie lange es wohl dauern wird, das endlich in die Köpfe der Menschen zu bringen?