Ich frage mich, auf welcher Bassis sie eine Entschädigung erhalten. Wenn ich als Zeuge geladen bin, kann ich für Fahrtkosten und Verdienstausfall Entschädigung bekommen. Bin ich Kläger ( oder Nebenkläger,wie in diesem Fall) kann ich , wenn der Beklagte schuldig gesprochen wird, mir von diesem meine Auslagen wiederholen. Warum der bayerische Freistaat da schon wieder genötigt sieht, Entschädigung zu zahlen, ist mir nicht ganz klar.
Was wäre denn, wenn der Vorsitzende Richter plötzlich verstirbt- dann müsste der Prozeß doch auch verschoben werden.
Die Türkei kann so oft, wie sie will,auf genügend türkische Beobachterplätze drängen. 3 Stück für Reporter ( oder so) hat das BVerfG gefordert, schon alleine durch die Nebenkläger sind die Türken mehr als genug vertreten.