Um einem Verbotsverfahren zuvorzukommen, wollte die rechtsextreme Partei ihre Verfassungstreue bestätigen lassen. Das wiesen die Richter zurück: Eine solche Prüfung sei "nicht vorgesehen".
Die rechtsextreme NPD ist mit dem Versuch gescheitert, sich selbst vom Bundesverfassungsgericht Verfassungstreue bescheinigen zu lassen. Für solch eine Feststellung in eigener Sache sieht das Bundesverfassungsgerichtsgesetz kein Verfahren vor, heißt es in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Gerichts. (Az: 2 BvE 11/129)
Die Verfassungshüter wiesen zudem den Vorwurf der NPD zurück, die laufende Verbotsdebatte wirke sich wie ein faktisches Parteiverbot aus. Laut Beschluss sind staatliche Stellen nicht gehindert, das Für und Wider eines Parteiverbotsverfahrens mit der gebotenen Sachlichkeit zu debattieren. Das Gericht verwarf überdies einen Hilfsantrag der NPD, wonach die Verfassungshüter feststellen sollten, dass der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung die parteibezogenen Rechte der NPD durch die fortwährende Behauptung ihrer Verfassungswidrigkeit verletzten.
Der Antrag richtete sich gegen die drei Verfassungsorgane Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Das Gericht erklärte, Parteien müssten sich die Einschätzung gefallen lassen, dass sie verfassungsfeindlich seien. "Solchen Äußerungen kann und muss die betroffene Partei mit den Mitteln des Meinungskampfes begegnen", heißt es in der Entscheidung. Der Bundesrat hat einen Antrag auf Verbot der NPD beschlossen, der in den kommenden Monaten beim Gericht eingehen soll.
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