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Ich rede vom Betreuungsgesetz.
Angefangen vom absolut irreführenden Namen hat dieses Gesetz in der Praxis Auswirkungen, die dem Familiengedanken absolut Hohn sprechen und die betroffenen Menschen regelrecht missachtet werden.
1. Es geht in diesem Gesetz gar nicht um die Betreuung, sondern um die Entmündigung von Menschen.
Man hatte sich entschlossen, den Namen "Entmündigung" nicht mehr zu benutzen, weil der angeblich nicht in unsere Zeit passen würde. De facto ist es aber immer noch eine Entmündigung, und zwar nicht nur des Betroffenen, sondern seiner gesamten Familie.
2. Die Familie, die Angehörigen werden absolut missachtet. Der Betroffene sowieso. Hat der Betroffene, der zu Entmündigende keine Vorsorge getroffen und keine entsprechenden Verfügungen bzw. Vollmachten erteilt, kann eine Maschinerie in Gang gesetzt werden, die für den Betroffenen und dessen Angehörigen dramatische Folgen haben kann und oft auch hat.
3. Diese grausame Maschinerie kann durch jeden - DURCH JEDEN! - angeworfen werden, und dieses Verfahren ist durch dieses Gesetz vollständig gedeckt! Jeder kann einen Antrag auf Überprüfung eines Menschen auf Unzurechnungsfähigkeit (im Gesetz heißt das natürlich anders!) stellen!
4. Das Gesetz ist in der Bevölkerung kaum bekannt, vor allem aber seine Folgen nicht!
5. Dieses Gesetz läuft also dem Familiengedanken absolut zuwider, denn es tut so, als gäbe es die Angehörigen gar nicht. Sie haben im Falle einer richterlichen angeordneten Fremd"betreuung" keinerlei Recht, gehört zu werden, noch Anträge zu stellen noch den für sie und meist auch für den "Betreuten" unerträglichen Zustand grundsätzlich zu ändern. Es sei denn, ihnen gelingt es, Fehlverhalten des "Betreuers" nachzuweisen.
6. Der Berufs-"Betreuer" bekommt für seine unerwünschte "Arbeit" auch noch Geld, so in etwa 40 Euro die Stunde.
7. Er kann Konten auflösen, Heimunterbringung anordnen, Gegenstände wegwerfen, Grundstücke verkaufen, eine Post- und eine Telefonsperre anordnen und auch Besuche durch die Angehörigen verbieten, wenn er der Meinung ist, sie schaden der angeordneten "Betreuung" bzw. laufen den von ihm angeordneten Maßnahmen zuwider. Eben fast alles, was ihm einfällt.
8. Die zur Verhinderung einer Fremdbetreuung erforderlichen Dokumente müssen auch noch den komplizierten Rechtsvorschriften dieser sich Rechtstaat nennenden Organisation entsprechen, sonst wirft sie jeder Richter sofort in den Papierkorb (bildlich gesprochen).
9. Für die Ausübung einer beruflichen "Betreuung" ist keinerlei Ausbildung erforderlich!
Und jeder - JEDER! - Hergelaufene kann als "Betreuer" eingesetzt werden!
Werte Bundesregierung!
Handeln Sie endlich, auch wenn die Menschen bei Ihnen keine Lobby haben!
Legen Sie ein Gesetz zum Beschluss vor, was den Interessen der Menschen nicht derart krass entgegensteht!
Regieren Sie endlich im Interesse der Menschen!
(Kopien an Frau Merkel und an Frau Leutheusser-Schnarrenberger)