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Thema: Menschenrechte

  1. #21
    Toxisch Benutzerbild von John Donne
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    Original von flumer
    Ich beleidige ja auch nur leute die es verdient haben.
    Aber wer hat es verdient? Kann das objektiv entschieden werden oder muß nicht jede Entscheidung diesbezüglich willkürlich sein?

    Überdies gilt für die nicht in Artikel 18 GG genannten Grundrechte, daß sie auch bei denjenigen geschützt werden, die sie mißbraucht haben.
    Das Recht auf persönliche Ehre kann man somit - auch verdientermaßen - nicht verwirken.

    Grüße
    John

  2. #22
    ?= Naso :-) Benutzerbild von flumer
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    Aber wer hat es verdient? Kann das objektiv entschieden werden oder muß nicht jede Entscheidung diesbezüglich willkürlich sein?
    Also bitte das muss jeder selber wissen.

    Wenn mir jemand die Vorfahrt wegnimmt da bezeichne ich in als idiot.

    Wenn jemand ein Kind schändet nehne ich ihn sein Drecksack.

    usw.

  3. #23
    food for thought Benutzerbild von houndstooth
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    Original von John Donne
    Man mag das als unbefriedigend empfinden. Ich habe in meinem vorhergehenden Beitrag versucht, die rechtliche Situation in Deutschland - soweit ich sie als Nichtjurist kenne - zu erläutern. Ich halte es nicht für so einfach, aus den Beschränkungen, denen die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland unterliegt, verstöße gegen Menschenrechte abzuleiten.
    [...]
    Man mag zu der geltenden Rechtslage stehen, wie man will. Aber der Vorwurf, Deutschland würde sich nicht an die Menschenrechte halten, obwohl es sich dazu verpflichtet habe, ist in dieser Form falsch.
    Der Meinung bin ich auch.

    ]Original von John Donne
    Beschränkt ist die Meinungsfreiheit auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention, deren Text sich hier findet.
    Ja, Artikel 10 beschaeftigt sich damit : die linke Hand gibt , die rechte Hand nimmt : unter 2.) ist genug Hebelkraft um 1.) im Keim zu ersticken.

    ]Original von John Donne
    Dies ist - das ist vielleicht der wesentlichste Punkt - schon deshalb nicht möglich, da die UN Erklärung der Menschenrechte ledigliche empfehlenden und nicht bindenden Charakter hat und somit nicht geltendes Recht ist!
    Gut dass diese Tatsache in diesem Zusammenhang betont und erwaehnt wird. Denn das gleiche Prinzip trifft auch auf das Recht eines souveraenen Staates zu , abzuschaetzen, ob und wie er sich bedroht sieht und welche Massnahmen nach seinem Dafuerhalten der Situation entsprechend angemessen sind .
    Es gibt politische Traeumer, die das Glueck der Welt in Souveraenitaetseunuchen waehnen.

    ]Original von John Donne
    Eine Übersicht findet sich hier, der ratifizierte Text des Abkommens hier.
    Bin drueber geflogen. Enttaeuschend, schmeckt wie versuesste Limonade.


    ]Original von John Donne
    So felsenfest wie in den USA ist die Redefreiheit hier ja eben nicht gewährleistet.
    Well, es gibt da ein paar hartumfochtene Ausnahmen zur Redefreiheit, einige Male in Bezug zum Schutz von Kindern.

    So sah der oberste Gerichtshof z. B. ein ‘zwingendes Interesse am physischen und psychischen Wohlbefinden von Kindern ', der das Recht auf absolute Redefreiheit einschraenkt. Obszoenes oder pornographisches Material das Kinder enthaelt ( kiddy porn), ist daher kriminell.
    Auch hat der Oberste Gerichtshof die Legalitaet des ‘ Kinder-Internet-Schutz-Gesetz’ bestaetigt wobei Institutionen ( Schulen; Buechereien )die Bundesgelder erhalten ,allzeit gefilterten Internetzugang gewaehrleisten muessen.

    Doch in 1992 bestaetigte der Oberste Gerichtshof , dass man auf oeffentlichen oder privaten Grundstuecken brennende Kreuze ( symbolisch fuer ‘white supremacists’ + Klu Klux Klan) und Nazi Hakenkreuze aufstellen darf, selbst wenn man weis oder wissen sollte das dies Wut und Aufruhr im Volk herbei fuehren kann.
    Das ‘erste Amendmend’ gibt Holokaustleugnern ; Neonazis und Revisionisten freie Fahrt voraus.

    Tricky wird’s bei der Defamierung/Ehrenverletzung (in schriftlicher Form = ‘libel’: Verleumdung/Beleidigung/ ueble Nachrede - verbal ‘slander’ genannt’: obiges & Beschimpfung/Rufmord/ character assassination/Verunglimpfung ) . Hier kommt die Einschraenkung der freien Rede durch die Hintertuer : Nimmt man die Definition von Defamierung als ‘ absichtliche Verbreitung von Unwahrheiten ueber eine Person ,zu jemand anderem als der Person selber, die die Reputation der Person schaedigt’ , dann kann die geschaedigte Person auf heftigen Schadenersatz klagen . Dadurch dass man fuer seine Defamierungen u.U. heftig zahlen muss, beschraenkt absolute Redefreiheit .
    Eine Ausnahme hier bilden ‘privilegierte’ Defamationen die durch Staatsgesetz in 'prvilegierten Orten' , Parlamenten, Gerichten etc. geaeussert werden koennen .

    Doch auch hier sagt der Oberste Gerichtshof wieder : Regierungsangestellte und ‘oeffentliche Personen’ duerfen nicht auf Schadenersatzt durch Defamierung klagen , ausser, dass sie mit ‘ueberzeugender Klarheit’ beweisen koennen , dass defamierende Aussagen mit ‘absichtlicher Boeswilligkeit ‘ gemacht wurden. Also voll wissend dass sie unwahr waren oder sich keinen Dreck drum scherten of sie wahr oder unwahr waren.

    Wobei zu beachten ist, dass eine Defamierung ja schon im Vornherein eine ‘ absichtliche Verbreitung von Unwahrheiten ueber eine Person’ darstellen. Es ist nicht Menschenliebe sondern latente Boeswilligkeit die Defamierungen verbreitet.
    Kein Wunder , Rechtsanwaelte verdienen sich dusslich an solchem Krampf.

    Wie immer mit schoenem Gruss

    Bis dann...Heinz

  4. #24
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    deshalb erwidern wir auch immer wieder dein threads/beiträge.
    Braver pavement !!! :klatsch:

  5. #25
    in memoriam Benutzerbild von Klaus E. Daniel
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    Sie werden unerträglich, Aufklärer und Sie wissen warum.

    Das unverdaute Zeug, daß Sie hier schreiben ..

    Sie wissen, daß es einen Volksverhetzungsurteil und hochgesetzliche Grundlagen gibt.

    WENN SIE WOLLEN; ZITIERE ICHI SIE !

    KED
    "Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne."
    (Kategorischer Imperativ)

    Kant

  6. #26
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    Sie wissen, daß es einen Volksverhetzungsurteil und hochgesetzliche Grundlagen gibt.
    Was wollen sie mir mitteilen?

  7. #27
    in memoriam Benutzerbild von Klaus E. Daniel
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    Das kommt durch die Großschreibung - ich meinte den Begriff usw.

    "Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne."
    (Kategorischer Imperativ)

    Kant

  8. #28
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    Kann es sein das sie ein persönliches problem mit mir haben? Meinen sie das sie mich gut genug kennen,um derart aggressiv zu werden?


    :help:

  9. #29
    Toxisch Benutzerbild von John Donne
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    Original von houndstooth
    Kein Wunder , Rechtsanwaelte verdienen sich dusslich an solchem Krampf.
    Das glaube ich sofort! Auch der vorherige Teil des Beitrags gefällt mir weitgehend, danke.
    Es ist richtig, daß die prinzipielle Beschränkung der Redefreiheit eine gewisse Gefahr des politischen Mißbrauchs birgt. Eine völlig freie Meinungsäußerung hieße für mich allerdings, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben. Gesetze sind eben immer der Versuch, eine Vielzahl von Fällen zusammenzufassen - und das gelingt einfach nicht immer so glücklich, daß der Idealfall, die Deckung von Recht und Gerechtigkeit, eintritt.
    Was die Meinungsfreiheit angeht, fühle ich mich nicht, als würde ich in einem Polizei- oder Zensurstaat leben. Ich habe manchmal eher den Eindruck, der Staat, den sich einige wünschen, die am vehementesten für absolut freie Meinungsäußerung eintreten, wäre ein solcher. Mit ihnen selbst am Hebel.

    Grüße
    John

  10. #30
    food for thought Benutzerbild von houndstooth
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    Original von John Donne

    Es ist richtig, daß die prinzipielle Beschränkung der Redefreiheit eine gewisse Gefahr des politischen Mißbrauchs birgt.
    Genau das geschah heute in Kanada bezueglich eines Bundesgesetzes , das Drittparteien Werbungsmoeglichkeiten, i. e. Redefreiheit , waehrend Wahlkampagnen beschraenken wollte. Ein Gericht urteilte, dass eine Sektion des Bundeswahlgesetzes nicht im Sinneseinklang mit der kanadischen" Charter der Rechte und Freiheiten" ist und erklaerte es als ungueltig.
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    Original von John Donne
    Eine völlig freie Meinungsäußerung hieße für mich allerdings, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben. Gesetze sind eben immer der Versuch, eine Vielzahl von Fällen zusammenzufassen - und das gelingt einfach nicht immer so glücklich, daß der Idealfall, die Deckung von Recht und Gerechtigkeit, eintritt.
    Was die Meinungsfreiheit angeht, fühle ich mich nicht, als würde ich in einem Polizei- oder Zensurstaat leben. Ich habe manchmal eher den Eindruck, der Staat, den sich einige wünschen, die am vehementesten für absolut freie Meinungsäußerung eintreten, wäre ein solcher. Mit ihnen selbst am Hebel.
    Bedeutet nicht jede wache Minute unseres Lebens ein Kompromiss mit irgend etwas?

    Wie immer mit freundlichem Gruss

    Bis dann...Heinz

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