Hallo Leute!
Interessante Diskussion. Da zeigen sich einige Leute wirklich recht informiert, obwohl sie angeben Nichtjuristen zu sein. Im deutschen Recht und der gängigen Rechtssprechung bin ich zwar nicht sonderlich bewandert, möchte aber trotzdem meine Sicht der Dinge darlegen.
Meinungsfreiheit sollte dem Grundsatz nach möglichst uneingeschränkt existieren und dem Essay von Voltaire - Ich teile Ihre Meinung zwar nicht, aber ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, dass Sie Ihre Meinung frei äußern können – ist dem Grunde nach zuzustimmen.
Jede Gesellschaftsform unterliegt aber rechtlichen und moralischen Normen. Da die Menschheit offenbar nicht in der Lage ist moralische Werte sanktionslos einzuhalten, werden eben rechtliche darüber gestülpt. Für unseren Kulturkreis (der angeblich zivilisierten Welt) stehen daher die Begriffe der Verhältnismäßigkeit und der Güterabwägung explizit in unserer Rechtssprechung. Da das geschriebene Recht nicht nur die direkte Täterschaft bestraft, sondern auch die indirekte impliziert, endet die freie Meinungsäußerung eben dort, wo höherstehende Rechte anderer beschnitten werden.
Indem das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht über direktes oder indirektes Recht auf Leib, Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit gestellt werden kann, wird, im Hinblick auf die Güterabwägung, somit eher die Meinungsfreiheit beschnitten werden müssen. Daher ist (2) im Artikel 10 der MRK keine Aushebelung, sondern ein Zugeständnis an die Verhältnismäßigkeit und die Existenz höherer Güter.
Hier wurde auch Amerika als Land der uneingeschränkten Meinungsfreiheit angeführt. Wie sieht es mit dem Kommunismus aus? Und wenn wir ganz ehrlich sind, mit der Einhaltung anderer Menschenrechte dürfte es durch dieses Land nicht sonderlich genau genommen werden.