Kein Problem so weit
Die Wortstellungen haette noch etwas Ueberarbeitung vertragen koennen ...
Das Rechtsgutachten der damaligen britischen Voelkerrechtsexperten bezueglich der Strafbarkeit des ex-Kaisers gilt noch heute in Expertenkreisn als bahnbrechendund wegweisend weil darauf noch immer Bezug genommen wird . Die dort vorgebrachten Argumente und logischen Uberlegungen hatten zur Einrichtung des ICC materiell beigetragen .
Sie hatten ihre Positionen im Gegenteil mit mehr als 1000 Worten ausfuehrlich begruendet.
Ich habe ja auch nicht behauptet dass die MC Teil des Voelkerrechts sei. Sie ist jedoch das erste Dokument was die absolute Rechtfreiheit eines Souveraens begrenzt. Ergo ist der Souveraen nicht 'rechtsimmun'.
'Voelkerrecht' setzt sich aus mehreren Rechtsgebieten zusammen , z.B. 'case law' ; traditionel law ; rules of war , vieles ist kodifiziert , manches ist nicht kodifiziert - wie z.B. der Birkenhead Drill - doch moralisch bindend sind sind sie alle wenn auch nicht immer de jure ...sonst waere es ja kein Voelkerrecht. Manchen Voelkerrechten werden universale Geltung zugemessen, egal ob ein UNO-Mitglied den Vertrag unterschrieben hat oder nicht .
Oft wird auch behauptet ein bestimmtes Unterfangen sei voelkerrechtlich nicht erlaubt wenn in Wirklichkeit im Voelkerrecht nichts dagegen spricht. Case in point sind 'ethnische Saeuberungen'. Gleich kommt ein kakophonischer Aufschrei der Entruestung obwohl 'ethnische Saeuberungen' per se nirgends im Voelkerrecht als illegal hingestellt werden.
Etwas verwirrt ...??