Lange Zeit hat die Politik mit einem NPD-Verbot abgewartet. Nun ergreift die rechtsextreme Partei die Initiative: Die obersten Richter in Karlsruhe sollen entscheiden, ob die Partei nach dem Grundgesetz verfassungswidrig ist. Die Demokraten mahnen jetzt zur Eile beim Verbotsverfahren.
Im Grundgesetz steht in Artikel 21, Absatz 2: "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht." Auf diesen Passus ist die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) aus. Bei Gericht sei ein Antrag zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der NPD eingegangen, sagte ein Sprecher.
In dem Antrag wird das Gericht unter anderem aufgefordert, festzustellen, dass die NPD "nicht verfassungswidrig im Sinne des Artikels 21, Absatz 2 des Grundgesetzes ist" und deshalb nicht verboten werden könne. Bislang sei noch keine Partei mit einem solchen Antrag vorstellig geworden, sagte der Gerichtssprecher. Offen ist, wann die Richter darüber entscheiden. Der NPD-Vorsitzende Holger Apfel kündigte an, dass seine Partei den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen werde, falls Karlsruhe den Antrag zurückweise.
Für die Verfasssungsrichter wird es eine schwierige Aufgabe, müssen sie doch auch die "Ziele" der NPD und das Verhalten ihrer Anhänger bewerten. Die NPD will in Karlsruhe nach Angaben auf ihrer Internetseite auch feststellen lassen, dass ihre Rechte verletzt werden, wenn Gegner sie als verfassungswidrig darstellen, ohne einen Verbotsantrag zu stellen.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Auf das Urteil darf man gespannt sein!