+++ Bundesverfassungsgericht weist Klage gegen Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses am 18. September 2005 ab +++
Jene die die Klage eingereicht haben sind selten dämliche Dummbeutel.
Ab war wieder was für die Anwalterskamerilla.
aus Spiegel.de
VERFASSUNGSGERICHT
Urteil - Wahlergebnis darf am Sonntag veröffentlicht werden
Das Ergebnis der Bundestagswahl kann trotz der Nachwahl in Dresden wie geplant am kommenden Sonntag veröffentlicht werden. Das Bundesverfassungsgericht wies heute die Beschwerden mehrerer Bürger als unzulässig ab.
Karlsruhe - Die Bürger hatten wegen der Nachwahl in Dresden gefordert, die Bekanntgabe des Ergebnisses zu verschieben, weil sonst die dortigen Wähler beeinflusst würden. Zur Begründung des Verfassungsgerichtes hieß es jetzt jedoch, ein Rechtsschutz in dieser Frage könne erst nach der Wahl erlangt werden. Eine vorverlegte Wahlprüfungsbeschwerde noch vor der Bundestagswahl wäre unzulässig. Weder das Grundgesetz noch andere Gesetze sähen dies vor.
Der Beschluss der mit drei Richtern besetzten Kammer des Zweiten Senats erging einstimmig.
Sollten soche Blödsinnsbeschwerden nicht mit Kosten belegt werden ?