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Thema: EU-Richtlinie zu Fall gebracht !

  1. #1
    Mitglied
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    Augenzwinkern EU-Richtlinie zu Fall gebracht !

    Wohl zum ersten Mal in der Geschichte der EU ist eine selten dämlich Richtlinie abgelehnt worden.

    Richtlinie zum Schutz gegen Sonne und andere Strahlungen.

    Kam gestern im Radio.

    Es sollten die Bürger der EU einheitlich gegen Sonnenstrahlen am Arbeitsplatz umfassend informiert werden. (gemeint war wohl hauptsächlich der Strassenbau) Stand aber nirgends.

    Schliesslich kam der Heilige Geist über das EU-Parlament. Ablehnung !!!

    Man könne schwerlich Finnland mit einem südlichen Land vergleichen ! Bingo

    Da sage mal jemand was gegen den Heiligen Geist und der Erkenntnis von EU-Abgeordneten ! :gesetz:
    Geändert von SAMURAI (08.09.2005 um 12:04 Uhr) Grund: txt

  2. #2
    preussisch-konservativ
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    Standard AW: EU-Richtlinie zu Fall gebracht !

    Eine von tausend schwachsinnigen Verordnungen, dazu sicher eine der Unwichtigsten, wurde also zu Fall gebracht.

    An die wahren Problemfälle wie das EU-Freizügigkeitsrecht, das ganze Sozialsysteme erodieren lässt, geht niemand ran.

    Diese Meldung taugt also in etwas so gut für die Annahme dass die Eurokraten langsam zu Verstand kommen, wie der Abwurf eines Wassertropfens über einem Waldbrand.

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von luftpost
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    Standard AW: EU-Richtlinie zu Fall gebracht !

    Zitat Zitat von SAMURAI
    Wohl zum ersten Mal in der Geschichte der EU ist eine selten dämlich Richtlinie abgelehnt worden.
    ein kleiner schritt für die menschheit, ein großer für die eu -.-'

  4. #4
    Extra Scharf Benutzerbild von emire
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    Standard AW: EU-Richtlinie zu Fall gebracht !

    Diese Verordnung galt nicht den Natürlichen Sonnenstrahlen,sondern vielmehr der Künstlichen Sonnenstrahlung.Künstliche Sonnenstrahlung beinhaltet Mikrowelle,Sonnebänke und andere UV-Strahlen,dehnen der Mensch als solches ausgesetzt wird.

  5. #5
    Mitglied
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    Daumen runter! AW: EU-Richtlinie zu Fall gebracht !

    Zitat Zitat von emire
    Diese Verordnung galt nicht den Natürlichen Sonnenstrahlen,sondern vielmehr der Künstlichen Sonnenstrahlung.Künstliche Sonnenstrahlung beinhaltet Mikrowelle,Sonnebänke und andere UV-Strahlen,dehnen der Mensch als solches ausgesetzt wird.
    .................................................. .................................................. ...
    Ne, ne leider nicht !!!!!!!!!!!!!!

    Die Richtlinie gilt auch für natürliche Lichteinwirung. Ich zitiere:

    was für eine Aufregung. Dabei scheint die Sonne doch kaum.

    Da haben ein paar Übereifrige den Gesetzentwurf zur Sonnenschutzrichtlinie der EU gelesen und entsetzt festgestellt: Dann dürfen Bedienungen in Biergärten nur noch im hochgeschlossenen Kleid arbeiten und beispielsweise nicht mehr im Dirndl mit Dekolleté.
    Daraufhin gab es empörte Berichte über ebenso empörte Kellnerinnen. Von: "Ich lass mir doch nicht von der EU vorschreiben, was ich zu tragen habe" bis hin zu "Mein Dekolleté gehört mir" wurde herrlich darüber berichtet. Nun die Entwarnung:
    Biergarten-Bedienungen müssen auch künftig nicht im Hochgeschlossenen servieren. Der Leiter der bayerischen EU-Vertretung, Paul-Joachim Kubosch nannte dies eine "Fehlauslegung". Die neue EU-Richtlinie, die sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, beziehe sich lediglich auf Risikoberufe, bei denen Arbeitnehmer extremen Sonnenstrahlen ausgesetzt sind.
    Dumm gelaufen. Denn die Einstufung der Berufe nach Risikogruppen ist noch nicht erfolgt. Und wer die EU kennt, weiß: Das wird kommen. Stellen Sie sich also darauf ein, dass demnächst nicht nur Bauarbeiter vom Arbeitgeber mit Sonnenschirmen ausgestattet werden müssen, sondern auch das über kurz oder lang der Risikoberuf Kellnerin betroffen sein wird.
    Das Handwerk jedenfalls macht sich schon so seine Gedanken über die Menschen in Brüssel mit der wenigen Ahnung und den klimatisierten Büros: Handwerkstag-Präsident MdL Heinrich Traublinger sieht sie als erneuten Beweis der Realitätsferne der Brüsseler Bürokraten. Seine Begründung::
    Die Richtlinie schreibt nicht nur den Schutz vor künstlichen Quellen wie Lasergeräten vor, sondern auch vor "natürlichen Quellen optischer Strahlung", eben vor Sonnenstrahlen. Dies gehe für Arbeitnehmer, die im Urlaub Eigenverantwortung für ihre Gesundheit trügen, weit über die vorhandenen Arbeitsschutzgesetze hinaus und erhöhe die bürokratischen Belastungen für Unternehmen, vor allem für das Baugewerbe. Der Arbeitgeber könne nicht überwachen, ob sich der Beschäftigte mit Sonnenschutzcreme einreibe.


    Fürwahr. Brüssel ist überall.
    Geändert von SAMURAI (08.09.2005 um 22:03 Uhr) Grund: txt

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