Der Libertärerklärbär sagt: Lasst uns das einzig wahre Gesetz niederschreiben und danach leben.
Die goldene Regel (hier in der Postivform):
"Behandele andere so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest!"
http://www.ethik-werkstatt.de/Goldene_Regel.htm
Wer sich nicht daran hält, verwirkt sich den Anspruch auf dieses Recht
Ups, ich glaube, ich habe hier einen Faden eröffnet, der irgendwo schon läuft. Tut mir leid. Alledings erkenne ich, daß einige sich tatsächlich Gedanken um die eigene und die Sicherheit ihrer Familie machen. Ich bekomme eine Menge PN's wo nach dem Pfefferspray gefragt wird. Einfach nach First Defense Mk-6 gugeln. Kostet so zwischen 18 und 23 t€uro. Ich habe es für 25 im Waffengeschäft in HH gekauft.
Hier etwas Rechtliches darüber:
Eigentlich ziemlicher Blödsinn. Falls man das Zeugs mitnähme, um es gegen Tiere einzusetzen, ist alles paletti, falls man es allerdings mitnähme, um sich gegen Menschen zu schützen ist es unzulässig, wobei Notwehr/-hilfe erlaubt ist. Was für ein bundesrepublikanischer Wahnsinn wieder einmalRechtliches Waffengesetz
Wann darf man Pfefferspray einsetzen?
Pfefferspray wird in Deutschland als Tierabwehrspray gekennzeichnet. Solche Sprays sind in Deutschland nicht dem Waffengesetz (WaffG) unterworfen. Tierabwehrsprays dürfen von Jedermann erworben, besessen und geführt werden. Bei Reisen in das Ausland informieren Sie sich bitte vorher über die rechtliche Situation! In Österreich sind Pfeffersprays ab 18 Jahren legal.
ALLE PFEFFERSPRAYS AUF ABWEHRSPRAY.COM SIND ALS TIERABWEHRSPRAY DEKLARIERT, GEPRÜFT UND IN DEUTSCHLAND ZUGELASSEN!
Ungeachtet dessen kann das Führen von Tierabwehrsprays bei Versammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen sowie auf dem Weg dorthin oder zurück, als Verstoß gegen § 2 Abs. 3 VersammlG (Waffenverbot) als Vergehen geahndet werden.Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen ist unter Umständen denkbar, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt. Fehlt ein solcher Rechtfertigungsgrund, kann die Anwendung bestraft werden (Gefährliche Körperverletzung). Das entscheidende Kriterium beim Pfefferspray ist der "Bereithaltungsgrund". Privatpersonen dürfen das Pfefferspray nicht mit sich führen, um diese im Falle eines Angriffes gegen Menschen einzusetzen. Sollte das Spray allerdings in einer Notwehrsituation gegen einen Menschen eingesetzt werden, so ist die Verteidigung völlig rechtmäßig, wenn kein anderes geeigneteres Mittel zur Verfügung steht.
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Beispiel: Sie werden Nachts von einer Person angegriffen, die sie ausrauben möchte.
Nothilfe ist die zu Gunsten eines Dritten ausgeübte Notwehr. Beispiel: Sie beobachten, wie eine Frau von mehreren Männern bedrängt und bedroht wird.
Vorbereitet zu sein ist immer gut, Waffen, Lebensmittel und ein sicheres Versteck für Familie und Kinder auf dem Land vorausgesetzt kann man unruhige Zeiten gut überstehen aber wenn es so weit ist geht es eh drunter und drüber dann hilft nur noch zusammen halt und Gemeinschaftsgeist.
Die wenigsten werden natürlich vorbereitet sein und dann kommt es einzig und allein auf die Menge der Menschen an die sich dem Verbrechen entgegenstellen.
Hoffen wir das es dann noch genug aufrechte Deutsche gibt.
Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.
Bei so 'nem Pfefferspray ist auch immer die Sache, ob man eventuell nicht selber etwas davon abbekommt. Im direkten Angriffsfall hat man wohl nicht viel Zeit um über Windrichtung und sowas nachzudenken.
Im Grunde braucht man doch nur eine leere Sprühflasche, da könnte man auch selber irgendwelche viel schärferen Sachen einfüllen. Gut, man muss pumpen, aber geht auch.
Manche härten sich auch gegen Pfefferspray ab.
Eine sehr wirksame und aüßerst preiswerte Variante der Selbstverteidigung ist die Wasserpistole. Als Kinderspielzeug sind sie ja auch nicht verboten, lassen sich auch gegen unliebsame Tiere einsetzen.
Damit kann man auch einen evt. überlegenen Gegner (erstmal) auf "Augenhöhe" gegenübertreten - allerdings ist die WP dann nicht mit Wasser, sondern mit Ammoniaklsg. (conc.), evt. Salmiakgeist zu füllen. Diese Möglichkeit hatte ich hier schon ´mal erwähnt, aber ein wohl entfernter Verwandter der "tagebuchschreibenden Anne" empfand das als unschön und löschte es. Auch eine Art der Problemlösung, "wenn es losgeht", wegsehen, Augen zu, löschen ...
Verallgemeinerungen sind Lügen.
(Gerhard Hauptmann)
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