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Thema: BVerfG: Bundeswehr darf notfalls im Inland kämpfen

  1. #1
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    Mad Karlsruhe erlaubt Einsatz militärischer Mittel im Inneren

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    Karlsruhe – Die Bundeswehr darf auch bei Einsätzen im Inland in Ausnahmefällen militärische Mittel zur Abwehr von Gefahren einsetzen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Bei einem Einsatz seien aber strikte Voraussetzungen zu beachten. Ein Einsatz zur Gefahrenabwehr sei nur zulässig bei „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes”. Insbesondere sei ein Einsatz nicht wegen Gefahren erlaubt, „die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen”. Der Einsatz der Streitkräfte wie auch der Einsatz spezifisch militärischer Abwehrmittel sei zudem stets nur als letztes Mittel zulässig.
    Toll, jetzt können auch in Deutschland Panzer im Inneren rollen.

    nur zulässig bei „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes”
    - das kann je nach Sicht ein Fliegenschiss oder Bürgerkrieg sein.

    Machen sich die Bonzen schon in die Hosen.

    Wer bestimmt was Terror ist ? Eine NPD-Demo

    Wäre ein Bankenrun auch schon „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes” ?
    Geändert von SAMURAI (17.08.2012 um 09:27 Uhr)

  2. #2
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard BVerfG: Bundeswehr darf notfalls im Inland kämpfen

    Bundesverfassungsgericht: Bundeswehr darf notfalls im Inland kämpfen

    Das Bundesverfassungsgericht korrigiert ein altes Urteil: Demnach darf das Militär doch im Inland zur Terrorabwehr eingesetzt werden .....

    Bei einem Einsatz seien aber strikte Voraussetzungen zu beachten. Ein Einsatz zur Gefahrenabwehr sei nur zulässig bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes"*. Insbesondere sei ein Einsatz nicht wegen Gefahren erlaubt, "die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge** drohen". Der Einsatz der Streitkräfte wie auch der Einsatz spezifisch militärischer Abwehrmittel sei zudem stets nur als letztes Mittel zulässig.

    Mit dem Beschluss korrigierte das Plenum aus beiden Senaten eine Entscheidung des Ersten Senats aus dem Jahr 2006. Damals hatte der Erste Senat einen Einsatz der Streitkräfte im Inland "mit spezifisch militärischen Waffen" generell ausgeschlossen....

    Damals waren Passagen des von der großen Koalition beschlossenen Luftsicherheitsgesetzes für nichtig erklärt worden, die den Abschuss einer entführten Passagiermaschine durch die Bundeswehr erlauben, um noch größeren Schaden zu verhindern.
    Von einer Tat unbeteiligte Passagiere und Besatzungsmitglieder, die dabei ums Leben kämen, würden als bloße Objekte zur Rettung anderer Menschen behandelt, hatten die Richter gerügt. "Unter Geltung der Menschenwürdegarantie ist es schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen vorsätzlich zu töten", erklärte das Gericht damals. Das gelte auch für "Todgeweihte".
    Dieser Verstoß gegen die Menschenwürde könne nicht einmal durch eine Grundgesetzänderung gesetzlich zugelassen werden. Geregelt werden dürfe nur der Abschuss von Flugzeugen, in denen sich ausschließlich Täter befinden. Außerdem betonten die Richter, dass das Grundgesetz einen Bundeswehreinsatz im Innern mit "typisch *militärischen Waffen" nicht erlaubt.
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    Hat Schäuble, der am lautesten den Einsatz der Bundeswehr im Inneren forderte, dieses Urteil in Auftrag gegeben?

    Fürchten unsere Volkszertreter wirklich nur einzelne Terroranschäge?
    Oder fürchten sie Volksaufstände zB wegen der Verschleuderung deutschen Vermögens an EU-Pleitestaaten?
    Oder wegen der zunehmenden Verarmung vieler Bürger durch die Umverteilung von unten nach oben?
    Gehen sie bereits mit wachsendem Unbehagen an Laternenpfählen vorbei

    Oder fürchten sie gar Bürgerkrieg wegen der Überflutung Deutschlands mit Moslems?

    *Tja, jetzt ist es plötzlich ohne Änderung des Grundgesetzes möglich!??

    Genauso, wie die Todesstrafe in Deutschland bei inneren Unruhen jetzt durch die EU-Verfassung möglich wurde!

    Werden in die neue Freiwilligen-Armee besonders viele Immigranten (ansonsten arbeitslos) eintreten, die wenig Skrupel haben, auf Deutsche zu schießen?

    Ist das der tiefere Sinn der Freiwilligen-Armee

    Ab wann liegt eine "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" vor, und wer entscheidet das

    Wie genau und von wem wird zwischen einer "demonstrierenden Menschenmenge" und "inneren Unruhen" entschieden
    Geändert von tosh (17.08.2012 um 10:09 Uhr)
    Deutsch wird groß geschrieben
    Ausschwitz: Hier darf nichts über seine Gedenktafeln stehen
    USrael: Der Schwanz Israel wedelt mit dem Hund USA
    Quadrokopter in der Bibel:
    https://www.politikforen.net/showthread.php?186118


  3. #3
    alles nur aus Liebe!!! Benutzerbild von Irmingsul
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    Standard AW: BVerfG: Bundeswehr darf notfalls im Inland kämpfen

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Bundesverfassungsgericht: Bundeswehr darf notfalls im Inland kämpfen

    Das Bundesverfassungsgericht korrigiert ein altes Urteil: Demnach darf das Militär doch im Inland zur Terrorabwehr eingesetzt werden .....

    Bei einem Einsatz seien aber strikte Voraussetzungen zu beachten. Ein Einsatz zur Gefahrenabwehr sei nur zulässig bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes". Insbesondere sei ein Einsatz nicht wegen Gefahren erlaubt, "die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge* drohen". Der Einsatz der Streitkräfte wie auch der Einsatz spezifisch militärischer Abwehrmittel sei zudem stets nur als letztes Mittel zulässig.

    Mit dem Beschluss korrigierte das Plenum aus beiden Senaten eine Entscheidung des Ersten Senats aus dem Jahr 2006. Damals hatte der Erste Senat einen Einsatz der Streitkräfte im Inland "mit spezifisch militärischen Waffen" generell ausgeschlossen....

    Damals waren Passagen des von der großen Koalition beschlossenen Luftsicherheitsgesetzes für nichtig erklärt worden, die den Abschuss einer entführten Passagiermaschine durch die Bundeswehr erlauben, um noch größeren Schaden zu verhindern.
    Von einer Tat unbeteiligte Passagiere und Besatzungsmitglieder, die dabei ums Leben kämen, würden als bloße Objekte zur Rettung anderer Menschen behandelt, hatten die Richter gerügt. "Unter Geltung der Menschenwürdegarantie ist es schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen vorsätzlich zu töten", erklärte das Gericht damals. Das gelte auch für "Todgeweihte".
    Dieser Verstoß gegen die Menschenwürde könne nicht einmal durch eine Grundgesetzänderung gesetzlich zugelassen werden. Geregelt werden dürfe nur der Abschuss von Flugzeugen, in denen sich ausschließlich Täter befinden. Außerdem betonten die Richter, dass das Grundgesetz einen Bundeswehreinsatz im Innern mit "typisch militärischen Waffen" nicht erlaubt.
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    Tja, jetzt ist ist es plötzlich ohne Änderung des Grundgesetzes möglich!??

    Genauso, wie die Todesstrafe in Deutschland bei inneren Unruhen jetzt durch die EU-Verfassung möglich wurde!

    Werden in die neue Freiwilligen-Armee besonders viele Immigranten (ansonsten arbeitslos) eintreten, die wenig Skrupel haben, auf Deutsche zu schießen?

    Ist das der tiefere Sinn der Freiwilligen-Armee

    Wie genau und von wem wird zwischen einer "demonstrierenden Menschenmenge" und "inneren Unruhen" entschieden
    Warum buhlen die so händeringend um Ausländer in ihren Reihen? Weil die Demokraten Leute brauchen, die aufs eigene Volk schießen. Ausländer werden bei Einstellungen in Beamtenberufe bevorzugt ... wegen der "Integration". Die Doofen glauben das.

    Nein, die Demokraten wissen wohin das Schiff EU steuert, nämlich geradezu auf den Eisberg. Sie wissen auch, daß die Rettungsboote nur für bestimmte priviligierte Bürger reserviert sind. Tumulte werden niedergeschossen. Das ist sogar in der EU-Verfassung so vorgesehen.
    Versöhnung ist ein absolut sinnloser Begriff. Den Erben des judenmordenden NS-Staates kommt gar nichts anderes zu, als die schwere historische Verantwortung auf sich zu nehmen und zwar generationenlang und für immer.
    Michel Friedman alias Paolo Pinkel (Jude)

    Das, was Kamuni Sultan Süleyman 1529 mit der Belagerung Wiens begonnen hat, werden wir über die Einwohner, mit unseren kräftigen Männern und gesunden Frauen verwirklichen.
    Vural Öger, brd-Türke, SPD-Abgeordneter im EU-Parlament

  4. #4
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: BVerfG: Bundeswehr darf notfalls im Inland kämpfen

    Zwei Seiten...

    Einmal traue ich der Politik natürlich nicht.
    Dann aber sehe ich es auch nicht ein, einer Armee, wenn man sie schonmal hat, selbst im Falle von "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" den Einsatz im Innern zu verbieten, denn Not kennt kein Gebot.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  5. #5
    mitscharfenaugen Benutzerbild von ursula
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    Standard AW: BVerfG: Bundeswehr darf notfalls im Inland kämpfen

    tjee, so kommts bei so vielen deutsche drückebergern... abba wir wissen ja nun hier als hpf-ler, dass es sich hier um eine enklave der alliierten handelt und wenn die voraussetzungen als gegeben angesehen werden, dass sich hier ein nationales volksbewusstsein etabliert, das sich auch aus finanziellen gründen von besetzungstrukturen befreien möchte, dann feuer frei. das wäre grad so, als wenn texas adieu sagen möchte... mich wundert in diesem leben nichts mehr, wurden doch schon so viele generationen systematisch belogen.
    hallöchen

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Standard AW: BVerfG: Bundeswehr darf notfalls im Inland kämpfen

    peu à peu wird die Bundeswehr von einer ehemals Verteidigungsarmee zu einer dem globalen Kapital dienenden und alles ihm sich in den Weg stellenden zu füsilieren und niederkartätschen - Söldner - Armee umgebastelt!

    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  7. #7
    alles nur aus Liebe!!! Benutzerbild von Irmingsul
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    Standard AW: BVerfG: Bundeswehr darf notfalls im Inland kämpfen

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Zwei Seiten...

    Einmal traue ich der Politik natürlich nicht.
    Dann aber sehe ich es auch nicht ein, einer Armee, wenn man sie schonmal hat, selbst im Falle von "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" den Einsatz im Innern zu verbieten, denn Not kennt kein Gebot.
    Ganz Unrecht hast Du nicht. Einsätze zur Katastrophenabwendung unterschreibe ich. Niederschlagung von Ausländerkrawallen auch, nur steuert das Ganze in eine völlig andere Richtung. Warum wird das ausgerechnet JETZT durchgesetzt? Der Euro kann jeder Zeit zusammenbrechen, wenn der Michel nicht mehr drei mal im Jahr in den Urlaub fahren kann, weil er dafür keinen Kredit bekommt, wird er sauer.
    Versöhnung ist ein absolut sinnloser Begriff. Den Erben des judenmordenden NS-Staates kommt gar nichts anderes zu, als die schwere historische Verantwortung auf sich zu nehmen und zwar generationenlang und für immer.
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  8. #8
    alles nur aus Liebe!!! Benutzerbild von Irmingsul
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    Standard AW: BVerfG: Bundeswehr darf notfalls im Inland kämpfen

    Zitat Zitat von ursula Beitrag anzeigen
    tjee, so kommts bei so vielen deutsche drückebergern... abba wir wissen ja nun hier als hpf-ler, dass es sich hier um eine enklave der alliierten handelt und wenn die voraussetzungen als gegeben angesehen werden, dass sich hier ein nationales volksbewusstsein etabliert, das sich auch aus finanziellen gründen von besetzungstrukturen befreien möchte, dann feuer frei. das wäre grad so, als wenn texas adieu sagen möchte... mich wundert in diesem leben nichts mehr, wurden doch schon so viele generationen systematisch belogen.
    Das sehe ich auch so. Traurig ist nur, daß es immer die gleichen Lügen sind, auf die der Deutsche herrein fällt.
    Versöhnung ist ein absolut sinnloser Begriff. Den Erben des judenmordenden NS-Staates kommt gar nichts anderes zu, als die schwere historische Verantwortung auf sich zu nehmen und zwar generationenlang und für immer.
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    Vural Öger, brd-Türke, SPD-Abgeordneter im EU-Parlament

  9. #9
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    Standard AW: BVerfG: Bundeswehr darf notfalls im Inland kämpfen

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    peu à peu wird die Bundeswehr von einer ehemals Verteidigungsarmee zu einer dem globalen Kapital dienenden und alles ihm sich in den Weg stellenden zu füsilieren und niederkartätschen - Söldner - Armee umgebastelt!

    Die sollen die ganze BRD-Politikerkaste direkt in die erste Reihe stellen ... nur einer darf sitzen.
    Versöhnung ist ein absolut sinnloser Begriff. Den Erben des judenmordenden NS-Staates kommt gar nichts anderes zu, als die schwere historische Verantwortung auf sich zu nehmen und zwar generationenlang und für immer.
    Michel Friedman alias Paolo Pinkel (Jude)

    Das, was Kamuni Sultan Süleyman 1529 mit der Belagerung Wiens begonnen hat, werden wir über die Einwohner, mit unseren kräftigen Männern und gesunden Frauen verwirklichen.
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  10. #10
    aufrechter Demokrat Benutzerbild von Mr.Smith
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    Standard AW: BVerfG: Bundeswehr darf notfalls im Inland kämpfen

    Derzeit wird eine neue Version des Kampfpanzers "Leopard" entwickelt, die speziell für den Einsatz in Städten und zur möglichst unblutigen Niederschlagung von Massenkundgebungen gedacht ist.

    Man könnte glatt auf komische Gedanken kommen.
    Wer Linke und Grüne wählt ist noch dämlicher als jemand der 1933 die Nsdap gewählt hat.
    Nazis, Linke, religiöse Fanatiker ... alles der gleiche Mist.

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