Das ist auch die gegenwärtige Rechtslage.
Der Jagdpächter haftet für alle Schäden, die Wild aus seinem Revier auf den angrenzenden Flächen anrichtet.
Es wird sich zeigen wer nach der Änderung Haftet ich würde auf den Waldbesitzer tippen welcher die Jagt auf seinem Eigentum verbietet schließlich wäre dies Handlung ursächlich für erhöhte wildschäden.