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Thema: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

  1. #3251
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

    Man müsste die Politiker, die sich pro diesem Gesetzesentwurf entscheiden, mit den gleichen Mitteln beschneiden, wie sie es für korrekt befinden.
    Wie schnell wäre dann wohl dieses verrückte Ausnahmegesetz vom Tisch.
    Ich habe ja sogar versucht, eine Petition dagegen auf der Seite der Bundesregierung einzureichen.
    Hat man mal eben ohne jeglichen Kommentar unter den Tisch fallen lassen.
    Das ist Diktatur pur.
    Früher wurden wir von seriösen Personen regiert und haben Verbrecher verfolgt. Wie sich doch die Zeiten drehen können.
    Im Mülleimer: Kugelfisch, iGude, Gottfried, Doppelagent,Dayan,SPECTATOR,

  2. #3252
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

    Zitat Zitat von r2d2 Beitrag anzeigen
    Unten ein Auszug aus dem Gesetzentwurf mit Begründung:
    Die Verstümmelung weiblicher Genitalien, die vor allem im westlichen, östlichen und
    nordöstlichen Afrika sowie einigen Ländern Asiens und des Nahen Ostens praktiziert wird,
    unterscheidet sich grundlegend von der männlichen Beschneidung
    ...
    Dabei verbietet sich eine Unterscheidung nach der Art der Verstümmelung (Klitorisbeschneidung,
    Excision oder Infibulation), denn in allen Fällen liegt eine grausame, folgenschwere
    und durch nichts zu rechtfertigende Misshandlung vor“ (BGH, NJW 2005, 672
    <673>).

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    Und was ist mit der Klitorisvorhautbeschneidung?

    Durch das Nichterwähnen dieser in der Begründung, wird mit dem Gesetzentwurf das Gleichheitsprinzip vor dem Gesetz verletzt. Die Klitorisvorhautbeschneidung ist nämlich sehr wohl mit der Vorhautbeschneidung bei Jungen vergleichbar und gar nicht so unüblich.

    Siehe auch hier:
    Bei der geplanten Legalisierung der Beschneidung von Knaben aus religiösen Gründen muss der Bundestag darauf achten, dass er nicht versehentlich auch die von minderjährigen Mädchen erlaubt
    ...
    Versucht er jedoch diese Hürde mit geschlechtsneutralen Formulierungen zu nehmen, dann besteht die Gefahr, dass er versehentlich die Beschneidung von minderjährigen Mädchen mit legalisiert.

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    Dadurch, dass man nun eine nicht geschlechtsneutrale Formulierung im Gesetz wählt und die Klitorisvorhautbeschneidung in der Begründung bei der Abgrenzung zur weiblichen Beschneidung einfach weglässt, wird in der Begründung zum Gesetzentwurf Rabulistik betrieben. Ich hoffe das fällt spätestens dem Bundesverfassungsgericht auf. Es wird mit diesem Gesetz ganz offensichtlich der Gleichheitsgrundsatz vor dem Gesetz verletzt, zusätzlich noch zu Kinderrechten, die ja scheinbar, wenn es um Religion geht, nicht viel zählen.


    Der Regelungsvorschlag deckt diese Anforderung mit der Formulierung „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ ab, denn diese Regeln gebieten eine im Einzelfall angemessene und wirkungsvolle Betäubung (vgl. dazu die Ausführungen auf S. 8 f.)

    Seite 8:
    Daher wird auch bei Säuglingen eine Betäubung bzw. Schmerzbehandlung mit dem Ziel, möglichst Schmerzfreiheit zu erreichen, als medizinisch geboten angesehen (vgl. Stellungnahme der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. vom 3. August 2012). Zum Teil wird dabei nach einer Sedierung durch ein Zäpfchen eine Lokalanästhesie im Wege der Injektion vorgenommen, zum Teil erfolgt die Auftragung einer anästhesierenden Salbe (etwa EMLA).

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    Kinderärzte können noch so sehr darauf hinweisen, dass "Betäubung" durch Salbe völlig unzureichend ist. Es wird ignoriert.

    Mich überascht es fast, dass dieser Satz zumindest Einzug in die Begründung zum Gesetzentwurf gefunden hat:
    In der Medizin besteht heute Einigkeit, dass die frühere Annahme, Neugeborene hätten kein oder nur ein unterentwickeltes Schmerzempfinden überholt ist.
    Und dennoch wird bei Säuglingen "Betäubung" mit Sälbe als hinreichend angesehen, während bei älteren Kindern evtl. sogar Vollnarkose angesagt ist.

    Wie bereits Reinhard Merkel gesagt hat: Der Entwurf ist kläglich!
    Da steht was ganz Dummes im GG: Nämlich Art. 19. Der sagt, dass die Grund- und Menschenrechte in ihrem Wesensgehalt nicht eingeschränkt werden dürfen. Art. 4 GG, Absatz 1 garantiert die individuelle Religionsfreiheit und Art. 4 GG, Absatz 2 garantiert die Religionsfreiheit der Religionsgemeinschaften.
    Offenbar aber meint die Frauenriege in der Bundesregierung wie auch die im Bundestag, dass die Religionsfreiheit der Religionsgemeinschaften allein nur gilt, nicht aber die individuelle Religionsfreiheit und damit auch die individuelle Religionsfreiheit der kleinen und wehrlosen Jungs. Das heißt im Klartext: Art. 4 GG, Absatz 2 darf Art. 4 GG, Absatz 1 im Wesensgehalt einschränken. Und das ist ganz klar Grund- und Menschenrechtsbruch. Soweit sind wir schon wieder: Mitten im Dritten Reich.

    Ja, ja die Frauen im Bundestag und in der Bundesregierung handeln offenbar wieder getreu dem Motto "Deutsche Frauen, deutsche Treue, immer schön treudoof deutsch!" Sie haben was gegen die Penisse von kleinen Jungs, haben sie doch selbst keine.
    Was Frauen nicht haben, müssen Männer auch nicht haben. Basta!

  3. #3253
    Blecheimer Benutzerbild von r2d2
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

    Zitat Zitat von Ede Pazonka Beitrag anzeigen
    Man müsste die Politiker, die sich pro diesem Gesetzesentwurf entscheiden, mit den gleichen Mitteln beschneiden, wie sie es für korrekt befinden.
    Wie schnell wäre dann wohl dieses verrückte Ausnahmegesetz vom Tisch.
    Ich habe ja sogar versucht, eine Petition dagegen auf der Seite der Bundesregierung einzureichen.
    Hat man mal eben ohne jeglichen Kommentar unter den Tisch fallen lassen.
    Das ist Diktatur pur.
    Wenn es ein Medikament gäbe, das das Kurzzeitgedächnis vorübergehend ausschaltet, würde ich sogar eine Beschneidung dieser Politiker gegen ihren Willen ohne betäubende Salbe befürworten.

    Eigentlich verlinke ich ungern auf Kommentare in anderen Foren und deswegen lasse ich auch den Link weg, der darauf hinweist aus welchem muslimischen Forum dieses Kommentar stammt. Aber wer google anständig nutzen kann, dürfte es finden:

    Mein Neffe wurde mit zwei nur mit örtlicher Betäubung beschnitten und hatte lange ein trauma!
    Schreien beim Windeln wechseln panische Angst vorm Arzt was enorm schwer wurde und bei der kleinsten Verletzung oder Wunde bekam er Alpträume das im jetzt Glieder abfallen!
    Er hatt heute noch Probleme zum aufs Klo zu gehen ist jetzt 7 Jahre alt und weigert sich total und macht regelmäßig in die Hose!


    Übrigens: Nahezu kein erwachsener Mensch kann sich bewußt an Ereignisse erinnern, die er mit 2 Jahren erlebt hat.

  4. #3254
    Blecheimer Benutzerbild von r2d2
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

    Zitat Zitat von Dubidomo Beitrag anzeigen
    Da steht was ganz Dummes im GG: Nämlich Art. 19. Der sagt, dass die Grund- und Menschenrechte in ihrem Wesensgehalt nicht eingeschränkt werden dürfen. Art. 4 GG, Absatz 1 garantiert die individuelle Religionsfreiheit und Art. 4 GG, Absatz 2 garantiert die Religionsfreiheit der Religionsgemeinschaften.
    Offenbar aber meint die Frauenriege in der Bundesregierung wie auch die im Bundestag, dass die Religionsfreiheit der Religionsgemeinschaften allein nur gilt, nicht aber die individuelle Religionsfreiheit und damit auch die individuelle Religionsfreiheit der kleinen und wehrlosen Jungs. Das heißt im Klartext: Art. 4 GG, Absatz 2 darf Art. 4 GG, Absatz 1 im Wesensgehalt einschränken. Und das ist ganz klar Grund- und Menschenrechtsbruch. Soweit sind wir schon wieder: Mitten im Dritten Reich.

    Ja, ja die Frauen im Bundestag und in der Bundesregierung handeln offenbar wieder getreu dem Motto "Deutsche Frauen, deutsche Treue, immer schön treudoof deutsch!" Sie haben was gegen die Penisse von kleinen Jungs, haben sie doch selbst keine.
    Was Frauen nicht haben, müssen Männer auch nicht haben. Basta!
    Die hier verlinkte Grafik trifft es besser:
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Männer, Frauen, Schwule, Lesben im Bundestag verneigen sich gemeinsam ehrfurchtsvoll vor Genitalschnipslern.

    PS.: Die Karrikatur wurde übrigens auch bereits etwas korrigiert. Im Original finden sich anstatt Scheren blutige Messer in den Händen der "Religionsvertreter".

  5. #3255
    Sagen Sie meinen Namen! Benutzerbild von Heisenberg
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

    Da heucheln sie wieder. Nachdem man die Beschneidung von Jungen für Eltern in Deutschland erst kürzlich straffrei stellte, machen sie ein großes Fass um die Beschneidung von Mädchen auf. Da soll es sogar bestraft werden, wenn Eltern mit ihren Töchtern ins Ausland fahren, um die Genitalverstümmelung dort vorzunehmen. Keine Nachrichtensendung, in der das Thema heute nicht ausführlich vorgetragen wurde.

    Ja verdammt, es ist eine Sauerei, Kindern am Genital herumzuschneiden - aus welchen Gründen auch immer! Aber wenn schon, dann sollte das Verbot bitte für beide Geschlechter gelten, also Jungen und Mädchen, ihr Heuchler!

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    Der christlichen Regierung scheint es allein wichtig zu sein, dass ihnen die ganzen Billiglöhner nicht wieder auswandern. Was für ein verlogenes und doppelzüngiges Dreckspack hier doch regiert!
    "Crime is crime is crime. It is not political..." [Margaret Thatcher]

  6. #3256
    Samenspender:in Benutzerbild von Pulchritudo
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

    Juden, Muslime, Amis, die meisten Bimbos, allesamt beschnitten und ein Rad abhabend. Das muss irgendwie zusammenhängen, aber diesem Zusammenhang auf die Spur zu gehen (wurde zwar bereits getan), ist natürlich ein Tabu.
    Die moderne Art der Völkervernichtung: Man hetze die Frauen gegen die eigenen Männer auf (Feminismus), gebe ihnen politische Macht und die Antibabypille. Dann installiere man Gedanken- und Sprachzensur, die Kritik an ganz bestimmten Minderheiten, Religionen, Ideologien etc. kriminalisiert (Politische Korrektheit + Schuldkult). Gleichzeitig überflute man das Volk mit der Unterschicht aus der 3. Welt (Multikulti), die sich im Gegensatz zur Urbevölkerung sehr rasch vermehrt. Jew World Order.

  7. #3257
    Mitglied Benutzerbild von Dayan
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von frodo Beitrag anzeigen
    Mir kann´s ja egal sein, aber betroffen sind also Juden und Muslime.
    Oder beschneidet sonst noch wer?
    Schutz jüdische Kinder?Aber hallo!Tatsache jüdinen bekommen kein Gebärmutter krebs. Schwarz auf weis!
    ***

    Um aufs neue wach werden zu können, musst Du ohne Frage vorher einmal eingeschlafen sein, und analog dazu, um geboren werden zu können, musst Du vorher schon einmal gestorben sein (Kabalah)

  8. #3258
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

    Zitat Zitat von r2d2 Beitrag anzeigen
    Wenn es ein Medikament gäbe, das das Kurzzeitgedächnis vorübergehend ausschaltet, würde ich sogar eine Beschneidung dieser Politiker gegen ihren Willen ohne betäubende Salbe befürworten.

    Eigentlich verlinke ich ungern auf Kommentare in anderen Foren und deswegen lasse ich auch den Link weg, der darauf hinweist aus welchem muslimischen Forum dieses Kommentar stammt. Aber wer google anständig nutzen kann, dürfte es finden:

    Mein Neffe wurde mit zwei nur mit örtlicher Betäubung beschnitten und hatte lange ein trauma!
    Schreien beim Windeln wechseln panische Angst vorm Arzt was enorm schwer wurde und bei der kleinsten Verletzung oder Wunde bekam er Alpträume das im jetzt Glieder abfallen!
    Er hatt heute noch Probleme zum aufs Klo zu gehen ist jetzt 7 Jahre alt und weigert sich total und macht regelmäßig in die Hose!


    Übrigens: Nahezu kein erwachsener Mensch kann sich bewußt an Ereignisse erinnern, die er mit 2 Jahren erlebt hat.
    Es gibt Menschen, die das können - oder in sich haben - in meinem Verwandten-Umfeld - kann sogar die Beschreibung ihres Kleides - es gibt dafür auch einen wissenschaftlichen Begriff dafür - fängt mir "E" an.

    google: beschneidung der jungen trauma

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    www.fr-online.de › ... › Europa League › Schalke trifft auf Ajax Amsterdam


    18.07.2012 - Die Beschneidung eines Jungen sei nicht mit der eines Mädchens zu ... müsse als „erhebliches Trauma für das Kind angesehen werden“.



    [Links nur für registrierte Nutzer]

    https://www.beschneidung-von-jungen.de/...beschneidung/psychologische-auswirkun...


    Cansever testete Jungen vor und nach ihrer Beschneidung und stellte fest, dass das Trauma derBeschneidung schwere Störungen der normalen psychischen ...



    [Links nur für registrierte Nutzer]

    https://www.beschneidung-von-jungen.de/...beschneidung/janet-menage-beschneidun...


    Bei der Rückkehr zum Körper kann die Psyche unbewussten Wiederholungen der traumatischenErinnerungen in Form von Flashbacks und Albträumen ...


    Religionen, die beschneiden, taugen nix - weil: wenn Gott alles gut gemacht hat, dann muß Allah alles schlecht gemacht haben, wenn die Menschen an sich herum pfuschen.


  9. #3259
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Wie gehabt: Südlich des Nordpols
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

    Zitat Zitat von Heisenberg Beitrag anzeigen
    Da heucheln sie wieder. Nachdem man die Beschneidung von Jungen für Eltern in Deutschland erst kürzlich straffrei stellte, machen sie ein großes Fass um die Beschneidung von Mädchen auf. Da soll es sogar bestraft werden, wenn Eltern mit ihren Töchtern ins Ausland fahren, um die Genitalverstümmelung dort vorzunehmen. Keine Nachrichtensendung, in der das Thema heute nicht ausführlich vorgetragen wurde.

    Ja verdammt, es ist eine Sauerei, Kindern am Genital herumzuschneiden - aus welchen Gründen auch immer! Aber wenn schon, dann sollte das Verbot bitte für beide Geschlechter gelten, also Jungen und Mädchen, ihr Heuchler!

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    Der christlichen Regierung scheint es allein wichtig zu sein, dass ihnen die ganzen Billiglöhner nicht wieder auswandern. Was für ein verlogenes und doppelzüngiges Dreckspack hier doch regiert!
    Mal Hand auf´s Herz!
    Ist es weniger verlogen, die Kinder von Klein auf gendermäßig früh zu Sexualisieren und auf ein Leben abzurichten, in eine vollkommen pornographisierte Welt zu entlassen, wozu ihnen vermittelt wird, daß sie sich bloß nicht innerhalb der eigenen Ethnie und Kultur vemehren, sondern sich, wenn überhaupt hetero - sexuell, vielmehr von archaischen rückwärtsgewandten Kultvölkern bespringen lassen sollen, um einen, von den sog. Eliten erwünschten Menschen zu erschaffen, und sie somit ihrer Wurzeln und ihrer Zukunft beraubt werden?

    Ist es weniger verlogen, wenn man unter der fehlinterpretierten und mißbrauchten Glaubensfreiheit für wahnhafte Religioten, den grundgesetzlichen Schutz der Kinder, bzw. geistig unreifen jungen Frauen, auf Unversehrtheit und Freiheit, somit vollkommen lächerlich macht, also ad absurdum führt!

    Was verursacht den größeren Schaden, bzw. Folgeschäden an so einer Kinderseele, bzw. für die Zukunft und Fortbestand einer Gesellschaft?
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  10. #3260
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Mal Hand auf´s Herz!
    Ist es weniger verlogen, die Kinder von Klein auf gendermäßig früh zu Sexualisieren und auf ein Leben abzurichten, ...
    Es ist vieles verlogen, aber kaum etwas so eindeutig, wie die Genitalverstümmelung der Knaben. Körperliche Unversehrtheit und Gleichheitsgrundsatz, also die primären Menschenrechte, werden der Religion geopfert.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

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