Beschneidungsrisiko: Das Gemetzel von Köln
[Links nur für registrierte Nutzer]Die Empörung muslimischer und judischer Organisationen über das Kölner [Links nur für registrierte Nutzer] unterschlägt wesentliche Teile des Beschneidugsverbots. Zwei Tage nach seiner Beschneidung, die eher ein Gemetzel zu sein schien, musste der 4-jährige Junge, um den es in dem Kölner Urteil geht, mit Nachblutungen in eine Kindernotaufnahme eingeliefert werden. Dort erfolgte eine "urologisch-chirurgische Revision" der Beschneidung in Vollnarkose. Anschliessend musste der kleine Junge für mehrere Tage auf eine Kinderstation verlegt werden.
Drei Verbandswechsel mussten unter Narkose durchgeführt werden.
In einem Arztbrief, aus dem die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" (FAS) zitiert, heisst es, die freiliegende Penisoberfläche und die Eichel seien "uneben, zerfressen und fibrinös belegt" gewesen.
Der Junge sei zehn Tage in klinischer Behandlung gewesen.
soviel zum "kleinen, völlig harmlosen Eingriff"