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Thema: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

  1. #1021
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

    Beschneidungsrisiko: Das Gemetzel von Köln

    Die Empörung muslimischer und judischer Organisationen über das Kölner [Links nur für registrierte Nutzer] unterschlägt wesentliche Teile des Beschneidugsverbots. Zwei Tage nach seiner Beschneidung, die eher ein Gemetzel zu sein schien, musste der 4-jährige Junge, um den es in dem Kölner Urteil geht, mit Nachblutungen in eine Kindernotaufnahme eingeliefert werden. Dort erfolgte eine "urologisch-chirurgische Revision" der Beschneidung in Vollnarkose. Anschliessend musste der kleine Junge für mehrere Tage auf eine Kinderstation verlegt werden.
    Drei Verbandswechsel mussten unter Narkose durchgeführt werden.

    In einem Arztbrief, aus dem die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" (FAS) zitiert, heisst es, die freiliegende Penisoberfläche und die Eichel seien "uneben, zerfressen und fibrinös belegt" gewesen.
    Der Junge sei zehn Tage in klinischer Behandlung gewesen.
    [Links nur für registrierte Nutzer]



    soviel zum "kleinen, völlig harmlosen Eingriff"

  2. #1022
    Mitglied
    Registriert seit
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    Beiträge
    61.261

    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    Beschneidungsrisiko: Das Gemetzel von Köln

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    soviel zum "kleinen, völlig harmlosen Eingriff"
    Und wer bezahlt den ganzen Unfug, den hier ein paar zurückgebliebene Nahostler anrichten?

    Wir natürlich, mit unseren Krankenkassenbeiträgen!

  3. #1023
    GESPERRT
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    Beiträge
    9.823

    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Das ist falsch. Der 14-Jährige ist völlig religionsmündig und kann auch gegen den Willen seiner Eltern der Vereinigung des Spaghettimonsters beitreten.
    Wenn der Knabe das will, dann darf er sich ab 14 das Sklavenzeichen in sein Fleisch schneiden lassen?

  4. #1024
    Schaf im Wolfspelz
    Registriert seit
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    26.061

    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von GnomInc Beitrag anzeigen
    Das Kölner Gericht ist zu jeglicher ! " Güterabwägung " oder anderen rechtlichen Interpretationen befugt, um ein Urteil zu fällen.

    Das geht aus der Unabhängigkeit des Gerichts hervor , welche hier einmal genutzt wurde !


    Die Kölner Richter hätten ein Verbot selbst mit " archaischem Satanismus " begründen können ........

    Servus Gnom
    Unterstreichung durch mich!

    Das Gericht ist nicht zur Güterabwägung berechtigt, sondern sogar verpflichtet!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  5. #1025
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von umananda Beitrag anzeigen
    Da muss keine Maschinerie auf Hochtouren gebracht werden.

    ###gekürzt###

    Servus umananda
    sie läuft bereits! Die Vorhaut wird zur Chefsache. Doch lest selber:
    Regierung will Beschneidung dulden


    Rechtsunsicherheit soll beendet werden. Proteste aus Judentum und Islam zeigen Wirkung

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    was nicht passt, wird eben passend gemacht!

  6. #1026
    Realist Benutzerbild von rechtsvonlinks
    Registriert seit
    21.07.2009
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    Winnenden
    Beiträge
    2.553

    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

    Jeden Tag diese Belästigungen von diesen Religionsirren, dieses Geplärre und Gegreine. Man kann es nicht mehr hören...

  7. #1027
    nouvelles à la main Benutzerbild von umananda
    Registriert seit
    11.03.2005
    Beiträge
    38.248

    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    sie läuft bereits! Die Vorhaut wird zur Chefsache. Doch lest selber:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    was nicht passt, wird eben passend gemacht!
    Nichts anderes habe ich in meinen Antworten prognostiziert. Ich halte mich prinzipiell nur an Fakten und kann dem moralischen Zeigefinger nichts abgewinnen. Damit trägt die deutsche Regierung letztlich der gültigen europäischen Rechtsauffassung Rechnung. Es wäre weitaus peinlicher gewesen, wenn am Ende der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die deutsche Justiz korrigiert hätte. Somit hat man den Scherbenhaufen in Köln belassen und ihn nicht noch bis nach Karlsruhe gekarrt, um in Straßburg endgültig zu scheitern.

    Servus umananda


    Überzeugen ist unfruchtbar.

    Walter Benjamin
    (1892 - 1940)

  8. #1028
    Mitglied Benutzerbild von Soshana
    Registriert seit
    10.12.2009
    Beiträge
    40.060

    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    Unterstreichung durch mich!

    Das Gericht ist nicht zur Güterabwägung berechtigt, sondern sogar verpflichtet!

    In der Gueterabwaegung hat das Landgericht das Grundrecht des Kindes auf koerperliche Unversertheit hoeher bewertet als das Grundrecht der Eltern auf religioese Selbstbestimmung.

    Ich habe mir das Urteil des Landgerichts Koeln mal durchgelesen. Das LG Koeln hat als Berufungsgericht eine Strafbarkeit des Arztes wegen eines unvermeidbaren Verbotsirrtums nach § 17 StGB verneint. Die Schuld entfaellt in diesem Falle. Dieser Verbotsirrtum des Arztes sei deshalb relevant, da die Frage der Strafbarkeit der Beschneidung seit Jahren unter den Strafrechtsexperten heftig umstritten sei.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Soweit ich das verstanden habe, kann sich jeder Arzt in Deutschland jetzt auf § 17 StGB und einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen, d.h., bei einem ordnungsgemaessen medizinischen Eingriff wird der Arzt mangels Schuld nicht bestraft werden koennen.

    Hintergrund:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

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  9. #1029
    Faut faire avec Benutzerbild von Xarrion
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    Beiträge
    23.233

    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von Soshana Beitrag anzeigen
    In der Gueterabwaegung hat das Landgericht das Grundrecht des Kindes auf koerperliche Unversertheit hoeher bewertet als das Grundrecht der Eltern auf religioese Selbstbestimmung.

    Ich habe mir das Urteil des Landgerichts Koeln mal durchgelesen. Das LG Koeln hat als Berufungsgericht eine Strafbarkeit des Arztes wegen eines unvermeidbaren Verbotsirrtums nach § 17 StGB verneint. Die Schuld entfaellt in diesem Falle. Dieser Verbotsirrtum des Arztes sei deshalb relevant, da die Frage der Strafbarkeit der Beschneidung seit Jahren unter den Strafrechtsexperten heftig umstritten sei.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Soweit ich das verstanden habe, kann sich jeder Arzt in Deutschland jetzt auf § 17 StGB und einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen, d.h., bei einem ordnungsgemaessen medizinischen Eingriff wird der Arzt mangels Schuld nicht bestraft werden koennen.

    Hintergrund:

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    Nein, das ist eben nicht der Fall.
    Das Vorliegen eines Verbotsirrtums bezieht sich auf die Feststellung einer Schuld im Einzelfall.

    Die Beschneidung eines hilflosen Neugeborenen ist ein barbarischer Akt, der in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit eingreift.
    Gott mit uns

    Nicht wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. Niccolò Machiavelli

  10. #1030
    Schaf im Wolfspelz
    Registriert seit
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    Beiträge
    26.061

    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von Soshana Beitrag anzeigen
    In der Gueterabwaegung hat das Landgericht das Grundrecht des Kindes auf koerperliche Unversertheit hoeher bewertet als das Grundrecht der Eltern auf religioese Selbstbestimmung.

    Ich habe mir das Urteil des Landgerichts Koeln mal durchgelesen. Das LG Koeln hat als Berufungsgericht eine Strafbarkeit des Arztes wegen eines unvermeidbaren Verbotsirrtums nach § 17 StGB verneint. Die Schuld entfaellt in diesem Falle. Dieser Verbotsrrtum des Arztes sei deshalb relevant, da die Frage der Strafbarkeit der Beschneidung seit Jahren unter den Strafrechtsexperten heftig umstritten sei.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Soweit ich das verstanden habe, kann sich jeder Arzt in Deutschland jetzt auf § 17 StGB und einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen, d.h., bei einem ordnungsgemaessen medizinischen Eingriff wird der Arzt mangels Schuld nicht bestraft werden koennen.

    Hintergrund:

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    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Nu ja, bei dem orientalischen Geheul, das da die Religionen aus dem Vorderen Orient unisono angestimmt haben, dürfte es wohl heute in Deutschland keinen Arzt mehr geben, der sich mit "Verbotsirrtum" herausreden könnte!

    Ansonsten habe ich keine Lust, noch weiter mit Gottesgläubigen zu diskutieren, die sich schon vor einer Diskussion auf den Standpunkt stellen, daß die Beschneidung von 8 Tage alten Säuglingen von Gott explizit vorgeschrieben sei und schon allein deswegen nicht diskutiert werden darf!

    Also, wenn Dir Dein Gott die Diskussion dieses Themas untersagt hat, halte Dich doch einfach aus der Diskussion raus!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


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