Zitat von
r2d2
Unten ein Auszug aus dem Gesetzentwurf mit Begründung:
Die Verstümmelung weiblicher Genitalien, die vor allem im westlichen, östlichen und
nordöstlichen Afrika sowie einigen Ländern Asiens und des Nahen Ostens praktiziert wird,
unterscheidet sich grundlegend von der männlichen Beschneidung
...
Dabei verbietet sich eine Unterscheidung nach der Art der Verstümmelung (Klitorisbeschneidung,
Excision oder Infibulation), denn in allen Fällen liegt eine grausame, folgenschwere
und durch nichts zu rechtfertigende Misshandlung vor“ (BGH, NJW 2005, 672
<673>).
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Und was ist mit der Klitorisvorhautbeschneidung?
Durch das Nichterwähnen dieser in der Begründung, wird mit dem Gesetzentwurf das Gleichheitsprinzip vor dem Gesetz verletzt. Die Klitorisvorhautbeschneidung ist nämlich sehr wohl mit der Vorhautbeschneidung bei Jungen vergleichbar und gar nicht so unüblich.
Siehe auch hier:
Bei der geplanten Legalisierung der Beschneidung von Knaben aus religiösen Gründen muss der Bundestag darauf achten, dass er nicht versehentlich auch die von minderjährigen Mädchen erlaubt
...
Versucht er jedoch diese Hürde mit geschlechtsneutralen Formulierungen zu nehmen, dann besteht die Gefahr, dass er versehentlich die Beschneidung von minderjährigen Mädchen mit legalisiert.
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Dadurch, dass man nun eine nicht geschlechtsneutrale Formulierung im Gesetz wählt und die Klitorisvorhautbeschneidung in der Begründung bei der Abgrenzung zur weiblichen Beschneidung einfach weglässt, wird in der Begründung zum Gesetzentwurf Rabulistik betrieben. Ich hoffe das fällt spätestens dem Bundesverfassungsgericht auf. Es wird mit diesem Gesetz ganz offensichtlich der Gleichheitsgrundsatz vor dem Gesetz verletzt, zusätzlich noch zu Kinderrechten, die ja scheinbar, wenn es um Religion geht, nicht viel zählen.
Der Regelungsvorschlag deckt diese Anforderung mit der Formulierung „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ ab, denn diese Regeln gebieten eine im Einzelfall angemessene und wirkungsvolle Betäubung (vgl. dazu die Ausführungen auf S. 8 f.)
Seite 8:
Daher wird auch bei Säuglingen eine Betäubung bzw. Schmerzbehandlung mit dem Ziel, möglichst Schmerzfreiheit zu erreichen, als medizinisch geboten angesehen (vgl. Stellungnahme der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. vom 3. August 2012). Zum Teil wird dabei nach einer Sedierung durch ein Zäpfchen eine Lokalanästhesie im Wege der Injektion vorgenommen, zum Teil erfolgt die Auftragung einer anästhesierenden Salbe (etwa EMLA).
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Kinderärzte können noch so sehr darauf hinweisen, dass "Betäubung" durch Salbe völlig unzureichend ist. Es wird ignoriert.
Mich überascht es fast, dass dieser Satz zumindest Einzug in die Begründung zum Gesetzentwurf gefunden hat:
In der Medizin besteht heute Einigkeit, dass die frühere Annahme, Neugeborene hätten kein oder nur ein unterentwickeltes Schmerzempfinden überholt ist.
Und dennoch wird bei Säuglingen "Betäubung" mit Sälbe als hinreichend angesehen, während bei älteren Kindern evtl. sogar Vollnarkose angesagt ist.
Wie bereits Reinhard Merkel gesagt hat: Der Entwurf ist kläglich!