Anfrage an die Bundesregierung:
"Wie groß, nach damaligem und heutigem Wert, waren die deutschen Reparationsleistungen nach dem Zweiten Weltkrieg aus Beschlagnahme von deutschem In- und Auslandsvermögen, deutschen Patenten, aus Demontage, Materiallieferungen (Entnahme aus laufender Produktion) und Enteignung mobiler und immobiler Vermögenswerte?"
Diese schriftliche Anfrage beantwortete der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, wie folgt (Berlin, 9. März 2000, Az. VB2 - O 1266 B - 7/00):
Antwort der Bundesregierung:
"Die erbetenen Angaben über den Wert deutscher Reparationsleistungen nach dem Zweiten Weltkrieg sind in der gewünschten Form nicht möglich, da dem Bund entsprechendes Zahlenmaterial darüber nicht vorliegt. Das Ergebnis bisheriger Recherchen über die finanziellen Auswirkungen des Krieges ist der beigefügten Zusammenstellung der "Kriegsfolgeleistungen insgesamt" (Stand 31. Dezember 1997) zu entnehmen, die damit auch einen Überblick über die Reparationen Deutschlands gibt.
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Bereits 1987 schätzte Hans Hausberger, wissenschaftlicher Assistent am Volkswirtschaftlichen Institut der Universität Köln, in einer Studie den
Gesamtschaden auf über 1.500 Milliarden DM (Berliner Morgenpost, 1.11.1987).
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