[Links nur für registrierte Nutzer]Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt heute über die Frage, ob Asylbewerber mehr Geld bekommen müssen. Die Geldleistungen für Flüchtlinge sind seit Inkrafttreten des Asylbewerberleistungsgesetzes im Jahr 1993 nicht erhöht worden. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hält die Beträge für zu niedrig und hat das Gesetz in Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt. Die Regelung verstoße gegen das Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Interessant finde ich ja Formulierungen dieser Art: "mehr Geld bekommen müssen". Diese Leute müssen Geld bekommen? Wieso? Wofür? Sie erhalten kostenlose Unterkunft, medizinische Versorgung, Heizung, Strom, Warmwasser, Nahrung, Kleidung und Körperpflegebedarf in Form von Sachleistungen. Dazu noch ein Taschengeld für Sonderausgaben. Eine Gegenleistung erbringen sie dafür nicht. Woraus definieren sich also Ansprüche auf "mehr"?