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Zur Begründung hieß es, die stärkere Einbindung des Parlaments in solche Verträge diene als Ausgleich für die Verschiebung von Kompetenzen zugunsten der Europäischen Union.
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Die Regierung hat beim Rettungsschirm ESM die Informationsrechte des Bundestags verletzt. Der dürfe bei solchen Entscheidungen nicht übergangen werden, urteilt Karlsruhe. [Links nur für registrierte Nutzer]