Gilt der in Beitrag #6 zitierte Auszug aus dem Strafgesetzbuch eigentlich auch für Arbeitgeber und Politiker, die abhängig Beschäftigte per Gesetzgebung und betrieblichen Drohungen, wie z.B. der Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland oder den massiven Einsatz von Billiglöhner aus dem In- und Ausland vor Ort zur Akzeptanz sittenwidriger Entlohnung und zum Teil unzumutbarer Arbeitsbedingungen nötigen?