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Thema: Ist Mord gleich Mord?

  1. #61
    GESPERRT
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    Standard AW: Ist Mord gleich Mord?

    Zitat Zitat von GoodFellas Beitrag anzeigen
    Lebensnah ist es jedenfalls nicht dass wenn ich jemanden ohrfeige, er unglücklich stürzt und sich das Genick bricht, ich für Mord in die JVA einziehe. .
    Das ist ein weites Feld, würde der alte Briest sagen.

  2. #62
    GESPERRT
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    Standard AW: Ist Mord gleich Mord?

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    In einer Gesellschaft die es einer Mutter durch Mordanklage verwehrt jemandem das Licht auszublasen der ihr Kind bestialisch abschlachtete will ich nicht leben.
    Selbst Staatsanwalt und Richter schienen das damals so zu sehen.
    Wie oben schon gesagt, menschlich verständliche Rache ist kein niedriger Beweggrund iSd § 211 StGB, also kein Mordmerkmal. Efna hat einfach keine Ahnung.

  3. #63
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    Standard AW: Ist Mord gleich Mord?

    Zitat Zitat von Gladio Beitrag anzeigen
    ....
    Glücklicherweise wird hier nur von langjährig ausgebildeten Juristen Recht gesprochen. Unglaublich wie sich die Leute anmaßen mit ihrem halben juristischen Halbwissen zu urteilen.
    von eingebildeten Juristen, mehr schon auch nicht. Sonst würden auch nicht Tag für Tag Fehlurteile korrigiert werden.

  4. #64
    Mitglied Benutzerbild von Humer
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    Standard AW: Ist Mord gleich Mord?

    Zitat Zitat von Rockatansky Beitrag anzeigen
    Es ist eine Unsitte in Deutschland, dass Gewaltdelikte weniger bestraft werden, oftmals, als Finanzdelikte.
    In Bezug auf den Schutz des Eigentums ist das BGB weitaus diffrerenzierter als beim Schutz der körperlichen Unversehrtheit.

    Ein Juristenwitz dazu: Herr A schlägt Herrn B einen Nagel in den Kopf. Wem gehört der Nagel ?
    Parole: Reich ins Heim- Mitglied der Linksfraktion

  5. #65
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    Standard AW: Ist Mord gleich Mord?

    Zitat Zitat von Alfred Tetzlaff Beitrag anzeigen
    Nehmen wir einmal den Fall Marianne Bachmeier, die 1981 in einem Saal des Landgerichtes Lübeck den mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter Anna Bachmeier in Selbstjustiz erschossen hatte. Zunächst wurde sie wegen Mordes angeklagt. Später ließ die Anklage den Mordvorwurf fallen und sie wurde wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes zu sechs Jahren Haft verurteilt.
    Immerhin hatte sie die Tötung des angeklagten Mörders ihrer Tochter geplant und die Waffe in den Gerichtssaal geschmuggelt.
    Ich kann mich an den Fall noch gut erinnern. Frau Bachmeier hat völlig richtig gehandelt. Ich als Richter hätte sie freigesprochen.

  6. #66
    Dompteur Benutzerbild von Alfred Tetzlaff
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    Standard AW: Ist Mord gleich Mord?

    Vom Geführl her hätte ich es auch getan, aber wir leben ja nicht im Wilden Westen.

  7. #67
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    Standard AW: Ist Mord gleich Mord?

    Zitat Zitat von Alfred Tetzlaff Beitrag anzeigen
    Vom Geführl her hätte ich es auch getan, aber wir leben ja nicht im Wilden Westen.
    Manchmal richtig bedauerlich.

  8. #68
    GESPERRT
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    Standard AW: Ist Mord gleich Mord?

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    In einer Gesellschaft die es einer Mutter durch Mordanklage verwehrt jemandem das Licht auszublasen der ihr Kind bestialisch abschlachtete will ich nicht leben.
    Selbst Staatsanwalt und Richter schienen das damals so zu sehen.
    Strafbar ist es und das zurrecht, den wenn Selbstjustiz die Regel wäre dann würde das Chaos herrschen...

  9. #69
    Mitglied Benutzerbild von CarlCarlsen
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    Standard AW: Ist Mord gleich Mord?

    Zitat Zitat von Humer Beitrag anzeigen
    In Bezug auf den Schutz des Eigentums ist das BGB weitaus diffrerenzierter als beim Schutz der körperlichen Unversehrtheit.

    Ein Juristenwitz dazu: Herr A schlägt Herrn B einen Nagel in den Kopf. Wem gehört der Nagel ?
    Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit ist ja auch in großem Umfang Aufgabe des Strafrechts. Daß die Regelungen des BGB zu Sachen derart umfangreich sind (wenn man so will), liegt einfach daran, daß die möglichen Verbindungen zu und Aktionen in Bezug auf Sachen vielfältiger sind als mit Blick auf Personen, soweit deren körperliche Unversehrtheit betroffen ist.

    Der Witz ist aber gut, geb ich zu.

    Zitat Zitat von GoodFellas Beitrag anzeigen
    Mord aus Rache kann u.U. auch als vorübergehende Affekthandlung ausgelegt werden. Also eine Kurzschlusshandlung, auch wenn sie geplant ist.
    Das sind juristische Tricks. Aber normal gilt:
    Mord ist eine geplante Tötung, entweder aus niederen Motiven heraus, aus Mordlust oder sonstwas. Wenn du es planst, Beweise vernichtest und/oder die Tat verschleierst, wird es dir sofort als Mord ausgelegt.
    Eine Affekthandlung, die einen Schuldausschließungsgrund (§ 20 StGB) darstellt liegt allerdings nur vor, wenn der Täter in dem Zeitpunkt der Tat keinen anderen Weg mehr sah als die Tötung (Mord oder Totschlag). Das wird naturgemäß vor allem an Indizien festgemacht, die da u.a. wären: Erinnerungslücken in Bezug auf das Tatgeschehen, Apathie nach der Tat und weitere; auch kann es passieren , daß der Täter auch seinen gewohnten Alltag fortsetzt, als würde er seiner Tat gar nicht gewahr. Mit juristischen Tricks hat das nichts zu tun, auch wenn die Kriterien, nach denen eine Handlung als eine solche im Affekt eingeordnet wird, natürlich alles andere als leicht nachzuvollziehen sind.

    Was die Abgrenzung von Mord und Totschlag anbelangt, so hat diese nichts mit der Planung der Tat zu tun. Diese Unterscheidung wurde 1941 abgeschafft. Man entschied sich damals für das heutige Modell, das für einen Mord eben die in § 211 StGB aufgezählten Merkmale verlangte. Das mit der Bewisvernichtung unterschriebe ich so pauschal auch nicht Zwar ist Verdeckungsabsicht ein Mordmerkmal, allerdings bezieht sich das auf eine andere Tat, die dem Mord vorausgeht. Vllt. hast Du da Urteile, die eine derartige Beurteilung nahelegen. Fände ich interessant.

    Nachtrag: Wenn Du mit der Planung allerdings das Vorsatzerfordernis meinst, § 15 StGB, hast Du recht. Planung hört sich nur so langfristig an.

  10. #70
    Enerbanske Benutzerbild von Helgoland
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    Standard AW: Ist Mord gleich Mord?

    Grundsätzlich ist jede Tötung eines Menschen aus ethisch-moralischer Sicht eine fragwürdige Angelegenheit, ganz gleich an wem und aus welcher Motivation heraus. Da aber der kategorische Imperativ nicht unbedingt zur Grundausstattung des menschlichen Geistes gehört, Intellekt und Emotion selten Hand in Hand gehen, hängt die Bewertung eines solchen Vorgangs im Wesentlichen vom Standpunkt des jeweiligen Betrachters ab. Dieser variiert allerdings je nach dem Grad der Betroffenheit. Es gibt ja immer wieder künstlich Empörte, die grundsätzlich ein Problem damit haben, wenn wieder einmal ein Schurke abgelebt wurde (in Ländern mit der Todesstrafe)), welche aber vermutlich keine Sekunde zögern würden, den Zeigefinger krumm zu machen, hätte besagter Schurke ein Mitglied des eigenen sozialen Umfeldes auf dem Gewissen.
    Dieser Tage wird erneut über sogenannte „ordentliche“ Gerichte fabuliert, vor die jeder potentielle Kandidat gefälligst zu stellen ist. Was sind „ordentliche“ Gerichte? Staatlich legitimierte Richter in den USA, China, Saudi-Arabien oder sonst wo, die am Fließband Todesurteile verhängen und vollstrecken lassen, oftmals an Menschen, deren Schuld alles andere als erwiesen ist? Vor allem stellt sich aus logischer Sicht die Frage, was ein todeswürdiges Verbrechen ist. Die Tötung eines Menschen, um an dessen Eigentum zu gelangen oder ihn einfach nur aufgrund anderer Überzeugungen mundtot zu machen, was Despoten im Allgemeinen zu tun pflegen? Oder die Entsendung von Soldaten, andere Menschen zu töten, um wirtschaftliche Interessen durchzusetzen, ohne sich selbst die Finger schmutzig zu machen? Wer ist der Täter… der Richter, der Henker oder Beide? Ganz abgesehen davon, dass in der Geschichte der Menschheit „ordentliche“ Gerichte stets instrumentalisiert wurden. Ein vollstrecktes Todesurteil hat nämlich die unangenehme Eigenschaft, nicht revidierbar zu sein, was den Vorsatz begünstigt, vollendete, unumkehrbare Tatsachen zu schaffen. Ist ein Raubmörder härter zu bestrafen als jemand, der Flugzeuge losschickt, um ganze Städte nebst Einwohner „plattzumachen“? Vor allem: Wer entscheidet das und nach welchen Kriterien? Entweder man lehnt die Vernichtung menschlichen Lebens grundsätzlich ab und billigt nur IHM dieses Recht zu, oder man akzeptiert die individuelle Handhabung desselben. Alles dazwischen ist blanke Polemik.
    SI VIS PACEM, PARA BELLUM


    Grön is det Lunn, Road is de Kant, Witt is de Sunn
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