Nehmen wir einmal den Fall Marianne Bachmeier, die 1981 in einem Saal des Landgerichtes Lübeck den mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter Anna Bachmeier in Selbstjustiz erschossen hatte. Zunächst wurde sie wegen Mordes angeklagt. Später ließ die Anklage den Mordvorwurf fallen und sie wurde wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Immerhin hatte sie die Tötung des angeklagten Mörders ihrer Tochter geplant und die Waffe in den Gerichtssaal geschmuggelt.