Aus aktuellem Anlaß die Frage:
Sollen Sonderrechte für Religionen und Gläubige generell abgeschafft werden?
Religionsfreiheit ist ja ganz nett, aber ist diese Freiheit ist prinzipiell durch das allgemeine Freiheitsrecht nach Artikel 2, Abs 1 des GG abgedeckt?
Warum sollten Gläubige oder Religionen gleich welcher Art darüber hinaus Vorrechte genießen, die einem Ungläubigen wie mir nicht gewährt werden?Zitat von Art.2, 1 GG