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Thema: Offener Brief an Bundespräsident Gauck

  1. #1
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    Standard Offener Brief an Bundespräsident Gauck

    JOHANN KLAWATSCH

    - Offener Brief -
    Bundespräsidialamt vorab per Fax: 030 2000 1999
    Bundespräsident Joachim Gauck
    Spreeweg 1
    10557 Berlin 22.04.2012

    Mein Inferno | Staatsterror

    Sehr geehrter Herr Bundespräsident Joachim Gauck,
    vorstellen muss ich mich ja nicht, wie Sie sicherlich wissen halte ich in meiner Angelegenheit seit bald einem Jahrzehnt intensiven Kontakt zum Präsidialamt und seinen Bundespräsidenten Rau, Köhler, Wulff. Die Bundespräsidenten Herzog, von Weizsäcker, Scheel sind über mein Inferno ebenfalls in-formiert, wie die Verfassungsorgane überhaupt.
    Zudem sind die Medien involviert und informiert und wesentliche Teile der Gesellschaft, national, wie international.
    In Ihrer Antrittsrede sprachen Sie vom Demokratiewunder Deutschland, was mich, hoffentlich ver-ständlicherweise, reichlich überrascht hat – vor dem Hintergrund des Infernos, welches von Staaten wegen seit bald einem Jahrzehnt gegen mich tobt. Damit verbinde ich schlicht und ergreifend das Un-recht wie in Diktaturen üblich. Mein Text Hydra-Diktaturen (Anlage) informiert Sie in Kurzform über die tatsächlichen Verhältnisse in Deutschland und nicht nur in Deutschland. Vor diesem Hintergrund von Demokratiewunder zu sprechen empfinde ich schlichtweg als Zumutung – mich schaudert! Zuge-geben, in manch anderem Land wäre ich schon nicht mehr am Leben. Es ist müßig, mich diesbezüg-lich immer und immer wieder wiederholen zu müssen, die Vorgänge und Vorfälle sind in meinen Bü-chern ausführlich beschrieben.
    Zu meinem aktuellen Anliegen:
    Mit Urteil des AG München, vom 9.02.2011 (Az.: 1112 Cs 303 Js 47156/10), wurde ich wegen Insol-venzverschleppung zu einer Geldstrafe in Höhe von 900,00 € verurteilt. Das Urteil wurde vom OLG München mit Beschluss vom 13.07.2011 (Az.: 4St RR 105/11 bestätigt. Meine diesbezügliche Verfas-sungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 18.08.2011 zurückgewie-sen. Das Wiederaufnahmeverfahren steht noch an.
    Was vordergründig nach Rechtstaatlichkeit und Rechteverfahren aussieht, zeigt sich bei näherer Be-trachtung als handfester Politik- und Justizskandal. Derartiges erwartet man allenfalls in Staaten mit Diktaturen und nicht in Staaten, die sich lauthals Demokratie und Rechtstaatlichkeit auf die Fahnen schreiben. Dieses Menschen verachtende Treiben lässt sich als verdeckte Inquisitions- und Lynchjustiz von Staat wegen, unter Geheimhaltung, umschreiben.

    Mich hat man zwischenzeitlich existentiell ruiniert und gesundheitlich geschädigt und das obwohl ich alle einschlägigen Ämter und Behörden, Institutionen und Gerichte (EGMR und ICC eingeschlossen) laufend informiere und die Medien in mein Inferno involviert sind.
    Die besagte Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung erging allein wegen verhängter Ordnungs-gelder seitens des Bundesamtes für Justiz und herbeimanipulierter Sachverhalte. Ein Insolvenzantrag wird von mir vor diesem Hintergrund nicht gestellt.
    Menschen von Staat wegen in Situationen hinein treiben, die einerseits jedwede ordentliche Ge-schäftsgebarung und Erwerbstätigkeit und damit Einkommensmöglichkeit unterbinden und anderer-seits zur Pflichterfüllung anhalten, bedingt den Rechtsgrundsatz von Unmöglichkeit, wodurch zugleich elementare Menschen- und Grundrechte verletzt werden.
    Insgesamt weiß ich mich mit Vorgängen und Maßnahmen konfrontiert, die jedweder freiheitlichen demokratischen und rechtstaatlichen Grundordnung widersprechen. Unter derartigen Bedingungen sind mir die erforderlichen Pflichten erfüllenden Maßnahmen meinerseits nicht mehr möglich.
    Um die verhängte Geldstrafe und Gerichtskosten zu bezahlen fehlen mir inzwischen die flüssigen Mit-tel. Der Verkauf meiner Eigentumswohnung hier in Dresden wird mir seit Jahren unterbunden, zuletzt in diesen Tagen, zu welchen der Kaufvorgang, obwohl der Notarvertrag beurkundungsfähig ausgehan-delt vorlag, letztlich dennoch platzte – von den Staatskainesianern intrigiert.
    Die Begleichung der Geldstrafe (die zu Unrecht verhängt wurde) ist substanziell nicht gefährdet, inso-fern hätte die Strafvollstreckung der Staw München I die Vollstreckung rechtmäßig vorübergehend aussetzen können, wozu diese nicht bereit war. Angeordnet wurden folglich 90 Tage Ersatzfreiheits-strafe, bewilligt wurde mir, die Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuwenden, wie zy-nisch, ich leiste seit bald zehn Jahren gemeinnützige Arbeit für Deutschland und seine Menschen … Ich setzte allerdings noch immer auf die Begleichung der Geldstrafe, in Verbindung mit dem Verkauf meiner Wohnung, für die zudem die Zwangsversteigerung angeordnet ist. Die Strafvollstreckungsstelle wurde von mir laufend informiert, dennoch erging am 13.04.2012 die Ladung zum Antritt der Ersatz-freiheitsstrafe innerhalb einer Woche, oder eben Abwendung durch Zahlung.
    Herr Bundespräsident Gauck, ich sehe diesen offenen Brief nicht als Gnadengesuch, als Mensch um Gnade|Petition bei Menschen nachsuchen zu müssen, finde ich schlichtweg widerlich – mittelalterli-che und barbarische Methoden und Maßnahmen gegenüber Menschen können von mir nicht weiter akzeptiert werden. Wie ich jedweden Staatsterror gegenüber Menschen ablehne.
    Herr Bundespräsident, vielleicht ist das Bundespräsidialamt ja bereit – angesichts meiner Leistungen für die Gesellschaft Mensch insgesamt und für Deutschland insbesonders – die gegen mich verhängte Geldstrafe (1.277,50 € inkl. Verfahrenskosten) vorab zu bezahlen. Das Bundespräsidialamt erhält den verauslagten Geldbetrag unmittelbar zurück, sobald ich meine Wohnung hier verkauft habe, oder diese versteigert wurde. Die Versteigerung ist der wahrscheinlichere Vorgang, weil die Schädigungsabsicht durch die Staatskainesianer das Geschehen dominiert.
    Ich werde Deutschland als Geschädigter und Vertriebener verlassen, dieses vor dem Hintergrund der Holocaust-Verbrechen erleben zu müssen, ist gelinde gesagt, beschämend!

    Mit freundlichen Grüssen
    Johann Klawatsch Anlage: Text Hydra-Diktaturen (4 Seiten)

    DÜRERSTRASSE 117 • D-01309 • DRESDEN
    TELEFON: 0049 (0)351 2720388• FAX: 0049 (0)3512720499
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  2. #2
    Einhorn
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    Standard AW: Offener Brief an Bundespräsident Gauck

    Zitat Zitat von clavacs Beitrag anzeigen
    JOHANN KLAWATSCH

    - Offener Brief -
    Bundespräsidialamt vorab per Fax: 030 2000 1999
    Bundespräsident Joachim Gauck
    Spreeweg 1
    10557 Berlin 22.04.2012

    Mein Inferno | Staatsterror

    Sehr geehrter Herr Bundespräsident Joachim Gauck,
    vorstellen muss ich mich ja nicht, wie Sie sicherlich wissen halte ich in meiner Angelegenheit seit bald einem Jahrzehnt intensiven Kontakt zum Präsidialamt und seinen Bundespräsidenten Rau, Köhler, Wulff. Die Bundespräsidenten Herzog, von Weizsäcker, Scheel sind über mein Inferno ebenfalls in-formiert, wie die Verfassungsorgane überhaupt.
    Zudem sind die Medien involviert und informiert und wesentliche Teile der Gesellschaft, national, wie international.
    In Ihrer Antrittsrede sprachen Sie vom Demokratiewunder Deutschland, was mich, hoffentlich ver-ständlicherweise, reichlich überrascht hat – vor dem Hintergrund des Infernos, welches von Staaten wegen seit bald einem Jahrzehnt gegen mich tobt. Damit verbinde ich schlicht und ergreifend das Un-recht wie in Diktaturen üblich. Mein Text Hydra-Diktaturen (Anlage) informiert Sie in Kurzform über die tatsächlichen Verhältnisse in Deutschland und nicht nur in Deutschland. Vor diesem Hintergrund von Demokratiewunder zu sprechen empfinde ich schlichtweg als Zumutung – mich schaudert! Zuge-geben, in manch anderem Land wäre ich schon nicht mehr am Leben. Es ist müßig, mich diesbezüg-lich immer und immer wieder wiederholen zu müssen, die Vorgänge und Vorfälle sind in meinen Bü-chern ausführlich beschrieben.
    Zu meinem aktuellen Anliegen:
    Mit Urteil des AG München, vom 9.02.2011 (Az.: 1112 Cs 303 Js 47156/10), wurde ich wegen Insol-venzverschleppung zu einer Geldstrafe in Höhe von 900,00 € verurteilt. Das Urteil wurde vom OLG München mit Beschluss vom 13.07.2011 (Az.: 4St RR 105/11 bestätigt. Meine diesbezügliche Verfas-sungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 18.08.2011 zurückgewie-sen. Das Wiederaufnahmeverfahren steht noch an.
    Was vordergründig nach Rechtstaatlichkeit und Rechteverfahren aussieht, zeigt sich bei näherer Be-trachtung als handfester Politik- und Justizskandal. Derartiges erwartet man allenfalls in Staaten mit Diktaturen und nicht in Staaten, die sich lauthals Demokratie und Rechtstaatlichkeit auf die Fahnen schreiben. Dieses Menschen verachtende Treiben lässt sich als verdeckte Inquisitions- und Lynchjustiz von Staat wegen, unter Geheimhaltung, umschreiben.

    Mich hat man zwischenzeitlich existentiell ruiniert und gesundheitlich geschädigt und das obwohl ich alle einschlägigen Ämter und Behörden, Institutionen und Gerichte (EGMR und ICC eingeschlossen) laufend informiere und die Medien in mein Inferno involviert sind.
    Die besagte Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung erging allein wegen verhängter Ordnungs-gelder seitens des Bundesamtes für Justiz und herbeimanipulierter Sachverhalte. Ein Insolvenzantrag wird von mir vor diesem Hintergrund nicht gestellt.
    Menschen von Staat wegen in Situationen hinein treiben, die einerseits jedwede ordentliche Ge-schäftsgebarung und Erwerbstätigkeit und damit Einkommensmöglichkeit unterbinden und anderer-seits zur Pflichterfüllung anhalten, bedingt den Rechtsgrundsatz von Unmöglichkeit, wodurch zugleich elementare Menschen- und Grundrechte verletzt werden.
    Insgesamt weiß ich mich mit Vorgängen und Maßnahmen konfrontiert, die jedweder freiheitlichen demokratischen und rechtstaatlichen Grundordnung widersprechen. Unter derartigen Bedingungen sind mir die erforderlichen Pflichten erfüllenden Maßnahmen meinerseits nicht mehr möglich.
    Um die verhängte Geldstrafe und Gerichtskosten zu bezahlen fehlen mir inzwischen die flüssigen Mit-tel. Der Verkauf meiner Eigentumswohnung hier in Dresden wird mir seit Jahren unterbunden, zuletzt in diesen Tagen, zu welchen der Kaufvorgang, obwohl der Notarvertrag beurkundungsfähig ausgehan-delt vorlag, letztlich dennoch platzte – von den Staatskainesianern intrigiert.
    Die Begleichung der Geldstrafe (die zu Unrecht verhängt wurde) ist substanziell nicht gefährdet, inso-fern hätte die Strafvollstreckung der Staw München I die Vollstreckung rechtmäßig vorübergehend aussetzen können, wozu diese nicht bereit war. Angeordnet wurden folglich 90 Tage Ersatzfreiheits-strafe, bewilligt wurde mir, die Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuwenden, wie zy-nisch, ich leiste seit bald zehn Jahren gemeinnützige Arbeit für Deutschland und seine Menschen … Ich setzte allerdings noch immer auf die Begleichung der Geldstrafe, in Verbindung mit dem Verkauf meiner Wohnung, für die zudem die Zwangsversteigerung angeordnet ist. Die Strafvollstreckungsstelle wurde von mir laufend informiert, dennoch erging am 13.04.2012 die Ladung zum Antritt der Ersatz-freiheitsstrafe innerhalb einer Woche, oder eben Abwendung durch Zahlung.
    Herr Bundespräsident Gauck, ich sehe diesen offenen Brief nicht als Gnadengesuch, als Mensch um Gnade|Petition bei Menschen nachsuchen zu müssen, finde ich schlichtweg widerlich – mittelalterli-che und barbarische Methoden und Maßnahmen gegenüber Menschen können von mir nicht weiter akzeptiert werden. Wie ich jedweden Staatsterror gegenüber Menschen ablehne.
    Herr Bundespräsident, vielleicht ist das Bundespräsidialamt ja bereit – angesichts meiner Leistungen für die Gesellschaft Mensch insgesamt und für Deutschland insbesonders – die gegen mich verhängte Geldstrafe (1.277,50 € inkl. Verfahrenskosten) vorab zu bezahlen. Das Bundespräsidialamt erhält den verauslagten Geldbetrag unmittelbar zurück, sobald ich meine Wohnung hier verkauft habe, oder diese versteigert wurde. Die Versteigerung ist der wahrscheinlichere Vorgang, weil die Schädigungsabsicht durch die Staatskainesianer das Geschehen dominiert.
    Ich werde Deutschland als Geschädigter und Vertriebener verlassen, dieses vor dem Hintergrund der Holocaust-Verbrechen erleben zu müssen, ist gelinde gesagt, beschämend!

    Mit freundlichen Grüssen
    Johann Klawatsch Anlage: Text Hydra-Diktaturen (4 Seiten)

    DÜRERSTRASSE 117 • D-01309 • DRESDEN
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    Der Bundespräsident kann nur Straftäter begnadigen, die ein Staatsschutzverbrechen begangen haben.

    Für andere Begnadigungsersuche sind Landesinstanzen zuständig.
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    Geändert von Antisozialist (24.04.2012 um 12:42 Uhr)

  3. #3
    Mitglied
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    Standard AW: Offener Brief an Bundespräsident Gauck

    -Gauck ist nur zuständig für die große - Freiheit - weil die so schön klingt und nix kostet. Selbst der Arbeitslose ist für Gauck frei - frei von Arbeit und Geld ! Ex Pastoren sind in der Politik beliebt, denn sie lernten schon frühzeitig die Lüge von der Freiheit und dem Glauben zu verbreiten.

  4. #4
    EK 89/II Benutzerbild von Frumpel
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    Standard AW: Offener Brief an Bundespräsident Gauck

    Zusammenfassung: Gescheiterte Existenz hat den Laden an die Wand gefahren, dann den Kopf in den Sand gesteckt, ist rechtmäßig dafür durch mehrere Instanzen verknackt worden und macht den Rest der Welt dafür verantwortlich. Dafür wird dann auch noch der Holocaust rangezerrt. Da hat aber einer mächtig einen an der Kla(wa)tsche.
    Die Eisenfaust am Lanzenschaft,
    Die Zügel in der Linken,
    So sprengt des Reiches Ritterschaft,
    Und ihre Schwerter blinken.

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