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Thema: Urteil: Jobabsage muss nicht begründet werden

  1. #1
    Hintergrund-Beleuchter Benutzerbild von Zeitgeist1
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    Standard Urteil: Jobabsage muss nicht begründet werden

    Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, abgelehnten Stellenbewerbern Gründe zu nennen. Das hat der EuGH entschieden. Die Richter urteilten aber auch: Das kann vor Gericht als Indiz für eine Diskriminierung gelten. Geklagt hatte eine Frau, die sich von einem bayerischen Unternehmen benachteiligt fühlte.
    Aber da öffnet der EuGH jetzt eine Hintertür: Die Tatsache, dass ein Unternehmen jede Auskunft verweigert, kann von den Gerichten als ein solcher konkreter Hinweis auf Diskriminierung gewertet werden. Und dann ist das Unternehmen verpflichtet, nachzuweisen, dass alles mit rechten Dingen zuging.
    Es wird immer verrückter. ?(

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    Mahatma Gandhi



  2. #2
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Urteil: Jobabsage muss nicht begründet werden

    Zitat Zitat von Zeitgeist1 Beitrag anzeigen
    Es wird immer verrückter. ?(

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Dann hilft nur noch eines: Es ist keine Stelle frei!

    Ob Stellen frei sind, entscheide ich immer noch selbst als Unternehmer!
    Unerwünschte Bewerbungen schmeißt man am Besten ungeöffnet in die Müllverbrennungsanlage!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  3. #3
    Hintergrund-Beleuchter Benutzerbild von Zeitgeist1
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    Standard AW: Urteil: Jobabsage muss nicht begründet werden

    Zitat Zitat von lupus_maximus Beitrag anzeigen
    Dann hilft nur noch eines: Es ist keine Stelle frei!

    Ob Stellen frei sind, entscheide ich immer noch selbst als Unternehmer!
    Unerwünschte Bewerbungen schmeißt man am Besten ungeöffnet in die Müllverbrennungsanlage!
    Und was machst Du, wenn Du eine Stelle ausgeschrieben hast?
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    Mahatma Gandhi



  4. #4
    Ein Volk verblödet Benutzerbild von Der Gerechte
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    Standard AW: Urteil: Jobabsage muss nicht begründet werden

    Nur weil man eine Stelle ausschreibt, ist man noch lange nicht verpflichtet jemand einzustellen.

    Jeder kann Stellenausschreibungen aufgeben, genau wie Heiratsanzeigen.....deswegen muss auch keiner heiraten.
    Deutschland schafft sich ab.

  5. #5
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Urteil: Jobabsage muss nicht begründet werden

    Zitat Zitat von Zeitgeist1 Beitrag anzeigen
    Und was machst Du, wenn Du eine Stelle ausgeschrieben hast?
    Wenn du unter diesen Umständen noch eine Stelle ausschreibst, ist dir nicht mehr zu helfen!
    Wer eine Arbeitsstelle haben will, muß seine Daten einer Datenbank zur Verfügung stellen, die dann ein beliebiger Unternehmer einsehen kann. Dann kann er sich den passenden Bewerber aussuchen und ihn fragen!
    In dieser Datenbank muß er sein Bild, sein Geschlecht und seine Kenntnisse, mit Namen und Telefon offenbaren!
    Wer dies nicht machen will, bekommt niemals Arbeit, so einfach ist dies!
    Geändert von lupus_maximus (19.04.2012 um 14:57 Uhr)
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  6. #6
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Urteil: Jobabsage muss nicht begründet werden

    Was soll die Aufregung? Nur keine Begründung ist ein Indiz für Diskriminierung. Wenn drin steht, dass ein geeigneterer Bewerber eingestellt wurde, wurde ein Grund genannt und dem Abgelehnten der Wind aus den Segeln genommen.
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

  7. #7
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Urteil: Jobabsage muss nicht begründet werden

    Zitat Zitat von lupus_maximus Beitrag anzeigen
    Dann hilft nur noch eines: Es ist keine Stelle frei!

    Ob Stellen frei sind, entscheide ich immer noch selbst als Unternehmer!
    Genau! Mach deine Drecksarbeit einfach selbst.
    Teilen ist das neue Haben.

  8. #8
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Urteil: Jobabsage muss nicht begründet werden

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Genau! Mach deine Drecksarbeit einfach selbst.
    Genau, dies wird sowieso noch so kommen!
    Jeder macht seine Arbeit nur noch innerhalb der Familie, für Außenstehende wird dann nichts mehr abfallen!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  9. #9
    Faut faire avec Benutzerbild von Xarrion
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    Standard AW: Urteil: Jobabsage muss nicht begründet werden

    Kein vernünftiger Unternehmer schreibt doch heute noch eine Stelle aus.
    Das geht über Mundpropaganda.

    Wie sollte ich denn eine Stelle für meinen Forstbetrieb gendergerecht ausschreiben?
    Allein schon, wenn ich schreibe, daß es sich um körperlich schwere Arbeit handelt, die bei jedem Wetter zu leisten ist, kommen Frauen doch überhaupt nicht in Frage.
    Zudem ist der Führerschein für LKW Voraussetzung. Im Winter oder bei Matsch Ketten aufziehen gehört auch dazu.

    So, und nun bewirbt sich eine Frau, die vielleicht einen LKW-Führerschein hat. Erstens sind Frauen für diese schwere Arbeit überhaupt nicht geeignet, zweitens möchte ich meinen Sattelzug und den Ladekran keiner Frau anvertrauen.
    Wie bitte soll ich diese Bewerbung, ohne mit diesem blödsinnigen Gleichstellungsgesetz in Konflikt zu kommen, ablehnen?
    Also, gleich ab in die Mülltonne!
    Gott mit uns

    Nicht wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. Niccolò Machiavelli

  10. #10
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Urteil: Jobabsage muss nicht begründet werden

    Zitat Zitat von lupus_maximus Beitrag anzeigen
    Genau, dies wird sowieso noch so kommen!
    Jeder macht seine Arbeit nur noch innerhalb der Familie, für Außenstehende wird dann nichts mehr abfallen!
    Genau, wenn jeder seine Drecksarbeit selbst macht, statt andere damit auszubeuten, ist schon viel erreicht.
    Teilen ist das neue Haben.

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