Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, abgelehnten Stellenbewerbern Gründe zu nennen. Das hat der EuGH entschieden. Die Richter urteilten aber auch: Das kann vor Gericht als Indiz für eine Diskriminierung gelten. Geklagt hatte eine Frau, die sich von einem bayerischen Unternehmen benachteiligt fühlte.Es wird immer verrückter. ?(Aber da öffnet der EuGH jetzt eine Hintertür: Die Tatsache, dass ein Unternehmen jede Auskunft verweigert, kann von den Gerichten als ein solcher konkreter Hinweis auf Diskriminierung gewertet werden. Und dann ist das Unternehmen verpflichtet, nachzuweisen, dass alles mit rechten Dingen zuging.
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