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Thema: Justiz will unschuldige Frau unbedingt noch zur Strecke bringen

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard Justiz will unschuldige Frau unbedingt noch zur Strecke bringen

    Unschuldig verurteilt – und zur Kasse gebeten

    Eine Berlinerin saß nach einem Fehlurteil 888 Tage im Gefängnis. Nun soll sie 32 000 Euro bezahlen – für den Nachweis ihrer Unschuld.

    [Links nur für registrierte Nutzer]Potsdamer Neueste Nachrichten
    Diese (un)verantwortlichen Juristen sollten öffentlich gehängt werden, mehr fällt mir dazu nicht mehr ein. :-<

  2. #2
    Neutraler Unparteiischer Benutzerbild von Nachbar
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    Standard AW: Justiz will unschuldige Frau unbedingt noch zur Strecke bringen

    Ich geFindet 1 Mistake Der Inhalt des Einleitungstextes ist als Unterhaltung gedacht.

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Justiz will unschuldige Frau unbedingt noch zur Strecke bringen

    Zitat Zitat von Nachbar Beitrag anzeigen
    Ich geFindet 1 Mistake Der Inhalt des Einleitungstextes ist als Unterhaltung gedacht.
    Wie meinen?

  4. #4
    ....oder 100$ zahlen! Benutzerbild von Geronimo
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    Standard AW: Justiz will unschuldige Frau unbedingt noch zur Strecke bringen

    Zitat Zitat von Nanninga Beitrag anzeigen
    Wie meinen?
    Gar nicht drauf eingehen. Der Typ hat einen an der Klatsche.

    Zum Thema. Ja, das ist ein unglaublicher Skandal. Aber, du wirst gleich genug Verteidiger "unseres Rechtsstaates" hier begrüßen dürfen. Die das zwar alles milde kritisieren werden, aber es dann doch nicht sooooo schlimm finden. Jede Wette.
    „Dieses Jahr erforschten wir das Scheitern der Demokratie, wie die Sozialwissenschaftler unsere Welt an den Rand des Chaos brachten. Wir sprachen über die Veteranen, wie sie die Kontrolle übernahmen und die Stabilität erzwangen, die mittlerweile seit Generationen anhält.“
    Robert A. Heinlein „Starship Troopers“

  5. #5
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard AW: Justiz will unschuldige Frau unbedingt noch zur Strecke bringen

    :

    Der mit den Gutachtern vereinbarte Stundensatz von bis zu 135 EUR dürfte allerdings auch sittenwidrig bzw. Wucher sein, da die Gutachter eine Zwangslage der Frau ausgenutzt haben.
    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

  6. #6
    GESPERRT
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    Standard AW: Justiz will unschuldige Frau unbedingt noch zur Strecke bringen

    Zitat Zitat von Strandwanderer Beitrag anzeigen
    :

    Der mit den Gutachtern vereinbarte Stundensatz von bis zu 135 EUR dürfte allerdings auch sittenwidrig bzw. Wucher sein, da die Gutachter eine Zwangslage der Frau ausgenutzt haben.
    Dann sollen sie es dem Staatsanwalt und dem Richter eben vom Gehalt abziehen, anstatt die Frau zu bestrafen, die sie in die Hand dieser Hebräer getrieben haben.

  7. #7
    Anarchokapitalist Benutzerbild von Gottfried
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    Standard AW: Justiz will unschuldige Frau unbedingt noch zur Strecke bringen

    Zitat Zitat von Strandwanderer Beitrag anzeigen
    :

    Der mit den Gutachtern vereinbarte Stundensatz von bis zu 135 EUR dürfte allerdings auch sittenwidrig bzw. Wucher sein, da die Gutachter eine Zwangslage der Frau ausgenutzt haben.
    135 Euro, ist das viel? Ein Strafanwalt kostet ja auch 250 Euro pro Stunde.
    Deutschland ist scheiße - und ihr seid die Beweise.


  8. #8
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard AW: Justiz will unschuldige Frau unbedingt noch zur Strecke bringen

    Zitat Zitat von Gottfried Beitrag anzeigen
    135 Euro, ist das viel? Ein Strafanwalt kostet ja auch 250 Euro pro Stunde.
    Das sollte in diesem Fall auch nicht die Sorge der unschuldig Verurteilten sein.

    Ihr sind die tatsächlichen Aufwendungen zu ersetzen.

    Die Prüfung auf Angemessenheit obliegt dann anschließend den Justizbehörden.
    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

  9. #9
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    Standard AW: Justiz will unschuldige Frau unbedingt noch zur Strecke bringen

    Zitat Zitat von Strandwanderer Beitrag anzeigen
    Die Prüfung auf Angemessenheit obliegt dann anschließend den Justizbehörden.

    Wie die in dem Fall durch geführt wordne und ausgegangen ist ...........

    Es ist nicht nachvollziehbar und dem Souverän und Bürger nicht vermittelbar , daß ein von einem Richter zu unrecht verurteilter Bürger irgendwelche Kosten für das anerkannte Fehlurteil tragen soll!
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  10. #10
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Justiz will unschuldige Frau unbedingt noch zur Strecke bringen

    Zitat Zitat von Gottfried Beitrag anzeigen
    135 Euro, ist das viel? Ein Strafanwalt kostet ja auch 250 Euro pro Stunde.
    Nein, das ist im mittleren Bereich. Der schwachsinnige Richter geht wohl nach der JVEG. Das gilt aber nur für vom Gericht bestellte Gutachter, nicht für privat beauftragte Sachverständige.

    Da ist zwischen 60 und 250 Euro üblich. Für Brandsachverständige ist 135 €/h netto am unteren Ende. Zudem gibt es davon nicht allzuviele. Soll der schwachbegabte Richter doch einen nenen, der geringeren Stundenlohn hat.


    Aber selbst dann: woher weiß der denn, wieviele Stunden der berechnet? Ob 10 h x 100 Euro oder 100 h x 10 Euro ist nicht wirklich ein Unterschied.

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