Zitat Zitat von lobentanz Beitrag anzeigen
Die Details sind vorerst nicht eruierbar. Bekannt ist aber, dass sich der Beschwerdeführer über die sprachliche Inkompetenz einer hochrangigen Angestellten beschwert hat und deshalb mit einem Strafbefehl wegen "rassistischer Beleidigung" bedacht wurde. Das reicht.
Ich habe das wichtige Detail mal unterstrichen. Eben das wird nirgends genau belegt, sondern im Artikel nur behauptet. Deswegen meine Frage nach dem genauen Wortlaut der Dienstaufsichtsbeschwerde.

Leute, lasst Ihr Euch wirklich so einfach aufscheuchen?