Wenn sich niemand um den Erhalt eines Grabes annimmt, sprich, die Gebühr nicht weiter bezahlt, ist das Recht auf den Grabplatz verwirkt...oder es wird nach Ablauf der Gemeinde zurückgegeben...
Ist eine normale Angelegenheit in D wie in Ö denke ich !
Wenn für eine Grabstelle nach der Ablaufzeit nicht wieder gezahlt wird , wird sie aufgelöst...
"Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
lang über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."
Umberto Eco
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