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Thema: Pro-Deutschland-Konto soll aufgelöst werden

  1. #1
    Dein schlimmster Alptraum Benutzerbild von Untergrundkämpfer
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    Standard Pro-Deutschland-Konto soll aufgelöst werden

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    Dem Landesverband Berlin der Bürgerbewegung pro Deutschland droht die Ausgliederung aus dem Giroverkehr. Die Berliner Sparkasse hat angekündigt, das Girokonto des Landesverbandes am Freitag, den 24. Februar 2012, aufzulösen. Die Grundlage dafür bietet ein Beschluß der Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 15. Februar 2012 (OVG 3 S 140.11), mit dem eine Einstweilige Verfügung des Verwaltungsgerichtes Berlin aufgehoben worden ist, die dem Geldinstitut auferlegte, das Girokonto bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes über die Kontoführung in der Hauptsache zu unterhalten. Da ein Termin im Hauptsache-Verfahren auf sich warten läßt, müßte der Landesverband in diesem Fall zumindest etliche Monate ohne Girokonto auskommen.




    „Wir müssen für einen geringfügig Beschäftigten einen monatlichen Beitrag an die Knappschaft abführen. Das ist nur unbar möglich“, erklärt dazu der Landesvorsitzende Lars Seidensticker. Er verweist außerdem auf Probleme bei der Entgegennahme der nächsten Quartalszahlungen im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien durch das Berliner Abgeordnetenhaus. Dem Landesverband stehen quartalsmäßig, das nächste Mal zum 15. Mai 2012, Euro 2.229,75 aus Landesmitteln zu. „In Berlin erhalten neun Parteien Geldmittel im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung. Von den anspruchsberechtigten Parteien wären wir dann die einzige ohne Bankverbindung“, stellt Seidensticker fest.



    Das Oberverwaltungsgericht vertritt die Auffassung, bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in der Hauptsache sollten ausländische Banken oder deutsche Kleinbanken in die Bresche springen. Zitat aus dem Beschluß:



    „Gerade bei kleineren Banken, Online-Banken oder Banken des europäischen Auslands kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß sie ebenso wie die von der Antragstellerin bisher allein angesprochenen größeren Banken die Kontoeröffnung von vornherein ablehnen würden.“



    Dazu erklärt Manfred Rouhs:



    „Das ist eine ungewöhnliche Sicht der Dinge. Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen beziehen jedes Jahr aus ihrer besonderen Rechtsstellung aufgrund der Absicherung, die ihnen die staatliche Anbindung bietet, geldwerte Vorteile in Milliardenhöhe. Dem steht ihre Kontraktpflicht gegenüber jedermann gegenüber, die zweifellos einen handfesten wirtschaftlichen Nachteil darstellt: Sparkassen müssen auch für arme Bürger und für offiziös unerwünschte Rechtssubjekte – wie die Bürgerbewegung pro Deutschland – Girokonten führen. Auf die Idee, eine solche undankbare, weil wirtschaftlich unrentable Aufgabe im Einzelfall – ausdrücklich übergangshalber, bis zu einer Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichtes in der Hauptsache – an kleine Privatbanken oder gar an ausländische Banken zu delegieren, muß man erst einmal kommen. Warum sollten sich diese Geldinstitute für die den Sparkassen gesetzlich zugewiesene Sicherstellung des Giroverkehrs außerhalb von Erwägungen wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit zuständig fühlen?“



    Seit dem vergangenen Freitag, 17. Februar 2012, richtet pro Deutschland zahlreiche Anfragen an Banken im gesamten Bundesgebiet mit der Zielsetzung, dort ein Konto für den Landesverband Berlin zu eröffnen. Bislang haben alle angesprochenen Banken abgesagt – auch die ausländischen. Dazu Rouhs:



    „Wir arbeiten heute und morgen (Dienstag) intensiv durch und werden sicher eine dreistellige Zahl von Anfragen an Banken zum Zweck der Kontoeröffnung erreichen. Sollte das weiterhin erfolglos bleiben, müßten wir im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde das Bundesverfassungsgericht anrufen, um die Auflösung des Kontos am Freitag zu verhindern.“
    Diese "Begründung" ist so hanebüchen das man dies schon nicht mehr als schlechten Witz ansehen kann.

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    Eine Sparkasse ist ein Kreditinstitut. Sparkassen haben die Aufgabe, der Bevölkerung Möglichkeiten zur sicheren und verzinslichen Geldanlage zu bieten und die örtlichen Kreditbedürfnisse zu befriedigen. Die Erzielung von Gewinnen ist hierbei nicht der Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. Das Geschäftsgebiet einer Sparkasse ist in der Regel auf das Gebiet ihres Trägers, beispielsweise einer Stadt, eines Landkreises oder eines Zweckverbandes, begrenzt.

    In Deutschland handelt es sich – bis auf wenige so genannte freie Sparkassen – um öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, die auf der Basis des Kreditwesengesetzes (KWG), des Sparkassengesetzes ihres Bundeslandes und ihrer Satzung Bankgeschäfte betreiben. Die Sparkassensatzung basiert je nach Rechtsform entweder auf öffentlichem oder auf Privatrecht.
    Sparkassen sind in Deutschland in der Regel Anstalten des öffentlichen Rechts. Träger öffentlich-rechtlicher Sparkassen sind kommunale Gebietskörperschaften, wie Städte, Gemeinden oder Landkreise oder ein kommunaler Sparkassenzweckverband als Zusammenschluss mehrerer Gebietskörperschaften. Oftmals deutet bereits der Name auf den kommunalen Träger hin, z. B. Stadtsparkasse, Kreissparkasse oder Bezirkssparkasse. Rechtsgrundlagen für Gründung und Betrieb sind das Sparkassengesetz des jeweiligen Bundeslandes, in dem die Sparkasse ihren Sitz hat, und eine vom Träger erlassene Satzung. Die Organe einer Sparkasse sind der Vorstand als geschäftsführendes Gremium und der Verwaltungsrat als Aufsichtsgremium. In einigen Bundesländern ist weiterhin für bestimmte (in der Regel besonders hohe oder risikoreiche) Kreditentscheidungen ein Kreditausschuss zu bilden. Im Sparkassengesetz für Baden-Württemberg ist der Kreditausschuss als eigenes Organ neben Vorstand und Verwaltungsrat konzipiert.
    http://www.abload.de/img/sigpic123360_8xhkny.jpg

  2. #2
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Pro-Deutschland-Konto soll aufgelöst werden

    Zitat Zitat von Untergrundkämpfer Beitrag anzeigen
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    Diese "Begründung" ist so hanebüchen das man dies schon nicht mehr als schlechten Witz ansehen kann.

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    Soviel zur Meinungsfreiheit

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Pro-Deutschland-Konto soll aufgelöst werden

    Faschistische Ausgrenzung!
    Wo ist der Rechtsstaat hin, der hier immer noch so gerühmt wird?

    Alle Institute arbeiten Hand in Hand mit dem "System".

  4. #4
    Dein schlimmster Alptraum Benutzerbild von Untergrundkämpfer
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    Standard AW: Pro-Deutschland-Konto soll aufgelöst werden

    Zitat Zitat von Paul Felz Beitrag anzeigen
    Soviel zur Meinungsfreiheit
    Nicht nur das. Das perfide an der Geschichte ist, das man geheimdienstlichen Überwachung der Partei Tür und Tor öffnen kann. Sollte sich Pro Deutschland durch den BRD-Staat genötigt werden eine Bank im Ausland zu nehmen wäre flux das Finantamt zur Stelle um beim BND die Überwachung der Konten zu erbitten. Ebenso kann man Pro D vorwerfen das die Partei Gelder aus den Ausland entgegen nimmt. Was nach den BRD-Parteiegesetzen verboten ist und somit zur Auflösung der Partei durch das BVerfG führen kann.

    Es scheint mir, das schon für eine Zeit nach dem NPD-Verbot geplant wird.
    http://www.abload.de/img/sigpic123360_8xhkny.jpg

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Pro-Deutschland-Konto soll aufgelöst werden

    Bei der Sparkasse unterhält man auch kein Konto.

    Allerdings finde ich die Begründung auch hahnebüchend und es zeigt, mal wieder, was in D unter demokratische Verhältnisse zu verstehen ist.
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  6. #6
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Pro-Deutschland-Konto soll aufgelöst werden

    Zitat Zitat von Paul Felz Beitrag anzeigen
    Soviel zur Meinungsfreiheit
    Political correct banking!

    :hihi:


    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  7. #7
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Pro-Deutschland-Konto soll aufgelöst werden

    Zitat Zitat von Untergrundkämpfer Beitrag anzeigen
    Nicht nur das. Das perfide an der Geschichte ist, das man geheimdienstlichen Überwachung der Partei Tür und Tor öffnen kann. Sollte sich Pro Deutschland durch den BRD-Staat genötigt werden eine Bank im Ausland zu nehmen wäre flux das Finantamt zur Stelle um beim BND die Überwachung der Konten zu erbitten. Ebenso kann man Pro D vorwerfen das die Partei Gelder aus den Ausland entgegen nimmt. Was nach den BRD-Parteiegesetzen verboten ist und somit zur Auflösung der Partei durch das BVerfG führen kann.

    Es scheint mir, das schon für eine Zeit nach dem NPD-Verbot geplant wird.
    Ja sicher, sonst hätte ich doch die Meinungsfreiheit nicht erwähnt.

  8. #8
    Dein schlimmster Alptraum Benutzerbild von Untergrundkämpfer
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    Standard AW: Pro-Deutschland-Konto soll aufgelöst werden

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Bei der Sparkasse unterhält man auch kein Konto.

    Allerdings finde ich die Begründung auch hahnebüchend und es zeigt, mal wieder, was in D unter demokratische Verhältnisse zu verstehen ist.
    Vor ca. einem Jahr gab es in Berlin eine massive Hetzkampagne seitens der Antifa und Co. gegen die Partei Pro D und die Banken, die ihnen Konten eingerichtet hatten. Daraufhin haben alle Banken, bei denen Konten bestanden diese gekündigt. Die anderen Banken haben sich ausnahmslos(!) geweigert der Partei Pro D ein Konto einzurichten. Zu Beginn auch die Sparkasse. Devor sich die Partei dort eingeklagt hat.
    http://www.abload.de/img/sigpic123360_8xhkny.jpg

  9. #9
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    Standard AW: Pro-Deutschland-Konto soll aufgelöst werden

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    Political correct banking!

    :hihi:
    PC-Bankster

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Pro-Deutschland-Konto soll aufgelöst werden

    Bei aller berechtigten Kritik, die Sache stellt sich etwas anders dar,

    Die Pro-Deutschland hat gegen die Landesbank Berlin auf Einrichtung eines Kontos bei der Berliner Sparkasse geklagt (VG 2 K 118.11). Die Sparkasse ist per einstweiliger Verfügung gezwungen worden, ein Girokonto zu für Pro Deutschland zu eröffnen und zu führen.
    Das OVG hat die einstweilige Verfügung auf Grund ihrer Entscheidung über die Beschwerde der Landesbank Berlin gegen die Verfügung wieder aufgehoben und die endgültige Entscheidung dem Ursprungsverfahren zurückgegeben.

    Defacto hätte das Verfahren auch anders laufen können, nämlich das erst mit einer endgültigen Entscheidung ein Girokonto eröffnet werden muss oder nicht.

    Da in diesem Bereich das AGG nicht berührt wird, sind folgende Fragen zu beantworten:

    1. In wieweit gilt die aus Artikel 2 GG abgeleitete Vertragsfreiheit für öffentlich-rechtliche Unternehmen?

    2. Gilt die freiwillige Selbstverpflichtung der Sparkassen jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis zu gewähren auch für juristische, nicht gemeinützige Personen?

    3. Wird mit der Ablehnung des Girokontos dem Kläger generell die Möglichkeit eines Girokontos verwehrt?
    Hier sei angemerkt, das aus der Begründung des OVG zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung hervorgeht, das das OVG der Meinung ist, das dies zunächst generell nicht zutrifft, diese Frage aber dennoch nicht eindeutig klärt sondern dies dem ursprünglichen Verfahren zurück gibt.

    So das zur Sachlage.

    Nun meine persönliche Meinung:

    Auf Grund der freiwilligen Selbstverpflichtung und dem Status als öffentlich-rechtliches Unternehmen hat die Sparkasse nur das Recht aus zwei Gründen das Konto zu verwehren:

    a) wenn eine andere Kontoform als das eines Kontos auf Guthabenbasis gefordert wird

    und

    b) wenn ein Verdacht besteht, das Konto könnte zu strafbaren Handlungen genutzt werden.

    Alles andere ist irrelevant, auch wenn bis jetzt keine Rechtsanspruch auf ein Jedermann-Konto besteht.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

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