Die umstrittene erzkatholische Piusbruderschaft hat in Zaitzkofen bei Regensburg sechs Exorzisten geweiht.
Die Weihe zum Exorzisten sei für die sechs Studenten im Rahmen der niederen Weihen üblich, sagte am Donnerstag der Leiter des Priesterseminars der Piusbruderschaft, Pater Stefan Frey. Dies bedeute aber nicht, dass die Studenten auch einen Exorzismus ausüben dürften.
"Dafür müssen sie zunächst zum Priester geweiht werden und benötigen einen ausdrücklichen Auftrag des Bischofs“, betonte Frey. Die Weihen fanden bereits am 1. Februar statt.
Die katholische Kirche hat die Priesterweihen der Piusbruderschaft in der Vergangenheit scharf kritisiert. Sie sieht darin einen Verstoß gegen das Kirchenrecht, weil weder der Papst noch der für Zaitzkofen zuständige Regensburger Bischof die Weihen genehmigt hat.
Das katholische Ordinariat in Regensburg wollte am Donnerstag auf Anfrage keine Stellungnahme abgeben.
In der katholischen Kirche war der Exorzismus im Mittelalter gang und gäbe. Heute unterliegt er strengen Auflagen. Der Exorzismus bezeichnet ein Vorgehen, um Dämonen und Geister herbeizuholen, sie fernzuhalten oder sie aus den von ihnen besessenen Menschen auszutreiben.
Früher unterschied die Katholische Kirche zwischen Großem und Kleinem Exorzismus, seit 1998 jedoch nicht mehr, wie das Bistum Mainz erklärte. Damals habe der Vatikan den Ritus reformiert. Wenn heute von Exorzismus die Rede ist, sei Großer Exorzismus nach der alten Bezeichnung gemeint.
Zum Exorzismus gehört unter anderem das Besprengen mit Weihwasser, die Anrufung Gottes und Handauflegung. Nach den Kirchenvorschriften muss als Voraussetzung für einen Exorzismus ein Mensch als „besessen“ eingestuft werden. Als Zeichen gilt etwa, wenn jemand in unverständlichen Sprachen spricht.
Psychische oder geistige Erkrankungen müssen laut Kirchenrecht von hinzugezogenen Medizinern ausgeschlossen werden. Die Austreibung findet dann in mehreren Sitzungen statt. Der Geistliche versucht über Gespräche und Gesprächsformeln indirekt Kontakt zum „Bösen“ aufzunehmen, um es zum „Ausfahren“ aus dem Körper des Besessenen zu bewegen.
Exorzismus ist derzeit höchst selten und unterliegt strengen Auflagen. So ist eine Genehmigung des Bischofs zwingend erforderlich.
Zuletzt hatte das Erzbistum Paderborn vor vier Jahren drei Fälle von Exorzismus mitgeteilt. Bundesweit bekannt ist der Fall Anneliese Michel. Die 23-jährige Epileptikerin aus Klingenberg im Bistum Würzburg war 1976 verhungert, nachdem an ihr in bischöflichem Auftrag in vielen Sitzungen der Große Exorzismus vollzogen worden war. Ärztliche Hilfe hatte sie nicht bekommen.
Priester und Eltern wurden später zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der Fall wurde zweimal verfilmt: „Der Exorzismus der Emily Rose“ (2005) und „Requiem“ (2006).