Tja Libero, Pech gehabt !Das Urteil in Den Haag beendet einen lange währenden Streit zwischen der Bundesrepublik und Italien: Privatpersonen dürfen vor ausländischen Gerichten keine Klagen gegen einen anderen Staat erheben. Somit genießt Deutschland Immunität bei Nazi-Kriegsverbrechen.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat im Streit um Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen zugunsten Deutschlands geurteilt. Italienische Gerichte hätten die deutsche Staatenimmunität nicht anerkannt und seien damit ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen, hieß es in der Urteilsbegründung, die Richter Hisashi Owada in Den Haag vortrug. Italien müsse auf gesetzgeberische oder andere Weise sicherstellen, dass dies nicht geschehen könne.
Die Bundesregierung hatte den IGH Ende 2008 angerufen, um prüfen zu lassen, ob in Italien gefällte Urteile zu Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen mit dem Völkerrecht vereinbar sind. Konkret ging es um Klagen in Italien, die zwischen September 1943 und Mai 1945 während der deutschen Besatzung in dem Land begangene Taten betrafen und auf Entschädigungsurteile gegen die Bundesrepublik abzielten. Im Kern ging es um die Frage, ob Privatpersonen Klagen vor den Gerichten eines Staats gegen einen anderen Staat erheben dürfen.
Der italienische Kassationsgerichtshof hatte in diesem Zusammenhang entschieden, dass Deutschland die Hinterbliebenen eines Massakers der Wehrmacht im toskanischen Civitella im Juni 1944 mit mehr als 200 getöteten Zivilisten entschädigen müsse. Deutschland argumentierte, dass diese und ähnliche Gerichtsentscheidungen gegen die Staatenimmunität verstoßen, die als ein Grundsatz des Völkerrechts gilt. Privatpersonen dürften demnach keine Klagen vor den Gerichten eines Staates gegen einen anderen Staat erheben.
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