Da liegt sie, die alte Drecksau.....Die Genuss- oder auch (Kurz-)Zeitehe ist eine Spezifität der Schiiten:
Die Zeitehe gehört nach dem Schiismus eindeutig zur islamischen Lehre. Schiitische Überlieferer beziehen sich dabei auf einen Koranvers, durch den die Zeitehe – ihrer Ansicht nach – erlaubt wird:[1]
„Und (verboten sind euch) die ehrbaren (Ehe)Frauen, außer was ihr (an Ehefrauen als Sklavinnen) besitzt. (Dies ist) euch von Gott vorgeschrieben. Was darüber hinausgeht, ist euch erlaubt, (nämlich) daß ihr euch als ehrbare (Ehe)Männer, nicht um Unzucht zu treiben, mit eurem Vermögen (sonstige Frauen zu verschaffen) sucht. Wenn ihr dann welche von ihnen (im ehelichen Verkehr) genossen habt (fa-mā istamtaʿtum bi-hi min-hunna), dann gebt ihnen ihren Lohn als Pflichtteil! Es liegt aber für euch keine Sünde darin, wenn ihr, nachdem der Pflichtteil festgelegt ist, (darüber hinausgehend) ein gegenseitiges Übereinkommen trefft. Gott weiß Bescheid und ist weise.“
– Koran: Sure 4: "Die Frauen", Vers 24 (Übersetzung: Paret)
Kritiker unter Muslimen rücken die Zeitehe dagegen in die Nähe der Prostitution. Insbesondere die sunnitische Mehrheit der Muslime lehnt die Zeitehe ab.[2] Dabei beziehen sich sunnitische Gelehrte auf mehrere Überlieferungen (Hadith), in denen der Prophet Muḥammad die Zeitehe verbieten lässt.[3][4]
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