Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt den Dublin-II-Vertrag tatsächlich in Frage.
Es wird hoher Kairos, diese vorsätzlich miese und einseitig durchgeboxte Schieflage zu Lasten der PARTNER, also der Länder an den Grenzen der EU, final zu bereinigen.
Vielleicht kann man bald sagen, daß nicht mehr das heilige Land 90% der EU-Asylantenanwärber hat. Vielleicht hätte Deutschland dann 90% der EU-Asylanten, oder Deutschland und Frankreich gemeinsam 90%.
Starke Schultern haben mehr zu tragen, ein jedem bekanntes Prinzip.
Aktuell - Donnerstag 5 Januar 2012 - Globales Europa
Schutz der Grundrechte hat Vorrang
Asylrecht: EuGH-Urteil stellt Dublin-II-Verordnung in Frage
Asylbewerber dürfen nicht in einen EU-Mitgliedsstaat überstellt werden, wenn dort die Einhaltung ihrer Grundrechte nicht gewährleistet werden kann. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Ende Dezember war ein weiterer Schlag gegen das europäische Asylzuständigkeitsystem, die "Dublin-II-Verordnung".Quelle:Tatsächlich kamen 2010 fast 90 Prozent der illegalen Einwanderer über Griechenland in die EU
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