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Thema: Auch Ärzte dürfen abgehört werden

  1. #1
    Vollblutgermanin Benutzerbild von Patriotistin
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    Standard Auch Ärzte dürfen abgehört werden

    Laut 2007 in Kraft getretener Neuregelungen für die Telefonüberwachung dürfen auch Ärzte abgehört werden. Ein Arzt hatte dagegen geklagt. Das Bundesverfassungsgericht wies jedoch diese und andere Beschwerden von Bürger ab und stellte sich auf die Seite der Strafverfolger. Für den Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar: „Wir fordern die Politik auf, den Lauschangriff auf uns Ärzte zu stoppen."

    Neue Regelungen sind verfassungsgemäß
    Am Mittwoch wurde ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht, in dem Beschwerden über die Neuregelungen der Telefonüberwachung abgewiesen wurden. Die Karlsruher Richter entschieden, dass für Ärzte ein geringerer Überwachungsschutz im Vergleich zu beispielsweise Rechtsanwälten zu billigen sei.

    Ärzteverbandschef Montgomery sieht den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hingegen kritisch. Verschwiegenheitspflicht, Zeugnisverweigerungsrechte und Abhörverbote seien unabdingbaren Bedingungen des Arztberufs. Der Patientenschutz müsse gewahrt bleiben.

    Ende 2007 wurden 19 Straftatbestände, die eine Telefonüberwachung rechtfertigen, aus der Regelung entfernt und 30 neue hinzugefügt. Zu den neu hinzugefügten Straftaten gehören unter anderem Erwerb, Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie. Außerdem wurden der Schutz des privaten Kernbereichs sowie die Benachrichtigung von Betroffenen gesetzlich geregelt.

    Das Bundesverfassungsgericht begründet seinen Entschluss damit, dass nur besonders schwerwiegende Tatbestände in den Strafdatenkatalog aufgenommen wurden. Die Privatsphäre bleibe nach Ansicht der Richter ausreichend geschützt. Abgesehen davon würden sehr private Gespräche, die mit Pfarrern, Strafverteidigern, Abgeordneten und nahen Angehörigen geführt werden, nicht überwacht.

    Für Journalisten, Sozialpädagogen, Psychologen und Ärzte gilt dies nicht. Gerichte können im Einzelfall entscheiden, ob eine Überwachung erforderlich ist und die Informationen verwertet werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte, dass Medienfreiheit keinen grundsätzlichen Vorrang vor Strafverfolgung haben könne.

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    Also weiterhin fein aufpassen was ihr eurem
    Doc so alles erzählt:rolleyes:
    Schlimmer gehts immer !!!!!!


    "Radbod: "Wo befinden sich nach meiner Taufe meine Vorfahren?"
    Willibrord: "Diese würden nach wie vor in der Hölle bleiben, weil sie nicht getauft worden sind!"
    Daraufhin, so heißt es, zog der König seinen Fuß vom
    Taufbecken zurück und spricht: "Dann bin ich lieber mit meinen Ahnen in der Hölle, als mit Fremden im Himmel!"




    "White Lives Matter"


  2. #2
    GESPERRT
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    Standard AW: Auch Ärzte dürfen abgehört werden

    Zitat Zitat von Patriotistin Beitrag anzeigen
    Laut 2007 in Kraft getretener Neuregelungen für die Telefonüberwachung dürfen auch Ärzte abgehört werden. Ein Arzt hatte dagegen geklagt. Das Bundesverfassungsgericht wies jedoch diese und andere Beschwerden von Bürger ab und stellte sich auf die Seite der Strafverfolger. Für den Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar: „Wir fordern die Politik auf, den Lauschangriff auf uns Ärzte zu stoppen."

    Neue Regelungen sind verfassungsgemäß
    Am Mittwoch wurde ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht, in dem Beschwerden über die Neuregelungen der Telefonüberwachung abgewiesen wurden. Die Karlsruher Richter entschieden, dass für Ärzte ein geringerer Überwachungsschutz im Vergleich zu beispielsweise Rechtsanwälten zu billigen sei.

    Ärzteverbandschef Montgomery sieht den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hingegen kritisch. Verschwiegenheitspflicht, Zeugnisverweigerungsrechte und Abhörverbote seien unabdingbaren Bedingungen des Arztberufs. Der Patientenschutz müsse gewahrt bleiben.

    Ende 2007 wurden 19 Straftatbestände, die eine Telefonüberwachung rechtfertigen, aus der Regelung entfernt und 30 neue hinzugefügt. Zu den neu hinzugefügten Straftaten gehören unter anderem Erwerb, Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie. Außerdem wurden der Schutz des privaten Kernbereichs sowie die Benachrichtigung von Betroffenen gesetzlich geregelt.

    Das Bundesverfassungsgericht begründet seinen Entschluss damit, dass nur besonders schwerwiegende Tatbestände in den Strafdatenkatalog aufgenommen wurden. Die Privatsphäre bleibe nach Ansicht der Richter ausreichend geschützt. Abgesehen davon würden sehr private Gespräche, die mit Pfarrern, Strafverteidigern, Abgeordneten und nahen Angehörigen geführt werden, nicht überwacht.

    Für Journalisten, Sozialpädagogen, Psychologen und Ärzte gilt dies nicht. Gerichte können im Einzelfall entscheiden, ob eine Überwachung erforderlich ist und die Informationen verwertet werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte, dass Medienfreiheit keinen grundsätzlichen Vorrang vor Strafverfolgung haben könne.

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    Doc so alles erzählt:rolleyes:
    Schlimmer gehts immer !!!!!!
    Will man da etwa das legalisieren, was bisher "bei Bedarf" praktiziert wurde.

  3. #3
    verteilt Lollis Benutzerbild von Reilinger
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    Standard AW: Auch Ärzte dürfen abgehört werden

    Entzückend, wenn man bedenkt, daß viele Ärzte heute schon eine "Telefonsprechstunde" abhalten, in der man z.B. das Ergebnis von Laboruntersuchungen mitgeteilt bekommt. Was wird der Staat mit diesen vertraulichen Infos denn dann wieder verbrechen?

  4. #4
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Auch Ärzte dürfen abgehört werden

    Der Chef des Arztverbandes hat Recht. Erstens geht es den Staat nichts an, was jemand für Laborwerte hat oder welche Medikamente er sich verschreiben lässt. Zweitens sehe ich die Gefahr, dass Material hier auch gegen Patienten verwendet werden könnte und damit die ärztliche Schweigepflicht ausgehebelt wird. Das Anwälte geschützt werden war ja wieder klar, ebenso wie Abgeordnete. Politiker eben. Interessant finde ich, dass Seelsorge geheimer ist als ärztliche Befunde.
    Mit Zimt und Zucker

  5. #5
    endlich zuhause Benutzerbild von Sprecher
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    Standard AW: Auch Ärzte dürfen abgehört werden

    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Der Chef des Arztverbandes hat Recht. Erstens geht es den Staat nichts an, was jemand für Laborwerte hat oder welche Medikamente er sich verschreiben lässt. Zweitens sehe ich die Gefahr, dass Material hier auch gegen Patienten verwendet werden könnte und damit die ärztliche Schweigepflicht ausgehebelt wird. Das Anwälte geschützt werden war ja wieder klar, ebenso wie Abgeordnete. Politiker eben. Interessant finde ich, dass Seelsorge geheimer ist als ärztliche Befunde.
    Ich finde solche Gerichtsverfahren ulkig. Als ob die Geheimdienste nicht so oder so abhören und ausspionieren würden wen sie sollen. Sollen, nicht wollen, wohlgemerkt.

  6. #6
    Auf der Sonnenseite☀️ Benutzerbild von Pappenheimer
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    Standard AW: Auch Ärzte dürfen abgehört werden

    Zitat Zitat von Sprecher Beitrag anzeigen
    Ich finde solche Gerichtsverfahren ulkig. Als ob die Geheimdienste nicht so oder so abhören und ausspionieren würden wen sie sollen. Sollen, nicht wollen, wohlgemerkt.
    Ganz genau. Ich erinnere mal an die Bundestrojaner welche erst angeblich keiner Behörde gehörten und dann festgestellt wurde dass mit einzelnen Funktionen ganz gezielt gegen geltendes Recht verstossen wird. Die Behörden interessiert doch die Rechsprechung einen feuchten Kehricht.
    „Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“

    Konrad Adenauer

  7. #7
    viva l'Italia Benutzerbild von melamarcia75
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    Standard AW: Auch Ärzte dürfen abgehört werden

    Eine Schande X(

    ...und total absurd

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