Laut 2007 in Kraft getretener Neuregelungen für die Telefonüberwachung dürfen auch Ärzte abgehört werden. Ein Arzt hatte dagegen geklagt. Das Bundesverfassungsgericht wies jedoch diese und andere Beschwerden von Bürger ab und stellte sich auf die Seite der Strafverfolger. Für den Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar: „Wir fordern die Politik auf, den Lauschangriff auf uns Ärzte zu stoppen."
Neue Regelungen sind verfassungsgemäß
Am Mittwoch wurde ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht, in dem Beschwerden über die Neuregelungen der Telefonüberwachung abgewiesen wurden. Die Karlsruher Richter entschieden, dass für Ärzte ein geringerer Überwachungsschutz im Vergleich zu beispielsweise Rechtsanwälten zu billigen sei.
Ärzteverbandschef Montgomery sieht den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hingegen kritisch. Verschwiegenheitspflicht, Zeugnisverweigerungsrechte und Abhörverbote seien unabdingbaren Bedingungen des Arztberufs. Der Patientenschutz müsse gewahrt bleiben.
Ende 2007 wurden 19 Straftatbestände, die eine Telefonüberwachung rechtfertigen, aus der Regelung entfernt und 30 neue hinzugefügt. Zu den neu hinzugefügten Straftaten gehören unter anderem Erwerb, Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie. Außerdem wurden der Schutz des privaten Kernbereichs sowie die Benachrichtigung von Betroffenen gesetzlich geregelt.
Das Bundesverfassungsgericht begründet seinen Entschluss damit, dass nur besonders schwerwiegende Tatbestände in den Strafdatenkatalog aufgenommen wurden. Die Privatsphäre bleibe nach Ansicht der Richter ausreichend geschützt. Abgesehen davon würden sehr private Gespräche, die mit Pfarrern, Strafverteidigern, Abgeordneten und nahen Angehörigen geführt werden, nicht überwacht.
Für Journalisten, Sozialpädagogen, Psychologen und Ärzte gilt dies nicht. Gerichte können im Einzelfall entscheiden, ob eine Überwachung erforderlich ist und die Informationen verwertet werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte, dass Medienfreiheit keinen grundsätzlichen Vorrang vor Strafverfolgung haben könne.
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Also weiterhin fein aufpassen was ihr eurem
Doc so alles erzählt:rolleyes:
Schlimmer gehts immer !!!!!!