Dann sind also alle nicht bestellten Sachverständige keine? - Aus welchem Pool haben dann die Gerichte ihre Sachverständigen ausgewählt, wenn es doch keine gibt, Du Schlaufuchs.
Wenn ich eine sachkundige Meinung abgeben kann, weil ich Sachkunde und mehr-jahrzehntige Erfahrung im Metier besitze, bin ich ein Sachverständiger!
Lese auch hier:
EuroExpert, die European Organisation for Expert Associations, definiert den Begriff des Sachverständigen wie folgt:
„Der Sachverständige ist eine unabhängige integre Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt. Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen.“
Quelle:
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Um die Ungereimheiten der gerichtlichtlichen "Argumentationsketten" aufzuzeigen, braucht man eigentlich nur folgerichtig denken zu können. Das müßten sogar Linksdraller zuwege bekommen. Dem im Wege ist nur das Dünnbrett vor dem Schädel, welches es zu bohren gilt.
Wenn ein Deich bricht, urteilt eben auch nicht nur ein Gutachter, sondern auch ein "Deichgraf".
Es ist wohl evident, daß vor Gericht keine Blödmannsgehilfenanwärter als Sachverständige herangezogen werden können.
(Außer natürlich so unwichtigen Halsgerichtsbarkeiten, wie dem IMT, Nürnberg)