München. Am 26. Verhandlungstag im NSU-Prozess in München kam es zum seit längerem erwarteten Streit um den Wert der belastenden Angaben des Angeklagten Holger G.
Rechtsanwalt Olaf Klempke, einer der Verteidiger des Jenaer Neonazis Ralf Wohlleben, sieht im Verwenden der Aussagen vor Gericht einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Holger G. habe den Prozessbeteiligten nicht die Möglichkeit gegeben, ihn zu seinen Aussagen zu befragen. Anwalt Klempke sprach sogar von "konfrontativen Befragungen", wie es bei normalen Zeugen der Fall ist. G. als Angeklagter darf sich einer Befragung aber verweigern.
Auch die Verteidigung der NSU-Hauptangeklagten Beate Zschäpe untermauerte ihre Kritik am Zustandekommen der Aussagen von Holger G, widersprach der Verwendung aber nicht grundsätzlich. Die BKA-Vernehmungsbeamten hätten nicht wörtlich protokolliert. Ein in der Vorwoche geladener Beamter hätte eingeräumt, dass nur bestimmte Formulierungen wörtlich aufgeschrieben wurden, zumeist dann, wenn diese den Vernehmern wichtig waren.
Zschäpe-Verteidiger
Wolfgang Heer kritisierte zudem, dass der Zeuge als BKA-Vernehmer nicht kritisch nachgefragt habe. So seien Formulierungen wie "die Drei" teils von den Polizisten sogar übernommen worden, statt sich zu erkundigen wer gemeint war:
Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt oder Beate Zschäpe.
Die Auseinandersetzung um die Rolle des Angeklagten Holger G. im NSU-Verfahren zeichnete sich bereits in der Vorwoche ab. Rechtsanwalt
Heer erhob gestern den Vorwurf, dass die Aussage des Angeklagten G. durchweg vom Erlangen einer Kronzeugenregelung geprägt seien.