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Thema: Gesetzesänderung: Aufstacheln gegen den Staat wird nun strafbar!

  1. #21
    GESPERRT
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    Standard AW: Gesetzesänderung: Aufstacheln gegen den Staat wird nun strafbar!

    In der DDR zahlte man nur 20 Mark Ost für die Miete auf freiwilligem Basis - heute zahlt man fast die hälfte von seinem Gehalt an die Miete....und dass muss gezahlt werden sonst fliegt man raus.

    Mit China geht die Demokratie baden und die Diktatur wird realisiert, das was China ist ist nix anderes als Kapitalismus mit einem kommunistischen Mantel.

  2. #22
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Gesetzesänderung: Aufstacheln gegen den Staat wird nun strafbar!

    Zitat Zitat von BRDDR_geschaedigter Beitrag anzeigen
    Das kann sein, muss aber nicht. Man müsste jetzt die Änderungen durchwälzen.

    Und warum zur Hölle darf der Kopp Verlag kein Geld verdienen? Niemand wird gezwungen das zu kaufen, im Gegensatz zur GEZ.

    Oder arbeitest du umsonst, um der Allgemeinheit etwas Gutes zu tun? Außerdem spricht das Argument für den Kommerz nicht gegen einen Journalismus da diese Journalisten im Gegensatz zur Zwangs - GEZ ihr Geld per Markt verdienen müssen.
    Ich sage nicht, das der Kopp-Verlag kein Geld verdienen soll. Es geht nicht um den Kopp-Verlag, sondern was ich fordere ist, das der Informationsnehmer, also wir, unabhängig von der politischen Einstellung, sich bewußt ist, das Information immer manipuliert ist und sich der tatsächliche Inhalt einer Information erst ergibt, wenn man mehrere Informationsquellen analysiert und sich selbständig auch über Grundlegendes informiert.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  3. #23
    Ur-Deutscher † 06.03.2021 Benutzerbild von latrop
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    Standard AW: Gesetzesänderung: Aufstacheln gegen den Staat wird nun strafbar!

    Interessant ist auch der Passus auf Seite 13 rechts in dem Entwurf :

    Nach der Neuregelung ermöglicht
    es § 93 Absatz 8 Satz 2 der Abgabenordnung, durch
    Bundesgesetz weitere Fälle vorzusehen, in denen über das
    Bundeszentralamt für Steuern ein Kontostammdatenabruf
    zulässig ist.
    Durch Buchstabe c wird nunmehr ein neuer § 8a Absatz 2a
    in das Bundesverfassungsschutzgesetz eingefügt, der dem
    Bundesamt für Verfassungsschutz die Befugnis einräumt,
    über das Bundeszentralamt für Steuern bei den Kreditinstituten
    die in § 93b Absatz 1 der Abgabenordnung bezeichneten
    Daten abrufen zu lassen (Satz 1). Bei diesen Daten handelt
    es sich um diejenigen, die in § 24c Absatz 1 des Kreditwesengesetzes
    benannt sind, auf den § 93b Absatz1 der Abgabenordnung
    verweist.


    Das eröffnet dem Gesetzgeber je nach Gutdünken alles auszuforschen, wie es ihm beliebt.
    Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
    ohne Migrantenkuschelei und ohne die GRÜNEN!


  4. #24
    Nicht kleinzukriegen Benutzerbild von Scourge
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    Standard AW: Gesetzesänderung: Aufstacheln gegen den Staat wird nun strafbar!

    Der Verbrecherstaat lässt mit diesem Gesetz endgültig die Maske fallen!
    DDR 2.0 lässt grüßen

    Nächstes Jahr gibts dann das Ministerium für Staatsschutz (Um zumindest namentlich anders zu klingen als die Stasi).

  5. #25
    Libertärer Republikaner Benutzerbild von BRDDR_geschaedigter
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    Standard AW: Gesetzesänderung: Aufstacheln gegen den Staat wird nun strafbar!

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Ich sage nicht, das der Kopp-Verlag kein Geld verdienen soll. Es geht nicht um den Kopp-Verlag, sondern was ich fordere ist, das der Informationsnehmer, also wir, unabhängig von der politischen Einstellung, sich bewußt ist, das Information immer manipuliert ist und sich der tatsächliche Inhalt einer Information erst ergibt, wenn man mehrere Informationsquellen analysiert und sich selbständig auch über Grundlegendes informiert.
    Was soll Kopp denn manipulieren? Die sind nicht beim Staatsfunk.

    Sie würden sich selbst schaden und Geld verlieren, da die Leute die Manipulation ja dann merken und das Produkt nicht mehr kaufen. Genau das sehen wir ja bei den Mainstreammedien, die immer mehr Auflage verlieren.
    Sozialismus und Freiheit schließen einander definitionsgemäß aus. - Friedrich Hayek


    Sprüche 1:7
    Des HERRN Furcht ist Anfang der Erkenntnis. Die Ruchlosen verachten Weisheit und Zucht.

  6. #26
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Gesetzesänderung: Aufstacheln gegen den Staat wird nun strafbar!

    Es schein angebracht mal etwas über die Natur des Terrorismusbekämpfungsgesetzes bzw. seine Verlängerung das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz zu sagen, bzw. darüber zu informieren, insbesondere im Bezug auf die Aussage des Kopp-Verlages.

    Die meisten hier werden denken, das TBG bzw. das TBEG ist ein Gesetz, das direkt Maßnahmen und Handlungsvorschriften zur Terrorismusbekämpfung enthält. Genau auf diese Ansicht zielt die Aussage des Kopp-Verlages teilweise ab. Nur ist es so, das das TBG und das TBEG keine direkten Maßnahmen enthält, sondern jeder Artikel dieses Gesetzes enthält Änderungen anderer bereits bestehender Gesetze, Bundesverfassungsschutzgesetz, AZR-Gesetz, BND-Gesetz, MAD-Gesetz etc. pp., die der Terrorismusbekämpfung dienen sollen. Kann jeder im [Links nur für registrierte Nutzer] und im [Links nur für registrierte Nutzer] nachlesen.

    Als weiteres geht der Kopp-Verlag davon aus, das ein Großteil derjeniger, die sich zumindest der Natur des TBG und des TBEG bewußt sind, sich nicht die Mühe machen, in den entsprechenden Gesetzen nachzuschlagen, welche Auswirkung diese Änderung haben, schließlich ist der Mensch sehr bequem.

    Zu dem kann der Kopp-Verlag davon ausgehen, das diejenigen, die von vornherein sein Publikationen positiv gegenüber stehen, die Aussagen als 100%ig richtig hinnehmen.
    Es tut mir leid BRDDR_geschaedigter, aber zu dieser Personengruppe rechne ich dich.

    Nun der Entwurf und auch das ursprüngliche Gesetz, enthält Änderungen anderer Gesetze, die ich persönlich für bedenklich halte, jedoch keine Bestätigung der Aussage des Kopp-Verlages.

    Ach ja, BRDDR_geschaedigter, etwas weiß ich ohne es nachzulesen. Du wirst dir nicht die Mühe machen, das TBG oder das TBEG durchzulesen, noch in die von diesen Änderungen betroffenen Gesetze zu schauen, du wirst weiterhin die Aussage des Kopp-Verlages als 100%ig richtig ansehen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #27
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Gesetzesänderung: Aufstacheln gegen den Staat wird nun strafbar!

    Zitat Zitat von BRDDR_geschaedigter Beitrag anzeigen
    Was soll Kopp denn manipulieren? Die sind nicht beim Staatsfunk.

    Sie würden sich selbst schaden und Geld verlieren, da die Leute die Manipulation ja dann merken und das Produkt nicht mehr kaufen. Genau das sehen wir ja bei den Mainstreammedien, die immer mehr Auflage verlieren.
    Mein lieber BRDDR_geschaedigter, du hast wie jeder eine politische Grundeinstellung. Aus dieser Grundeinstellung resultiert bei jedem ein gewisse Erwartungshaltung hinsichtlich Informationen. Diese Erwartungshaltung ist bei jedem unterschiedlich ausgeprägt. Diese Erwartungshaltung ist für jeden, der kommerziell Informationen anbietet wichtig aus zwei Gründen:

    1. Nur wenn der Informationsanbieter die Erwartungshaltung seiner Zielgruppe bedient, bindet er Kunden langfristig an sich und hat kommerziellen Erfolg.

    2. Je besser er die Erwartungshaltung bedient, desto weniger wird sein Information geprüft und verifiziert.

    Sei ehrlich zu dir selbst, BRDDR_geschaedigter, würdest du den Kopp-Verlag weiter beachten, wenn er neben negativen Informationen über das System auch positive Informationen über das System bringt, bzw. wenn das Verhältnis dieser Informationen auf der Positiv-Seite größer wäre?

    Ganz besonders siehst du das Bedienen von Erwartungshaltungen bei den Medien mit breiter Zielgruppe, der Boulevardpresse. Die Bild-Zeitung ist das Beispiel dazu.
    Nimm das Hartz-IV-Thema, herrscht eine negative Stimmung gegenüber Hartz-IV-Empfängern in der Bevölkerung, wird diese Erwartungshaltung mit Informationen über faule Arschlöcher wie Arno-Dübel, Missbrauch von Leistungen etc. bedient und zwar in der Form, das der Eindruck ensteht, das alle Hartz-IV-Empfänger so sind. Ist die Stimmung umgekehrt, dann gibt es die am Hungertuch nagende Hartz-IV-Familie, Fehler der jobcenter, Missbrauch von 1 € Jobbern etc.pp.

    Um die Erwartungshaltung zu bedienen wird das Informationsangebot und der Informationsinhalt manipuliert. Man darf nicht vergessen, das die Pressefreiheit nicht mit einer Wahrheitpflicht gleichzusetzen ist. Solange nicht Gesetze verletzt oder Personen gegen die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte vorgehen (siehe Gegendarstellung), solange ist der Wahrheitsgehalt einer Information nachrangig. Auf diesen Umstand beruhen ganze Pressebereiche, z.b. die Klatschpresse.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #28
    Autonomer Consul Benutzerbild von Gawen
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    Standard AW: Gesetzesänderung: Aufstacheln gegen den Staat wird nun strafbar!

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Zu dem kann der Kopp-Verlag davon ausgehen, das diejenigen, die von vornherein sein Publikationen positiv gegenüber stehen, die Aussagen als 100%ig richtig hinnehmen.
    Es tut mir leid BRDDR_geschaedigter, aber zu dieser Personengruppe rechne ich dich.
    Die Kernaussage kommt nicht von Kopp, sondern vom Verfassungsrechtler Martin Kutscha, getätigt in einer Anhörung des BT.

    Zitat Zitat von Gawen Beitrag anzeigen
    Die Kritik kommt anscheinend von einem Verfassungsrechtler

    "Der Berliner Verfassungsrechtler Martin Kutscha ... warnte der Jurist bei einer Anhörung (PDF-Datei) im Innenausschuss des Bundestags am Montag.
    ...
    Mit Sorge erfüllte den Experten ferner, dass auch friedliche Formen von Protest ins Visier von Maßnahmen geraten könnten, die eigentlich nur gegen Terrorismus aufgefahren werden sollten. So würden künftig unter dem Begriff des "Aufstachelns" etwa das bloße Befürworten von Gewalt, Sitzblockaden und kritische journalistische Kommentare mit einer unterstellten einschlägigen "geistigen Wirkung" erfasst.
    "

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Das Protokoll der öffentlichen Sitzung wurde wohl offline genommen.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

  9. #29
    Friede sei in Euch! Benutzerbild von Die Petze
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    Standard AW: Gesetzesänderung: Aufstacheln gegen den Staat wird nun strafbar!

    Was soll´s....
    Die Exekutive darf doch sowieso machen was sie will....Stichwort: Bundestrojaner....
    Die Gesetze sind je nach Fall nach gutdünken interpretierbar........
    ...im GG zB, werden die Paragraphen durch Folgeparagraphen/Absätze relativiert....

    Wenn sie euch ficken wollen, dann braucht´s keine Gesetze...sie machen es einfach......

    BÜCKT EUCH !
    Der Libertärerklärbär sagt: Lasst uns das einzig wahre Gesetz niederschreiben und danach leben.
    Die goldene Regel (hier in der Postivform):
    "Behandele andere so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest!"
    http://www.ethik-werkstatt.de/Goldene_Regel.htm
    Wer sich nicht daran hält, verwirkt sich den Anspruch auf dieses Recht

  10. #30
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Gesetzesänderung: Aufstacheln gegen den Staat wird nun strafbar!

    Zitat Zitat von Gawen Beitrag anzeigen
    Die Kernaussage kommt nicht von Kopp, sondern vom Verfassungsrechtler Martin Kutscha, getätigt in einer Anhörung des BT.
    Gawen, die Aussage des Kopp-Verlages stimmt mit der Aussage Kutscha nicht überein. Kopp sagt klar Strafbarkeit und das stimmt nicht. Die entsprechenden Gruppen geraten in den Focus der Beobachtung, Untersuchungen und Ermittlungen.
    Das ist bedenklich und überaus kritikwürdig, wie ich bereits gesagt habe, jedoch handelt es sich entgegen der Aussage von Kopp, nicht um eine neuen Straftatbestand und die wird auch klar wenn man das tut was ich in meinem vorherigen Posting geschrieben habe.

    Auch wenn es bedenklich und kritikwürdig ist, es legitimiert kein Manipulation von Information, in diesem Fall die Falschdarstellung eines Sachverhaltes durch Übertreibung.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

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