Weil im Gegensatz zur Meinung des Threaderstellers die Gesetzesänderung um die es geht, nichts strafbar macht, also keinen neuen Straftatbestand schafft, sondern "nur" Ausgangsbedigungen für Ermittlungsverfahren in bestimmten verändert.
Das Gesetz kann nichts strafbar machen, was nicht schon strafbar ist, es verändert nur Bedingungen für den Anfangsverdacht, der zur Einleitung eines Ermittlungsverfahren notwendig ist.
Ist das Resultat dieses Ermittlungsverfahren, das es keine Beweise oder Indizien für einen bestehenden Straftatbestand gibt, passiert gar nichts.
Es ist zwar bedenklich, das hier Eingangsvoraussetzungen geändert werden, es wird wie bereits gesagt aber nicht ein Straftatbestand "Aufstacheln gegen den Staat geschaffen".
Die Änderung hat Einfluss auf Straftatbestände des dritten, vierten, fünften, siebten und elften Abschnittes des[Links nur für registrierte Nutzer].