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Thema: Oberbürgermeister erweitert Hausordnung

  1. #11
    Dein schlimmster Alptraum Benutzerbild von Untergrundkämpfer
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    Standard AW: Oberbürgermeister erweitert Hausordnung

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Die Symbole brauchen nicht strafrechtlich verboten sein. Rechtliche Grundlage ist hier das Hausrecht.
    Wer das Hausrecht inne hat, kann bestimmten Personen den Zugang verwehren.
    Grundsätzlich richtig. Im Bezug auf Privatpersonen! Aber es handelt sich ausdrücklich um öffentliche Gebäude.
    http://www.abload.de/img/sigpic123360_8xhkny.jpg

  2. #12
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
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    Standard AW: Oberbürgermeister erweitert Hausordnung

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Die Symbole brauchen nicht strafrechtlich verboten sein. Rechtliche Grundlage ist hier das Hausrecht.
    Wer das Hausrecht inne hat, kann bestimmten Personen den Zugang verwehren.
    Aber nicht in einem öffentlichen Gebäude. Da könnte er ja jegliche Kleidung verbieten oder was weiß ich. So läuft das nicht.
    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

  3. #13
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Oberbürgermeister erweitert Hausordnung

    Zitat Zitat von Untergrundkämpfer Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich richtig. Im Bezug auf Privatpersonen! Aber es handelt sich ausdrücklich um öffentliche Gebäude.
    Zitat Zitat von Rumburak Beitrag anzeigen
    Aber nicht in einem öffentlichen Gebäude. Da könnte er ja jegliche Kleidung verbieten oder was weiß ich. So läuft das nicht.
    Ihr irrt euch, das Hausrecht unterscheidet nicht zwischen Privatperson oder öffentliche Hand. Das Hausrecht kann von natürlichen und juristischen Personen ausgeübt werden.
    Körperschaften sind juristische Personen.
    Der einzige Unterschied zwischen Privatpersonen und der öffentlichen Hand, ist der, das eine Privatperson dir den Zutritt grundsätzlich verbieten kann, auf Grund von Umständen, die in deiner Person liegen, das kann die öffentliche Hand nicht.
    Die öffentliche Hand kann aber den Zutritt an bestimmte Bedingungen binden, jedoch müssen diese Bedingungen von jedem allgemein erfüllbar sein.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #14
    Dein schlimmster Alptraum Benutzerbild von Untergrundkämpfer
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    Standard AW: Oberbürgermeister erweitert Hausordnung

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Ihr irrt euch, das Hausrecht unterscheidet nicht zwischen Privatperson oder öffentliche Hand. Das Hausrecht kann von natürlichen und juristischen Personen ausgeübt werden.
    Körperschaften sind juristische Personen.
    Der einzige Unterschied zwischen Privatpersonen und der öffentlichen Hand, ist der, das eine Privatperson dir den Zutritt grundsätzlich verbieten kann, auf Grund von Umständen, die in deiner Person liegen, das kann die öffentliche Hand nicht.
    Die öffentliche Hand kann aber den Zutritt an bestimmte Bedingungen binden, jedoch müssen diese Bedingungen von jedem allgemein erfüllbar sein.
    Und da ist die Rechtssprechung in der BRD höchst uneins. Denn der Begriff "allgemein" ist sehr dehnbar.
    http://www.abload.de/img/sigpic123360_8xhkny.jpg

  5. #15
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
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    Standard AW: Oberbürgermeister erweitert Hausordnung

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Ihr irrt euch, das Hausrecht unterscheidet nicht zwischen Privatperson oder öffentliche Hand. Das Hausrecht kann von natürlichen und juristischen Personen ausgeübt werden.
    Körperschaften sind juristische Personen.
    Der einzige Unterschied zwischen Privatpersonen und der öffentlichen Hand, ist der, das eine Privatperson dir den Zutritt grundsätzlich verbieten kann, auf Grund von Umständen, die in deiner Person liegen, das kann die öffentliche Hand nicht.
    Die öffentliche Hand kann aber den Zutritt an bestimmte Bedingungen binden, jedoch müssen diese Bedingungen von jedem allgemein erfüllbar sein.
    Entschuldigung, aber das halte ich für Blödsinn. Wenn das Volk, dem dieses Gebäude gehört, es will, so wirft es diesen Schnösel im hohen Bogen aus dem Rathausfenster.
    Das ist meine Rechtsauffassung.
    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

  6. #16
    Ur-Deutscher † 06.03.2021 Benutzerbild von latrop
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    Standard AW: Oberbürgermeister erweitert Hausordnung

    Sind da auch rote Fahnen mit Halbmond und Stern, Kopftücher oder Burkas verboten ?
    In den Burkas könnten ja Sprengsätze verborgen sein.
    Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
    ohne Migrantenkuschelei und ohne die GRÜNEN!


  7. #17
    Mitglied Benutzerbild von Hombre
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    Standard AW: Oberbürgermeister erweitert Hausordnung

    Das sind gute Nachrichten. Würde die Bahn auch von ihren Hausrecht Gebrauch machen, würde sie so manchen Schmierer am Bahnsteig stehen lassen. Das Bewußtsein für Eigentum wird wachsen.

    Es war sicher nicht die Absicht des Kommunisten hier das Eigentumsrecht zu stützen. Bin mir sicher. Aber er hat damit seiner Sache einen Bärendienst erwiesen. Ein Dummkopf eben.
    Freiheit braucht keine Politik :hihi:

  8. #18
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    Standard AW: Oberbürgermeister erweitert Hausordnung

    Zitat Zitat von Rumburak Beitrag anzeigen
    Entschuldigung, aber das halte ich für Blödsinn. Wenn das Volk, dem dieses Gebäude gehört, es will, so wirft es diesen Schnösel im hohen Bogen aus dem Rathausfenster.
    Das ist meine Rechtsauffassung.
    Diese Auffasung ist vorbildlich. Alle Bürger sollten so denken und handeln!

  9. #19
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    Standard AW: Oberbürgermeister erweitert Hausordnung

    Unsinn: Rechtslage ist Hausrecht.
    Da kann er Menschen den Zutritt verwehren, weil sie eine rote Nelke dabeihaben.Punktum.
    Idiotisch aber so ist es.

  10. #20
    DR 2.0 statt DDR 2.0 Benutzerbild von Registrierter
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    Standard AW: Oberbürgermeister erweitert Hausordnung

    Zitat Zitat von Untergrundkämpfer Beitrag anzeigen
    Der Verantwortliche:

    typischer Berufsdemokrat.
    Wird zum Wendehals, sobald ihm die Felle davonschwimmen und die ersten Kollegen an den Laternenpfählen baumeln.
    Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
    Stufe 1: Geburtenreduzierung
    Stufe 2: Besiedlung per Massenmigration


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