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Thema: Sind alle Strafzettel seit 2007 ungültig?

  1. #11
    Mitglied Benutzerbild von Stadtknecht
    Registriert seit
    22.02.2008
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    Standard AW: Sind alle Strafzettel seit 2007 ungültig?

    1. Den Strang gab es schon mal.

    2. Ich habe 2007 so viele Strafzettel verhängt, daß die Druckerei kaum nachkam.

  2. #12
    DR 2.0 statt DDR 2.0 Benutzerbild von Registrierter
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    Standard AW: Sind alle Strafzettel seit 2007 ungültig?

    Zitat Zitat von Untergrundkämpfer Beitrag anzeigen
    Danke das Du mich auf den Schreibfehler aufmerksam gemacht hast. Jetzt musst Du unseren registrierten nur noch auf seinen Denkfehler aufmerksam machen. :P
    Ich wäre Dir unendlich dankbar, wenn Du nicht durch Deine Themenshredderei so unglaublich viel Speicherplatz vergeuden würdest.
    Könntest du bitte kurz und knapp zum Thema zurückkehren?
    Sachdienliche Argumente hast Du bisher kein einziges vorgebracht.
    Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
    Stufe 1: Geburtenreduzierung
    Stufe 2: Besiedlung per Massenmigration


    Heimatforum

  3. #13
    Mitglied Benutzerbild von Wiesbaden
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    541

    Standard AW: Sind alle Strafzettel seit 2007 ungültig?




  4. #14

    Standard AW: Sind alle Strafzettel seit 2007 ungültig?

    Nun die Gemeinden wissen davon das Sie im Unrecht sind doch wenn Sie es fallen lassen sind Sie Ihren Job los also was machen SIe?
    Einfach weiter als wäre nichts passiert, das haben mir nun schon 2 Ordnungsamtsleiter gesagt!
    *** Wir sind das Volk ***

  5. #15
    Das soziale Gewissen Benutzerbild von alberich1
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    Standard AW: Sind alle Strafzettel seit 2007 ungültig?

    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Ich bin eben darauf aufmerksam geworden, dass das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) [Links nur für registrierte Nutzer] 2007 ersatzlos aufgehoben wurde.

    Daraus ergibt sich, dass für das OWiG kein räumlicher Geltungsbereich mehr definiert ist, was aber in der BRD für jedes Gesetz definiert sein muss. Einzig §5 im OWiG sagt etwas über eine zusätzliche räumliche Geltung

    § 5 Räumliche Geltung
    Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Die räumliche Geltung innerhalb der BRD ist aber nirgendwo geregelt. Bedeutet das nun, dass wir unsere Strafzettel und Verwarnungen nicht mehr bezahlen müssen?

    Das OWiG hat einen ersten Abschnitt zum Geltungsbereich, der ja aufgehoben wurde.

    OWiG
    Ausfertigungsdatum: 24.05.1968

    Vollzitat: “Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. August 2007(BGBl. I S. 1786)“ Stand: Neugefasst durch Bek. v. 19.2.1987 I 602; zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 7.8.2007 I 1786

    Fußnote: Textnachweis Geltung ab: 1.1.1979 Maßgaben aufgrund EinigVtr vgl. OWiG 1968 Anhang EV, nicht mehr anzuwenden.

    Dieses Gesetz ersetzt das G v. 25.3.1952 I 177 (OWiG) mWv 1.10.1968
    Wenn Du auf der Autobahn zu schnell fährst und von einem Starenkasten in der Stadt geblitzt wirst, dann ist der Strafzettel ungültig.
    Nieder mit dem Kapitalismus!
    HartzIV oder Sozialismus!Ihr habt die Wahl!
    Demokratie vor Plutokratie! gegen TTipp
    Arbeitslos?Pleite?Hungrig?Wohl wieder nicht Links gewaehlt!

  6. #16
    GESPERRT
    Registriert seit
    02.07.2011
    Beiträge
    8.872

    Standard AW: Sind alle Strafzettel seit 2007 ungültig?

    Zitat Zitat von alberich1 Beitrag anzeigen
    Wenn Du auf der Autobahn zu schnell fährst und von einem Starenkasten in der Stadt geblitzt wirst, dann ist der Strafzettel ungültig.
    Genau. Der Starenkasten hat ja garkeinen Gültigkeitsbereich. Und ist sowieoso nur zur Beherbergung von Staren befugt.

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