Wir geben Strache ohnehin nicht her, die Anderen könnt ihr haben.
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Bauingenieur des Todes! http://www.heimatkundlicher-arbeitsk...dfriesland.jpg
Ich würde dies ja gerne glauben, aber wie erklären wir uns, dass die Merkel in Berlin noch "Nein" sagt und zwei Stunden später in Paris freudig erregt zu Sarkozys Wunsch nickt?
Oder wie erklären wir uns den Spruch von "Frangsoa" Mitterand zu Kohl, dass "Maastricht wie Versailles, nur ohne Krieg" sei?
Und wie erklären wir uns, dass die USA während ihrer Vorbereitungen für den Irak-Krieg Deutschland ohne erteilte Überflugrechte überflogen?
So richtig frei und souverän scheinen wir doch nicht zu sein...
Um das so genau beurteilen bzw. abklären zu können müßte man wissen, was wir im Gegenzug dafür bekommen haben.
Du glaubst doch nicht wirklich, daß wir nichts davon hatten.
Unabhängig aber davon, ich denke mal weder Frankreich, noch die USA ( die schon mal gar nicht ) hätten etwas dagegen wenn wir z.B, eine restriktivere Einwanderungspolitik a la USA, Kanada, Neuseeland und Australien betreiben würden ?
Wir wurden nicht gezwungen diesen EU- Mist mitzumachen und uns zwingt auch niemand die Ausländerpolitik au,f welche wir betreiben- das machen unsere Politikkasper von ganz allein.
Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.
Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.
Was sind Armutsflüchtlinge?
Kameltreiber und Ziegenpopper die sich ungebeten nach Europa einquartieren.
Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.
Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.
Wäre ja eine Lösung, wenn es denn wahr wäre. Ist es aber nicht:
[Links nur für registrierte Nutzer]Artikel 4(1) Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sind vorbehaltlich des Abs. 3 für alle Personen für die Dauer ihres gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland vorzusehen, die nicht in der Lage sind, die in Art. 3 genannten Bedarfsbereiche zu decken.
Personenkreis
(2) Volljährigen Personen stehen ein eigenes Antragsrecht und eine Parteistellung im Verfahren zu. Diese Rechte dürfen nicht eingeschränkt werden, es sei denn, die Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung werden nur als Annex zu einer sozialversicherungs- oder versorgungsrechtlichen Leistung erbracht, die einer anderen Person gebührt. Personen nach Abs. 1 dürfen dennoch Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung auch im Namen der mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden, ihnen gegenüber unterhaltsberechtigten oder mit ihnen in Lebensgemeinschaft lebenden Personen geltend machen.
(3) Rechtsansprüche auf Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sind für alle Personen vorzusehen, die zu einem dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind. Dazu gehören jedenfalls
1. österreichische Staatsangehörige einschließlich ihrer Familienangehörigen;
2. Asylberechtigte und subsidiar Schutzberechtigte;
3. EU-/EWR-BürgerInnen, Schweizer Staatsangehörige und deren Familienangehörige, jeweils soweit sie durch den Bezug dieser Leistungen nicht ihr Aufenthaltsrecht verlieren würden;
4. Personen mit einem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt-Familienangehörige“;
5. Personen mit einem Niederlassungsnachweis oder einer unbefristeten Niederlassungsbewilligung.
(4) Kein dauernder Aufenthalt im Sinne des Abs. 3 liegt insbesondere bei nichterwerbstätigen
EU-/EWR-BürgerInnen und Schweizer Staatsangehörigen und deren Familienangehörigen, jeweils in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes, AsylwerberInnen sowie bei Personen vor, die auf Grund eines Reisevisums oder ohne Sichtvermerk einreisen (TouristInnen) durften. Die Verpflichtungen aus der Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG (BGBl. I Nr. 80/2004) – bleiben unberührt.
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