Verfassung, welche Verfassung? Möller sollte sich zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hochklagen, die könnten dann mal zur Abwechslung statt schwerkriminelle Kindermörder und Kinderfreunden, einen Meinungsdissidenten freisprechen.
An Möllers Stelle würde ich erstmal die Zuständigkeit der Brd Justiz in Abrede stellen, entweder, weil wir eine Omf Republik sind, oder, weil de jure der Lissabon Vertrag gültiges Landesrecht ist.