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Thema: GG Artikel 120

  1. #41
    Dein schlimmster Alptraum Benutzerbild von Untergrundkämpfer
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    Standard AW: GG Artikel 120

    Zitat Zitat von borisbaran Beitrag anzeigen
    Eine Verfassung ist auch ohne Volksabstimmung ne Verfassung...
    Überhaupt schonmal ins Grundgesetz geschaut?

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    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    http://www.abload.de/img/sigpic123360_8xhkny.jpg

  2. #42
    he is a CHAR_ Benutzerbild von borisbaran
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    Standard AW: GG Artikel 120

    Zitat Zitat von Untergrundkämpfer Beitrag anzeigen
    Überhaupt schonmal ins Grundgesetz geschaut?
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Kennst7 du den Unterschied zw "de facto" und "de jure"?
    Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
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  3. #43
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    Standard AW: GG Artikel 120

    Zitat Zitat von Leila Beitrag anzeigen
    Schaut so die Freiheit aus? Wenn vom deutschen „Steuerrecht“ die Rede ist, kommt mir der Geßlerhut in den Sinn und ich muß an Zwang und Drangsal denken. Gruß von Leila P.S.: Die deutsche Demokratie ist keine.
    Für seine Zeilen vor der Ermordung Geßlers (*Ein allzu milder Herrscher bin ich noch. Gegen dies Volk...*) würde sich Friedrich Schiller bestimmt eine Forumssperre einhandeln, wenn nicht gar ein Strafverfahren.

  4. #44
    he is a CHAR_ Benutzerbild von borisbaran
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    Standard AW: GG Artikel 120

    Zitat Zitat von Praktiker Beitrag anzeigen
    [...]Aber praktisch steht nun mal im GG ,- daß dieses nur solange gültig sein wird,
    bis das deutsche Volk sich in freier Abstimmung selbst eine Verfassung gibt ![/B]
    "de facto" ist es eine Verfassung, egal was da drinn steht.
    Und da bisher ausnahmslos alle Regierenden gegen diesen Artikel verstoßen
    Nö, schließlich steht da ja nicht, dass in ner Frist x sowas geschehen müsse. Da steht nicht mal, dass es irgendwann geschehen muss.
    ist dies eben keine Verfassung , sondern immer noch das Besatzergesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Besatzungsgebiet.[...]
    Seit 1991 nicht mehr.
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  5. #45
    Dein schlimmster Alptraum Benutzerbild von Untergrundkämpfer
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    Standard AW: GG Artikel 120

    Zitat Zitat von borisbaran Beitrag anzeigen
    Kennst7 du den Unterschied zw "de facto" und "de jure"?
    Besser als Du. Des Weiteren: De Jure ist das GG die Grundlage für alle Gesetze in der BRD und kein Gesetz der BRD darf gegen das GG verstossen. De Facto interessieren Dich die BRD Gesetze solange sie Dir und Deinen Zwecken dienen und falls das mal nicht so ist kommen so dümmliche Frage von Dir wie die obige. Du bist nicht besser als Steinmeier, Schröder, Fischer, Künast, Özdemir und Co. Du bist genauso ein Auswuchs dieser Brut.
    http://www.abload.de/img/sigpic123360_8xhkny.jpg

  6. #46
    Systemkritiker Benutzerbild von Grenzer
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    Standard AW: GG Artikel 120

    Zitat Zitat von borisbaran Beitrag anzeigen
    "de facto" ist es eine Verfassung, egal was da drinn steht.

    Nö, schließlich steht da ja nicht, dass in ner Frist x sowas geschehen müsse. Da steht nicht mal, dass es irgendwann geschehen muss.

    Seit 1991 nicht mehr.
    Ein GG , in welchem steht ,- dass es keine Verfassung ist ,-
    gilt nach Deinem Dafürhalten als Verfassung ,-egal, was drin steht ??

    Es steht im GG ,- wenn das Volk......

    Und da Volksabstimmungen zum GG ausdrücklich abgelehnt worden,-
    zuletzt vom Justizminister ,- ist es sehr wohl verfassungsbruch... !

    Aber da Du ja unbedingt links und stur sein möchtest ,-
    kann ich dies alles auch meinem Gartenzaun erzählen...
    Auf , deutsches Volk , erwache !

  7. #47
    Miss Verständnis Benutzerbild von Leila
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    Standard AW: GG Artikel 120

    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Für seine Zeilen vor der Ermordung Geßlers (*Ein allzu milder Herrscher bin ich noch. Gegen dies Volk...*) würde sich Friedrich Schiller bestimmt eine Forumssperre einhandeln, wenn nicht gar ein Strafverfahren.
    Dir, Brutus, zu Ehren, zeige ich ein modernes Bild, das für Qualität bürgt:



    Daß ich eine Friedliebende bin, heißt nicht, daß ich mich nicht zu wehren wüßte!

    Gruß von Leila

  8. #48
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    Standard AW: GG Artikel 120

    Zitat Zitat von Praktiker Beitrag anzeigen
    Ein GG , in welchem steht ,- dass es keine Verfassung ist ,-
    gilt nach Deinem Dafürhalten als Verfassung ,-egal, was drin steht ??
    So etwas muß man genießen: *Egal, was drinsteht, das GG ist eine Verfassung!*

    Egal, was in Mein Kampf drinsteht, es handelt sich um feinste Lyrik, wie sie ein Rainer Maria Rilke nicht besser hätte schreiben können.

    Egal, wie sehr das Dogma von der unbefleckten Empfängnis Mariens allen nachprüfbaren Tatsachen widerspricht, es ist die reine Wahrheit.

    So sieht am Ende immer der letzte Rückzug von Dogmatikern, fanatischen Gläubigen, Demokraten und ideologisierten Vollidioten aus: *Wenn die Praxis der Theorie widerspricht, umso schlimmer für die Theorie.*

    Widerlegung ist Gotteslästerung, Falsifikation bedeutet den Ausschluß aus der Gemeinschaft der Demokraten. Nicht zu fassen, wie sehr dieses Pack in seiner Erbärmlichkeit noch das niedrigste Niveau unterschreitet.

  9. #49
    he is a CHAR_ Benutzerbild von borisbaran
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    Standard AW: GG Artikel 120

    Zitat Zitat von Untergrundkämpfer Beitrag anzeigen
    Besser als Du.

    Des Weiteren: De Jure ist das GG die Grundlage für alle Gesetze in der BRD und kein Gesetz der BRD darf gegen das GG verstossen.
    Ja. Und?
    De Facto interessieren Dich die BRD Gesetze solange sie Dir und Deinen Zwecken dienen und falls das mal nicht so ist kommen so dümmliche Frage von Dir wie die obige. Du bist nicht besser als Steinmeier, Schröder, Fischer, Künast, Özdemir und Co. Du bist genauso ein Auswuchs dieser Brut.
    Und ich dachte, wann kommt mal was ohne ad hominem?

    Zitat Zitat von Praktiker Beitrag anzeigen
    Ein GG , in welchem steht ,- dass es keine Verfassung ist ,-
    gilt nach Deinem Dafürhalten als Verfassung ,-egal, was drin steht ??
    Ja. Eine Verfassung ist auch dann eine Verfassung, wenn sie was anderes behauptet
    Es steht im GG ,- wenn das Volk......
    Und da Volksabstimmungen zum GG ausdrücklich abgelehnt worden,-
    zuletzt vom Justizminister ,- ist es sehr wohl verfassungsbruch... !
    Im GG steht nirgendwo, dass eine enspr. Volksabstimmung irgendwann mal gemacht werden muss, da steht nur, was in dem Fall geschieht.
    Aber da Du ja unbedingt links und stur sein möchtest ,-
    Weder noch.
    kann ich dies alles auch meinem Gartenzaun erzählen...
    Ja, der kann sich, im Gegensatz zu, nicht wehren D:
    Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
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  10. #50
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    Standard AW: GG Artikel 120

    Zitat Zitat von borisbaran Beitrag anzeigen

    Ja. Eine Verfassung ist auch dann eine Verfassung, wenn sie was anderes behauptet
    .
    :
    Danke für diesen intelligenzgewürzten Hinweis ,-
    jetzt kann ich Deine Krankheit viel besser beurteilen
    Auf , deutsches Volk , erwache !

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