Gratulation an das Österreichische Verfassungsgericht, dass sich klar gegen den Europäischen Trend, Kreuze zu verbieten entgegengestellt hat.Das Anbringen von Kreuzen in Kindergärten ist nicht verfassungswidrig, wie der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch entschieden hat. Auch vor dem Hintergrund der Trennung von Kirche und Staat sei dies nicht als "Präferenz des Staates für eine bestimmte Religion" zu werten, hieß es in der Entscheidung des VfGH. Auch religiöse Feiern wie das Nikolausfest würden nicht gegen die Verfassung verstoßen, da die Teilnahme nicht verpflichtend sei.
Die Beschwerde gegen Kreuze und religiöse Feiern im Kindergarten hatte ein niederösterreichischer Vater eingebracht. Der Atheist wollte, dass seine Tochter "bis zur Religionsmündigkeit ohne religiöses Bekenntnis, jedoch weltoffen und dem Pluralismus verpflichtet" aufwachsen kann. Der Beschwerdeführer sah einen Verstoß gegen die in der Menschenrechtskonvention verankerte Gedanken- , Gewissens- und Religionsfreiheit und gegen Artikel 14 Staatsgrundgesetz, der "volle Glaubens- und Gewissensfreiheit" garantiert.
Das niederösterreichische Kindergartengesetz sieht allerdings einen Beitrag zur religiösen Bildung vor und die Anbringung eines Kruzifixes, wenn die Mehrheit der Kinder einem christlichen Religionsbekenntnis angehört. Laut Gesetzestext sei es wichtig, dass "im Kindergarten ein grundlegender Beitrag zu einer religiösen und ethischen Bildung geleistet wird und die Erreichung der Schulfähigkeit unterstützt wird". In staatlichen Bildungseinrichtungen müsse daher explizit das Ziel verfolgt werden, Jugendliche gegenüber dem religiösen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen zu erziehen. Mit der Anbringung eines Kreuzes in Gruppenräumen von Kindergärten sei aber "keine Äußerung des Staates zu erblicken, mit der er eine Präferenz für eine bestimmte Glaubensüberzeugung zum Ausdruck bringen möchte".
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