Schuldenstand Deutschland

Bundesrepublik Deutschland muß beim derzeitigen Schuldenstand jährlich 40 Milliarden Euro Zinsen zahlen Angesichts des Finanzierungsdefizits von 4 Prozent des BIP im ersten Halbjahr 2004 forderte der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke, die Bundesregierung zum Handeln auf: „Das Staatsdefizit von 42,7 Milliarden Euro bereits zum Halbjahr 2004 ist ein Schuss vor den Bug der deutschen Haushaltspolitik. Wenn die verantwortlichen Politiker jetzt nicht endlich damit beginnen, die Ausgaben konsequent zu kürzen, droht am Jahresende eine noch höhere Defizitquote als 2003.

Die Schulden des Bundes, der Länder und der Gemeinden wachsen und wachsen. Die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler beweist dies eindrucksvoll. Seit Januar 2004 steigen die Staatsschulden mit 2.534 € pro Sekunde und werden am Ende des Jahres die Höhe von 1.410.092.656.082 € erreicht haben. Zur Veranschaulichung dieser Zahl kann folgendes Beispiel dienen: Würden ab sofort keine Schulden mehr aufgenommen und würde die öffentliche Hand gesetzlich verpflichtet, jeden Monat eine Milliarde Euro an Schulden zu tilgen, so würde dieser Prozess mehr als 113 Jahre lang andauern müssen, um den Schuldenberg vollständig abzutragen. Am höchsten ist der Bund verschuldet; auf ihn entfallen 56,5 Prozent der Staatsschulden. Danach folgen die Länder mit knapp 32 Prozent und die Schulden der Gemeinden schlagen mit 6,5 Prozent zu Buche. Die Schulden des Erblastentilgungsfonds, des Bundeseisenbahnvermögens und des Steinkohlefonds sind seit 1999 in den Bundeshaushalt integriert und werden nicht mehr gesondert ausgewiesen. Das ERP-Sondervermögen, der Fonds “Deutsche Einheit” und der Entschädigungsfonds werden als Sondervermögen des Bundes weiterhin außerhalb des Bundeshaushaltes geführt. Deren Anteil an der öffentlichen Gesamtschuld beträgt 4,5 Prozent. Der Gesamtschuldenstand der öffentlichen Haushalte in Abgrenzung des Maastricht-Kriteriums erreichte im Jahr 2003 die Höhe von 62,7 Prozent des Bruttoinlandproduktes. Die Defizitquote liegt bei 3,7 Prozent. Mitte 2002 war der Staat mit rund 538 Milliarden Euro bei den inländischen Banken und mit über 460 Milliarden Euro bei ausländischen Banken verschuldet. Beispielsweise werden die Zinsen für Kredite in den USA ständig dem Zinsniveau in den USA angepaßt. Die US-Banken könnten die Bundesrepublik Deutschland durchaus auch mit der Drohung die Zinsen zu erhöhen erpressen. Daneben haben Privatleute, Sozialversicherungen, Bausparkassen und Versicherungen dem Staat rund 244 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Wer Schulden macht, muss beim jetzigen Wirtschafts- und Währungssystem Zinsen zahlen. Der Staat muss heute schon fast jeden siebten Euro, den er durch Steuern einnimmt, für Schuldzinsen ausgeben; der Bund sogar jeden fünften. Dieses Geld fehlt an anderer Stelle, um die eigentlichen Aufgaben des Staates zu erfüllen. Auch wird dadurch der Spielraum für dringend notwendige Entlastungen auf der Steuer- und Abgabenseite eingeschränkt, und zwar erheblich. Hinzu kommt die zunehmende Empfindlichkeit des Staates gegenüber Zinsänderungen an den Geld- und Kreditmärkten. Erhöhen sich die Zinsen mittelfristig um nur einen Prozentpunkt, steigen die Zinskosten allein des Bundes um 7,7 Milliarden Euro pro Jahr. Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen, denn die Schulden, die der Staat heute macht, müssen wir oder uns nachfolgende Generationen später in Form von Steuern zurückzahlen. Zwei Grenzen nennt der Vertrag von Maastricht aus dem Jahre 1992: Die jährliche Neuverschuldung darf in der Regel maximal drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) betragen und der Schuldenstand darf sich insgesamt auf höchstens 60 Prozent des BIP belaufen. Die Neuverschuldungs-Grenze wird in 2003 deutlich überschritten, weshalb die EU-Kommission ein Sanktionsverfahren gegen Deutschland auf den Weg gebracht hat. Der Artikel 115 Grundgesetz verbietet dem Bund, mehr Kredite als die Höhe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen aufzunehmen. Eine Überschreitung dieser Grenze ist nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts gestattet. Was wie eine klare Grenze aussieht, ist in der Praxis aber unscharf, denn der Investitionsbegriff ist längst nicht einheitlich geklärt. Seine Konkretisierung beschäftigt schon seit mehreren Jahren so namhafte Institutionen wie das Bundesverfassungsgericht, den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und den Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen und hat gerade unter ihnen immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten geführt. Der Hintergedanke dieser Bindung der Kreditaufnahme an möglichst nachhaltige Investitionen ist der, daß, wenn sich der Staat schon zu Lasten künftiger Generationen verschuldet, diese wenigstens auch einen Nutzen daraus ziehen sollen. Die Unwirksamkeit dieser Schuldengrenze ist angesichts des heutigen Schuldenstandes offensichtlich. Deshalb fordert der Bund der Steuerzahler schon seit Jahren ein verfassungsmäßiges Verbot der Neuverschuldung, das eine Kreditaufnahme bei einer normalen Auslastung des Produktionspotentials untersagt. Nach dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz von 1967 darf der Staat sich nur in wirtschaftlich schlechten Zeiten zusätzlich verschulden, um die Abschwächung der allgemeinen Wirtschaftstätigkeit über höhere Ausgaben zu bekämpfen. Allerdings wurde in der Vergangenheit dabei immer wieder gerne verschwiegen, dass in wirtschaftlichen Aufschwung- und Boomphasen bei hohen Einnahmen entsprechend Rücklagen zu bilden bzw. Minderausgaben zu tätigen sind. Mittel dazu sind in diesem Gesetz sogar ausdrücklich genannt. Statt dadurch für schlechte Zeiten verantwortungsbewußt vorzusorgen, wurden die fetten Jahre zu einer weiteren Ausdehnung der Staatstätigkeit benutzt. Es ist nicht einheitlich festgelegt, was unter einer Investition des Staates zu verstehen ist. Ebenso unterschiedlich sind die Auffassungen darüber, wann die wirtschaftliche Lage als so schlecht zu bezeichnen ist, daß eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vorliegt. Ende 2003 hat der Bundesfinanzminister diese Störung zwar festgestellt, um das Überschreiten der Verschuldungsgrenze laut Grundgesetz rechtfertigen zu können. Tatsächlich kann er dies aber gar nicht alleine, denn er muss sich dazu zusätzlich die Zustimmung der Deutschen Bundesbank und des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung einholen. Zudem muss laut Bundesverfassungsgericht das Überschreiten der Verschuldungsgrenze geeignet sein, um der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beseitigen. In Deutschland ist das seit 2003 nach Expertenmeinung allerdings nicht der Fall. Problematisch ist es auch, dass Art. 115 des Grundgesetzes nur für den Haushaltsplan gilt. Der Trick aller Regierungen: Wenn die Neuverschuldung nach Verabschiedung des Haushaltsplanes durch das Parlament später die Investitionssumme übersteigt, hat dies keinerlei Konsequenzen. Die Politiker haben also die Möglichkeit die Begriffe Investition und schlechte Wirtschaftslage nach eigenen Vorstellungen und Wünschen auszulegen. In einer echten richtigen zukünftigen Verfassung müssen eindeutige und zwingende Obergrenzen für die Staatsverschuldung eingeführt werden. PHI meint: Die Erklärung des Staatsbankrotts wäre eine Lösung. In einem Moratorium müßte sich der Staat verpflichten alle Inlandsschulden, jedoch mit Ausnahme der Zinsen, zu bezahlen und von den Auslandsschulden nur jene, die aufgrund einer Lieferung oder Leistung entstanden sind, jedoch nicht solche, die Verpflichtungen von Beiträgen an Organisationen, Institution, Fonds und Stiftungen darstellen oder nur zum Unterhalt irgendwelcher multinationaler Behörden dienen.

Zinsen sind zweitgrößter Haushaltsposten, Trotzdem wird über Zinsen kaum debattiert: Der zweitgrößte Posten im Entwurf für den Bundeshaushalt 2005 findet sowohl in den öffentlichen Debatten als auch in den Medien kaum Beachtung. Für die "Bundesschuld" sind 41,2 Milliarden Euro für Zinszahlungen eingeplant. Und die Risiken sind groß. Ginge es nach der Reihenfolge der Steigerungen, müßten die Zinskosten mit einem Plus von 3,8 Prozent an Position drei stehen, beim Volumen sogar an zweiter Stelle. Nur für das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung ist mit 84,7 Mrd. Euro mehr vorgesehen - größter Posten dabei ist die Rentenkasse mit etwa 78 Milliarden Euro. Die Kosten für den Schuldenberg des Bundes spielen in der aktuellen Haushaltsdebatte keine Rolle. Und das, obwohl dieser Posten im Gegensatz zur Rente nur einer Minderheit etwas bringt, den Banken und Inhabern von Staatsanleihen nämlich. Damit sorgt die Allgemeinheit für die ständige Umverteilung von Arm zu Reich, denn nur wer so vermögend ist um dem Staat Geld zu leihen, profitiert tatsächlich von Zinsen. Außerdem könnten die Zinsausgaben noch viel größer ausfallen als eingeplant. Steigen die derzeit sehr niedrigen Zinssätze, könnte das wegen des unvorstellbar großen Schuldenberges weitere Milliarden kosten. Die Schulden von Bund, Ländern und Kommunen in Höhe von: 1.385 Mrd. Euro Kosten bei einem Zinssatz von

4 Prozent: 55,40 Milliarden Euro
5 Prozent: 69,25 Milliarden Euro
6 Prozent: 83,10 Milliarden Euro

Bei 6 Prozent würde die Zinslast also sogar die Kosten der Rentenkasse um über 5 Milliarden Euro übersteigen! (Alle Zahlenangaben aus Unterlagen der „Bund der Steuerzahler“)


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Ich bin leider nicht besonders versiert in Wirtschaftsfragen, bin mir jedoch ziemlich sicher, daß hier einige Experten anzutreffen sind.
Mich würde mal interessieren, wie lange das so weiter gehen soll.
Wie lange kann dieses Verschuldungssystem funktionieren?
Wie sieht es in 50 Jahren aus, wenn man immer so weiter macht?

Interessiert das überhaupt jemanden?
Ich meine, wenn ich heute einen Kredit über 1 Mio Euro aufnehmen könnte (rückzahlbar in 200 Jahren), so würde ich es tun.
Wir, bzw. unsere Volksvertreter verpfänden die Zukunft Deutschlands. Zukünftige Generationen werden die Erblast zu tragen haben.
Oder verstehe ich das völlig falsch? Steckt ein Masterplan dahinter?
Im Sinne von, in 100 Jahren ist das Geld eh nur noch ein Viertel wert, somit müssen wir dann inkl. Zinsen weniger zurückzahlen als wir aufnahmen...

Erkläre mir doch mal bitte jemand, wie das funktioniert.
Bzw. sollte es gar nicht funktionieren, so wäre ich auch für Vorschläge dankbar, wie man die Schulden abtragen könnte.

PS: Ist es nicht komisch, wie ein Schuldner noch selbst Kredite und Geschenke an andere verteilen kann? Was sagen die Gläubiger dazu???